Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Sie zusammen mit Ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen einen Personalausweis beantragen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
- Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
- Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
Achtung: Ab 01. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (nicht im Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
- aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
Falls Sie nur noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde im Original
- wenn es sich um den ersten Personalausweis bzw. Reisepass handelt, ist es sinnvoll, die Geburtsurkunde mitzubringen.
- bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Magdeburg ist die zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde vorzulegen - bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten die letzte Eheurkunde
Achtung:
- bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Anerkennung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland auf der Seite des auswärtigen Amtes Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt.
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
- Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein Elternteil persönlich anwesend sein.
- Ist der andere Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils
- sowie dessen Personalausweis oder Reisepass (zur Unterschriftenprüfung)
- Sie das alleinige Sorgerecht haben
- oder die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist
- Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber nicht mit der Mutter verheiratet war, muss außerdem die Sorgeerklärung (vom Jugendamt oder Notar) vorgelegt werden.
- Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität
- Einbürgerungsurkunde im Original
Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Personalausweisbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern - zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.
Gebühren
Grundgebühr:
- Personalausweis
Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
Sie beantragen Ihren Personalausweis im Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.
- vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Personalausweis enthält keinen Chip und ist längstens 3 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Gebührenfreie Leistungen:
Sind Sie umgezogen? Die Eintragung der neuen Anschrift im Personalausweis ist gebührenfrei.
Ging Ihr Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die Neubeantragung sind zu zahlen.
Zusätzliche Kosten:
Die Erstellung eine Lichtbild im Bürgerbüro erfolgt durch Geräte (Speed Capture) eines externen Dienstleisters. Die Gebühr beträgt 7,00 Euro.
Beantragung (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Magdeburg)
|
Leistung |
Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
|---|---|---|---|
| Personalausweis (internationaler Standard) | --- | 46,00 Euro | 27,60 Euro |
| Personalausweis mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes | 15,00 Euro | 61,00 Euro | 42,60 Euro |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | 10,00 Euro |
Die Gebühren sind unter folgenden Voraussetzungen anzuheben:
| Leistung |
Zusätzliche Kosten |
Personen Summe |
Personen Summe |
|---|---|---|---|
| Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person
außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde |
Gebühr ist um 13 Euro anzuheben | 59,00 Euro | 40,60 Euro |
|
Beantragung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder durch unzuständige Behörde (vorläufiger Personalausweis) |
Gebühr ist um 13 Euro anzuheben | 23,00 Euro |
23,00 Euro |
| Beantragung auf Veranlassung einer Person, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, von einer nicht zuständigen Behörde | Gebühr ist um 30 Euro anzuheben | 76,00 Euro | 57,60 Euro |
Frist
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Digitale Lichtbilder
Ab dem 01.05.2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. In allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg (außer im Mobilen Bürgerbüro) sowie in der Führerscheinstelle steht ein Lichtbildaufnahmegerät, der "Speed Capture Kiosk", zur Erstellung dieser digitalen Fotos bereit. Das Gerät wird von einem privaten Fotodienstleister betrieben. Die Kosten für die Lichtbildaufnahme betragen 7 Euro und werden zusammen mit der Gebühr für Ihr Ausweisdokument am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.
So funktioniert es: Am "Speed Capture Kiosk" können Sie Ihr Foto selbstständig aufnehmen, was Ihnen den Aufwand erspart, ein Passfoto extra zu besorgen, und gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens beschleunigt. Während der Aufnahme erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Das Foto wird für 48 Stunden auf dem Server gespeichert.
Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und barrierefrei. Personen im Rollstuhl können durch Drücken des „Rollstuhl-Buttons“ auf dem Touchscreen das Gerät automatisch auf ihre Höhe anpassen. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.
Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Diese Vorgaben wurden dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Ihre Eltern stellen den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sie müssen unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben keinen Fingerabdruck ab.
- Sie erhalten eine Einmal-PIN und die Entsperrnummer (PUK) in einem geschlossenen Kuvert. Diese Informationen benötigen Sie erst nach Ihrem 16. Geburtstag.
- Ihr Bürgeramt informiert Ihre Eltern bei der Beantragung, wann sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Ihre Eltern online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.