Inhalt

Öffentliche Auslegungen

Entwürfe zu raumbedeutsamen Planungen sind im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung öffentlich auszulegen.
Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg

Nachfolgend können Sie sich über aktuelle und abgelaufene Auslegungen informieren.

Aktuelle Auslegungen

Auslegung von wasserrechtlichen Erlaubnissen der Intel Magdeburg GmbH vom 20.01.2025 bis zum 19.02.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der wasserrechtlichen Erlaubnisse der Intel Magdeburg GmbH vom 20.01.2025 bis zum 19.02.2025

Die Intel Magdeburg GmbH (Am Campeon 10; 85579 Neubiberg) beantragte am 15.02.2024 mit letzter Aktualisierung am 19.03.2024, wasserrechtliche Erlaubnisse für die Versickerung von Niederschlagswasser und der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung.

Gemäß § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV), i. V. m. § 10 Abs. 6 des Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sowie § 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) liegen die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse in der Zeit vom 20.01.2025 bis zum 19.02.2025 im:

Fachdienst Umweltamt, Untere Wasserbehörde,

Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme im Raum 2 bereit. Weitere Möglichkeiten zur Einsichtnahme sind nach vorheriger Vereinbarung mit der Erlaubnisbehörde möglich.

Die Antragsunterlagen, auf deren Grundlage die Bescheide erteilt wurden, lagen zuvor in der Zeit vom 13.05.2024 bis zum 13.06.2024 im Fachdienst Umweltamt, Untere Wasserbehörde, zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.

Wasserrechtliche Bescheide

Abgelaufene Auslegungen

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Teambild Öffentliches Baurecht

Herr Thomas Mahncke

Team Öffentliches Baurecht

Teamleiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Begriffserläuterung

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Verfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. Das Planfeststellungsverfahren ist in den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz sowie teilweise in verschiedenen Fachgesetzen (z.B. im Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt für den Bau von Straßen oder im Personenbeförderungsgesetz für den Bau von Betriebsanlagen für Straßenbahnen) geregelt.

In dem Planfeststellungsverfahren wird die Vereinbarkeit mit allen von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft. Hierzu dient vor allem die Beteiligung der Behörden und die Bürgerbeteiligung im Anhörungsverfahren. Innerhalb des Anhörungsverfahrens wird die Auslegung des Planes veranlasst. Die Planunterlagen müssen Zeichnungen und Erläuterungen enthalten, die das Vorhaben, den Anlass, die betroffenen Grundstücke und die Auswirkungen des Vorhabens erkennen lassen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden in einem Erörterungstermin erörtert.

In das Planfeststellungsverfahren ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung integriert. Daher werden auch die Umweltauswirkungen bereits in einem frühen Verfahrensstadium berücksichtigt.

Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heisst, er umfasst und ersetzt alle evtl. erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse für das planfestgestellte Vorhaben.

> Laufende Verfahren

> Abgeschlossene Verfahren

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen

Jahresübersicht zu Bebauungsplänen

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2024

Folgende Auslegungen wurden 2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

November 2024

18.11.2024 bis 18.12.2024, 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen:

Beschlusstext

  1. Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174.5 „Sieverstorstraße 39-51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.

    Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  3. Folgende Änderungen haben sich gegenüber dem 4. Entwurfsbeschluss ergeben:
    - Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche, Bauweise in den Baugebieten WA3 und WA4
    - Änderung Maß der baulichen Nutzung in den Baugebieten WA3, WA4, MU1, MU2, MU3
    - Entfall öffentliche Straße
    - Änderung Lage der Grünflächen

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 5. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

18.11.2024 bis 18.12.2024, Entwurf, Änderung des Titels des Bebauungsplans und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 483-6 "Fahlberg-List"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs, Änderung des Titels des Bebauungsplans und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 483-6 „Fahlberg-List"


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen:

Beschlusstext

  1. Der Titel des Bebauungsplans wird von „Elb-Hafen“ in „Fahlberg-List“ geändert.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    -im Norden: durch die nördliche Begrenzung des Flurstücks 1530 der Flur 476;
    -im Osten: durch den Flußlauf der Elbe;
    -im Süden: durch die südliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Thüringer Straße (Flurstücke 4004 und 4005 der Flur 477, Flurstück 7656 der Flur 476);
    -im Westen: durch die östliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt Salbke, die östliche Begrenzung des Flurstücks 5528, die südliche, westliche und nördliche Begrenzung des Flurstücks 5529/2 (alle Flur 476), weiterverlaufend auf der östlichen Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt Salbke, die nördliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Oschersleber Straße weiterverlaufend an der westlichen Begrenzung des Nachtigallenstiegs.

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 35 ha. Das in seiner Begrenzung Vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List" und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

Oktober 2024

14.10.2024 bis 14.11.2024, Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 237-2 "Zentraler Platz - Elbufer" (Prämonstratenserberg)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 "Zentraler Platz - Elbufer" (Prämonstratenserberg)


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27.09.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 „Zentraler Platz – Elbufer“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 „Zentraler Platz - Elbufer“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 237-2 „Zentraler Platz/ Elbufer“ setzt auf dem Prämonstratenserberg eine öffentliche Grünfläche fest. Die 1. Änderung bezog sich bereits auf eine bauliche Entwicklung des Plangebietes, welche mit der 2. Änderung mit folgenden Planzielen konkretisiert werden soll:

  • Entwicklung eines Baugebietes mit überwiegender Wohnnutzung,
  • Verbindung Stadt und Elbe,
  • Bildung einer neuen städtebaulichen Raumkante,
  • Sicherung von Wegebeziehungen

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 237-2 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

14.10.2024 bis 14.11.2024, Entwurf zum einfachen Bebauungsplan "Stellplatzbegrünungssatzung«

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum einfachen Bebauungsplan "Stellplatzbegrünungssatzung“





Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12.09.2024 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, das im beiliegenden Geltungsbereichsplan dargestellt ist, ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.

    Der Geltungsbereich umfasst alle bebauten Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg. Ausgenommen sind gewidmete Bahnflächen und flächige Einfamilienhausgebiete mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder Reihenhäusern.

  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
    - Der Bebauungsplan setzt im Planteil A den Geltungsbereich der „Stellplatzbegrünungssatzung“ fest.
    - Es sollen Festsetzungen getroffen werden zur Ausgestaltung und Begrünung ebenerdiger Stellplätze in Umsetzung des § 1a (5) BauGB.
    - Der aufzustellende einfache Bebauungsplan soll darüber hinaus keine Festsetzungen treffen. Belange des Flächennutzungsplans sind nicht berührt.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung soll eine Bürgerversammlung erfolgen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Koch (Tel.: 0391 540 5393). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

August 2024

12.08.2024 bis 12.09.2024, Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

    Im B-Plan ist an geeigneter Stelle zu ergänzen, dass im B-Plan-Gebiet mindestens 30 Radabstellanlagen vorzusehen sind, von denen auch ein Teil für Lastenräder geeignet sein soll.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 255-3.1 und die Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    12.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

Juli 2024

29.07.2024 bis 29.08.2024, Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee/Am Hopfengarten"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee/Am Hopfengarten“

Lageplan zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 214 (Flur 610), 4044/1, 10193, 4069 und 4071 (Flur 465);
    - im Osten: durch eine Verbindungslinie zwischen südöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 4068/3 und nordöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 10195, die Ostgrenzen der Flurstücke 10195, 4075, 4076, 4077, 4078, 4079 der Flur 465, die Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4082 (alle Flur 465);
    - im Süden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 10445 und 10194 der Flur 465 sowie durch einen 4,50 m breiten Teilabschnitt der nördliche Bordlinie der Straße Am Hopfengarten;
    - im Westen: durch die östliche Fahrbahnbegrenzung der Leipziger Chaussee (Abstand etwa 6,40 m von der Ostgrenze der Flurstücke 10007 und 214 der Flur 610 nach Westen).

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans:

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit
  • Tiere – mit Aussagen u. a. zu Fledermäusen, Avifauna und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
  • Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu Biotop- und Nutzungstypen, potentiell natürlicher Vegetation, vorhandener Vegetation und geschützten Gehölzen
  • Biologische Vielfalt
  • Luft
  • Klima
  • Landschaft
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

29.07.2024 bis 29.08.2024, Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" mit örtlicher Bauvorschrift

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Plans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" mit örtlicher Bauvorschrift

Lageplan zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Auf der Grundlage des § 48 BauO LSA i.V.m. § 85 BauO LSA wird eine Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gebilligt.

  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174-2 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

15.07.2024 bis 15.08.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 339-2A "Friedenshöhe" im Teilbereich A

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 339-2A "Friedenshöhe" im Teilbereich A


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339-2A „Friedenshöhe“, Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339-2A „Friedenshöhe“, Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 339-2A, Teilbereich A und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    15.07.2024 bis einschließlich 15.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

15.07.2024 bis 15.08.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 "Ehemaliges RAW- Gelände"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 483-5 „Ehemaliges RAW- Gelände“


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/Umweltprüfung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/ Umweltprüfung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 und die Begründung mit Umweltprüfung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    15.07.2024 bis einschließlich 15.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

Juni 2024

10.06.2024 bis 31.07.2024, Entwurf und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird geringfügig geändert. Die östliche Grenze des Geltungsbereichs entlang der östlichen Straßenflurstücksgrenze Kümmelsberg wird auf die westliche Straßenseite verschoben und verläuft damit entlang der westlichen Grenze des B-Planes 301-1 "Kümmelsberg Ostseite", 6. Änderung. Die Änderung des Geltungsbereichs ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

    - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131-1 "Nachtweide" im Teilbereich

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 "Nachtweide" im Teilbereich


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 02.05.2024 beschlossen:

  1. Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131-1 im Teilbereich und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

      - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

      - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

      Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-2 »Klosterwuhne 39« mit örtlicher Bauvorschrift

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ mit örtlicher Bauvorschrift


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Auf der Grundlage des § 48 BauO LSA i.V.m. § 85 BauO LSA wird eine Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

      - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

      - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

      Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf und Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2023 beschlossen:

  1. Der per beschlossenem Änderungsantrag (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  3. Der mit Stadtratsbeschluss (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) geänderte Geltungsbereich liegt in der Flur 142 und wird wie folgt umgrenzt: Im Westen: von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 entlang der östlichen Gehwegkante des Hammersteinwegs; Im Osten: von der westlichen Gehwegkante des Elbe-Gehwegs zwischen der Straße „Sternbrücke“ und der „Hubbrücke“; Im Süden: von der südlichen Grenze der Flurstücke 10286, 10289, 10283 und 10285, der nördlichen Grenze der Flurstücke 10202 und 10168 sowie deren Verlängerung nach Westen bis zur südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 (alle Flur 142).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, darstellt.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 242-2.1 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

      - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):


      - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:  poststelle@stadt.magdeburg.de

      Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf zum B-Plan Nr. 237-4 "Maybachstraße" mit örtlicher Bauvorschrift

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 237-4 "Maybachstraße" mit örtlicher Bauvorschrift


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 "Maybachstraße" und der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

    - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

Mai 2024

06.05.2024 bis 07.06.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 »Maybachstraße«

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 beschlossen.

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 26. April 2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ mit der Begründung in der Zeit vom

06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder



- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Februar 2024

12.02.2024 bis 12.03.2024, Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 »Östlich August-Bebel-Damm«

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18. Januar 2024 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ in der Zeit vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 12. März 2024 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 02 vom 02.02.2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 beschlossen:

  1. Der seit dem 22.05.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 201 und wird umgrenzt:
    - im Norden: von der Südgrenze des Glindenberger Weges (Südgrenze der Flurstücke 11124 und 11162);
    - im Osten: von der Ostgrenze des Flurstücks 10996, von der Verbindung zwischen der Südostecke des Flurstücks 10996 zur Nordostecke des Flurstücks 11161, weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 11161, 11135, 11138, 11149, 11151, 1102511027, 11044, 11042, 11033, 11080, 11078, 264/10, weiter von einer Linie zwischen der Nordspitze des Flurstücks 265/4 zur Nordostecke des Flurstücks 269/2, weiter von der Ost- und Südgrenze des Flurstücks 269/2, von der Ostgrenze des Flurstücks 11173 und deren nördlicher Verlängerung, von der Ostgrenze der Flurstücke 304/8 und 301/6;
    - im Süden: von der Südgrenze der Flutstücke 301/6, 301/5, 302/3, 303/7 und der westlichen Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 303/7;
    - im Westen: von der Ostgrenze des August-Bebel-Dammes (Ostgrenze der Flurstücke 11154, 11157, 10360, 10358, 10144, 10141, 10140, 203, 188, 170, 165, 154, 150 und 133)

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. 

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

12.02.2024 bis einschließlich 12.03.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Januar 2024

29.01.2024 bis 28.02.2024, 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 "Neustädter See"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 "Neustädter See"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 28. Februar 2024 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 01 vom 19.01.2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.



Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.157-1 „Neustädter See“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

29.01.2024 bis einschließlich 28.02.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


DIN-Normen

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

08.01.2024 bis 07.02.2024, Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 "Eulenberg" einschließlich der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L50 "Baustellenzufahrt"

Aufstellung der 1. Änderung im vereinf. Verfahren und öffentl. Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 353-2 "Eulenberg" einschl. der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L 50 "Baustellenzufahrt"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 die Aufstellung der 1. Änderung im vereinfachten Verfahren und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“, einschließlich der ersatzweisen Planung nach § 37 Abs. 3 StrG LSA zur Aufweitung der L 50 „Baustellenzufahrt“ in der Zeit vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 7. Februar 2024 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 27 vom 22.12.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12.10.2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 22.07.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Das Plangebiet der 1. Änderung des B-Planes Nr. 353-2 „Eulenberg“, mit einer Fläche von ca. 380 ha, liegt in der Flur 616 und wird wie folgt umgrenzt:

    - im Norden durch die nördliche Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10107 und 1/1 in der Flur 616 (Stadtgrenze) und der nördlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10312 in der Flur 606 (nördliche Straßenbegrenzung der Wanzleber Chaussee),
    - im Osten durch die jeweils westliche Böschungskante der BAB 14 und der Straße Siedlung Baumschule, durch die westliche Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10308, 10309, 10310, 10295, 10246, 10249, 10252, 10255, 10258, 10261, 10264, 10266, 10354, 10236 in der Flur 606 und der westlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10002, 10007, 10004, 10009, 10015, 10069, 10013, 10025, 10043, 10042, 10048, 10074, 10078, 10052 und deren Verlängerung bis zur westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10059, der westlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10080, 10061, 10088, der nördlichen und westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 150/39, der östlichen und westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 153/40 bis zur westlichen Zaunbegrenzung der „Siedlung Baumschule“ und dieser weiter in südlicher Richtung folgend, die nördliche und östliche Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10114, der östlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 157/42 und 155/42 in der Flur 616,
    - im Süden durch die südliche Begrenzung der Flur 616 (südliche Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt Magdeburg),
    - im Westen durch die westliche Flurgrenze der Flur 616 bzw. durch die westliche Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt Magdeburg Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. Unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange soll der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden.

  2. Planungsziel ist die Anpassung von Festsetzungen an die geplante Intel-Ansiedlung. Die Schwerpunkte der Bebauungsplanänderung sind:
    - Festsetzung von Flächen für die Stromversorgung (Umspannwerke),
    - Anpassung von Lage und Dimensionierung künftiger Verkehrsanlagen und Leitungstrassen,
    - Anpassungen von Festsetzungen in Hinblick auf den Entfall der Siedlung Baumschule,
    - Anpassung der Lage von Grünflächen und Pflanzbindungsflächen.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird unter Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger*innenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2/1. Änderung „Eulenberg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2/1. Änderung „Eulenberg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

08.01.2024 bis einschließlich 07.02.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. Lärm, Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Erholungsfunktion
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt– mit Aussagen u. a. zur potentiellen natürlichen Vegetation, realen Vegetation, zu vorkommenden Biotoptypen zum Vorkommen von Feldhamstern und Brutvögeln (vor allem besonders geschützte Feldlerche)
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Klimatyp, zur Beurteilung des Bioklimas und der Luftqualität, zur besonderen Bedeutung des Kaltluftentstehungsgebiets
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftstyp, zum Erlebniswert des Landschaftsbildes, zum Landschaftsraum
  • Boden – mit Aussagen u. a. zu potentiell natürlichen Vegetationen, zur Baugrunduntersuchung, zur Bodenfunktion, Bodenbelastungen, zur Durchlässigkeit der Böden als Voraussetzung der Grundwasserneubildung
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zur jetzigen Nutzung (Ackerfläche), zur Versiegelung, zum Entwicklungspotenzial
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser (Einschränkung der Grundwasserbildung), zum Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen archäologischer Bodendenkmale , wie vorgeschichtliche Siedlungen (Jungsteinzeit, Bronzezeit, Vorrömische Eisenzeit, Römische Kaiserzeit, Mittelalter), Gräber (Jungsteinzeit, Mittelalter), Einzelfunde (Mittelalter), Durchführung einer fachgerechten Dokumentation

mit dem Stand September 2023 u. a. mit Aussagen zur Beachtung der Umweltbelange der Planung „Aufweitung L 50 Baustellenzufahrt Eulenberg“ (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2023), wie Schutz der Baumreihe entlang der L 50

Unterlagen zur Aufweitung der „L50 Baustellenzufahrt Eulenberg“ mit folgenden umweltbezogenen Informationen:


weitere Unterlagen zur Aufweitung der L50, wie u. a.: 

  • Planverzeichnis
  • U03 Übersichtsplan
  • U05-1 Lageplan
  • U05-2 Lageplan
  • Querschnitte


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen,

dass Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2023

Folgende Auslegungen wurden 2023 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

November 2023

27.11.2023 bis 27.12.2023, Entwurf 1. Änderung einfacher Bebauungsplan Nr. 311-1 "Hohendodeleber Straße"

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 311-1 "Hohendodeleber Straße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ in der Zeit vom 27. November 2023 bis einschließlich 27. Dezember 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 17.11.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 24.06.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 344 und wird umgrenzt von:
    im Norden: durch die Südgrenze der Hohendodeleber Straße,
    im Osten: durch die Ostgrenze der Beimsstraße,
    im Süden: durch die Südgrenze des Flurstücks 6030/1 (Straßenflurstück) und die Nordgrenze des Flurstücks 6015,
    im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 10022, die Nordgrenze der Flurstücke 10022, 10023 und die Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 10023 nach Norden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

27.11.2023 bis einschließlich 27.12.2023

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

September 2023

18.09.2023 bis 17.10.2023, Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 428-1.2 "Zum Bördepark"

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ in der Zeit vom 18. September 2023 bis einschließlich 17. Oktober 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 19 vom 08.09.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

  3. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden tatsächlich und eingriffsnah erfolgen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume umgesetzt werden können.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von Einzelbäumen mit dem Stand Oktober 2022


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

18.09.2023 bis 17.10.2023, 4. Entwurf Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2023 die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ in der Zeit vom 18. September 2023 bis einschließlich 17. Oktober 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 19 vom 08.09.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.08.2023 beschlossen:

  1. Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 – 51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322, E-Mail Annette.Mrochen@spa.magdeburg.de).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 4. Entwurfs mit dem Stand April 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 4. Entwurfs mit dem Stand April 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juli 2023

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 428-1.2

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 15 vom 14. Juli 2023: 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  3. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden tatsächlich und eingriffsnah erfolgen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume umgesetzt werden können.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ mit der Begründung

in der Zeit vom

24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von Einzelbäumen mit dem Stand Oktober 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juni 2023

26.06.2023 bis 26.07.2023, Bebauungsplan Nr. 315-3 »Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße«

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des einfachen 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 26.07.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 09. Juni 2023: 

  1. Der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 315-3 ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt

  2. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  3. Der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.


Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

26.06.2023 bis einschließlich 26.07.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/ Liebknechtstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Mai 2023

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 136-2, 1. Änderung "Kastanienstraße Nordseite"

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 29.10.2008 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 278, die umgrenzt wird:

    - im Norden von der Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1501/159;
    - im Osten von der Ostgrenze der Zielitzer Straße (Flurstück 213/12), von der Nordgrenze der Flurstücke 10033, 10034 und deren östlicher Verlängerung, von der Ost- und Südgrenze der Straße Klosterwuhne (Flurstück 10048),
    weiter von der West- und Südgrenze der Kleingartenanlage Vogelgesang (West- und Südgrenze des Flurstücks 256/4);
    - im Süden von der Nordgrenze der Kastanienstraße (Flurstück 2/2 der Flur 273), der Nordostgrenze des Flurstücks 242/25, vom nördlichen Grenzpunkt dieses Flurstücks zum südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 207/1 und
    dessen West- und Südgrenze sowie der Südgrenze der Flurstücke 10013 und 205/1;
    - im Westen von der Ostgrenze der Lübecker Straße (Flurstück 10032) bis zur Nordgrenze des Flurstücks 560/163, von der Westgrenze der Flurstücke 1453/162, 1467/161, 1465/159, 1463/159, von der West- und Nordgrenze des
    Flurstücks 1461/159 und der Westgrenze des Flurstücks 1501/159.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden
    Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Februar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023

DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 137-1, 1. Änderung "Hundisburger Straße"

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße" in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 278, die umgrenzt wird:

    - im Norden von der Südgrenze der Flurstücke 165/8, 1345/165, 1219/165, 1218/165, 1198/165, der Westgrenze des Flurstücks 165/4, der Nordgrenze der Flurstücke 165/4, 165/3, 1080/165 und 165/1, der Westgrenze der Flurstücke 164/30 und 164/29, von der Nord- und Westgrenze des Lübecker Privatweges (Westgrenze 162/32, 161/7, 160/6, 159/18, 159/17), weiter von der Südgrenze des Flurstücks 158/7, der Westgrenze und Nordgrenze des Flurstücks 157/14, der Westgrenze des Flurstücks 152/5 und 150/8, von der Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1014/149, der Nordgrenze der Flurstücke 655/148, 1377/149 und 149/2;
    - im Osten von der Westseite der Lübecker Straße (Ostgrenze der Flurstücke 149/2, 157/14, 157/15, 1538/153, 159/26, 159/27, 1508/160, 10008, 10010, 10012,1176/164, 164/8, 165/2, 10142, 170/1, 171/3, 508/172, 10041, 10044, 1611, von der Nordgrenze des Flurstücks 1608, der Ostgrenze der Flurstücke 1607 und 191/13);
    - im Süden von der Nordgrenze der Hundisburger Straße und Bebertaler Straße (Nordgrenze des Flurstücks 10051, Südgrenze der Flurstücke 190/42, der Süd- und Südwestgrenze der Flurstücke 1578, der Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1500/181, der Südgrenze des Flurstücks 1592, der Südwestgrenze der Flurstücke 1592, 1589 und 1590;
    - im Westen von der Ostgrenze der Flurstücke 184/2, 183/3, 182/3, 181/4 und 1441/169.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ 

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 157-1, 1. Änderung "Neustädter See"

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 29.04.2010 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 257-1 „Neustädter See“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet wird umgrenzt:

    - im Norden von der Nordgrenze der Flurstücke 10060, 10041, 10042,

    - im Osten von der von der Westgrenze des Krähenstieges, von der Nord-, Westund Südgrenze des Bebauungsplanes Nr. 156-1A „Am Krähenberg“, der Nordseite der Barleber Straße, der West- und Südgrenze des Neustädter Sees, der Ostgrenze der Flurstücke 19/2, 20/1, 21/1, 22/2, 10130, 10131, 10132, der Südseite des Heideweges, der Ostgrenze der Flurstücke 346/1 und 348/1 (alle Flurstücke Flur 208),

    - im Süden von der Südseite der Flurstücke 348/1, 1729/350 (Flur 208), der Nordgrenze des Flurstückes 644 (Flur 277), der Westgrenze der Straße Am Vogelgesang, der Südgrenze der Flurstücke 10137, 10359, 10141, 10142 und 10143 (Flur 208), der Ostseite der Straße Im Steingewände, der Nord- und Westseite des Zoos, der Südseite der Klosterwuhne und der Südseite der Ebendorfer Chaussee,

    - im Westen von der Ostseite des Magdeburger Ringes, der Südgrenze der Flurstücke 10095, 385, der Ostgrenze des Flurstückes 385, der Nordgrenze des Flurstückes 384, der Westgrenze des Flurstückes 376, der Süd- und Westgrenze des Flurstückes 10088, der Südgrenze der Flurstückes 10002 und deren westlicher Verlängerung und weiter von der Ostseite des Magdeburger Ringes (alle Flurstücke Flur 208).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 201-1 "Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 201-1 ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. Kein Bestandteil des Geltungsbereiches ist der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/ Stormstraße".

  2. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  3. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, 4. Änderung 5. Entwurf Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0510/22/2/1 die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0510/22/2/1 beschlossen:

Der geänderte Bebauungsplan ist als 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“ 4. Änderung erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abzugeben. Der geänderte Teil bezieht sich auf die Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse um jeweils ein Vollgeschoss.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 5. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Bruhn (Tel.: 0391 540 5391).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0510/22/2/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0510/22/2/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 5. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, 5. Änderung 3. Entwurf Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0514/22/1/1 die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0514/22/1/1 beschlossen:

Der geänderte Bebauungsplan ist als 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“, 5. Änderung erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abzugeben. Der geänderte Teil bezieht sich auf die Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse um jeweils ein Vollgeschoss.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 3. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Bruhn (Tel.: 0391 540 5391).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0514/22/1/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0514/22/1/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 3. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

April 2023

11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 111-2, 2. Änderung »Olvenstedter Graseweg«, 5. Entwurf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:

  1. Der 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der 5. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.03.2023)


Begründung zum Bebauungsplan
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 114-1, 1. Änderung »Hanns-Eisler-Platz

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet wird umgrenzt:
    - im Norden von der Nordgrenze der Flurstücke 26/20, 26/19, 26/6 und der östlichen Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks 26/6 bis zu Schnittkante mit der südwestlichen Verlängerung der Nordwestgrenze des Flurstücks 10020, von der Nordwestgrenze des Flurstücks 10021 und deren nordöstlicher Verlängerung (Flur 283), von der Nordwestgrenze der Flurstücke 10003, 10131, 10130, 10128, 204/28, 209/28, 10101, 10089, 10096, 10098, 10099, 229, 231, 232, 233, 28/13, 28/14, 28/15, 28/16, 28/33 (Flur 289);
    - im Osten von der Ostgrenze der Flurstücke 28/33, 10032, 10030 (Flur 289), 10089, 10032, 10039, 10038, 10085, 10053, 10054, 10067, 10011, 10073, 10112, 266, weiter von der Westgrenze des Magdeburger Ringes im Flurstück 10074 (Flur 286);
    - im Süden von der Nordgrenze der Ebendorfer Chaussee (Flurstück 434 Flur 286)
    - im Westen von der Westgrenze der Flurstücke 357, 10197, 302, 10193, 300, 298, 10189, weiter von der Südgrenze der Straße Kannenstieg (Flurstück 10128), von der Westgrenze des Flurstücks 10127 und deren südlicher Verlängerung, von der Westgrenze der Flurstücke 313, 284, 282, der Südgrenze der Flurstücke 281, 279 (Flur 286), von der Ostgrenze der Straße Neuer Sülzeweg (Flurstücke 10126 (Flur 289), 10080, 10073, 10068, von der Nordgrenze der Straße Großer Kannenstieg (Nordgrenze Flurstück 10085 (Flur 283), weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 27/4, 27/3, 57/17, 26/2, 26/16, 26/18 (Flur 283).
    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ mit der Begründung

in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022


Begründung zum Bebauungsplan
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 238-5, 1. Änderung »Franckestraße«

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 21.06.2006 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 238-5 „Franckestraße“ soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung wird umgrenzt:
    - im Norden: durch eine Grenze, die in der Mitte der Straßenbahntrasse Hasselbachstraße verläuft,
    - im Osten: durch die Ostseite der Otto-von Guericke Straße,
    - im Süden: durch die Südseite der Franckestraße,
    - im Westen: durch die Ostseite der Bahnhofstraße.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
    Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt.

  2. Von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022


Begründung zum Bebauungsplan
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

24.04.2023 bis 24.05.2023, Bebauungsplan Nr. 229-8 "Hans-Grade-Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ in der Zeit vom 24. April 2023 bis einschließlich 24. Mai 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 14.04.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19. Januar 2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß
    § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  3. Die 9 Standorte der Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung sind vollständig in Kapitel 7 des Umweltberichts zu übernehmen. Sämtliche 9 Standorte für Ersatzpflanzungen sind in den textlichen Festsetzungen auszuführen.

  4. Die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der TöB-Beteiligung auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen (u.a. Denkmalschutz, Leitungsrecht, Naturschutz, Flächenverfügbarkeit).

  5. Sollte sich an den vorgesehenen Standorten keine Möglichkeit für Ersatzpflanzungen ergeben, so müssen hierfür konkrete Ersatzstandorte, vorzugsweise im Bereich Neu Olvenstedt, erbracht werden.

  6. Die Ersatzpflanzungen sind durch den Vorhabenträger über eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abzusichern, um sicherzustellen, dass diese auch bei Nichterfüllung realisiert werden können.

  7. Da in der Zwischenabwägung (DS0272/22) eine abschließende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde fehlt und auch auf Nachfrage in den Ausschüssen nicht vorgelegt werden konnte, ist die vollständige Korrespondenz zum Bebauungsplan Nr. 229-8 zwischen Stadtplanungsamt (bzw. dem Dezernat VI insgesamt) und Unterer Naturschutzbehörde bis spätestens März 2023 in den Ausschüssen für Umwelt und Energie sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr schriftlich vorzulegen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

24.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)


Umweltbericht
als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit – mit Aussagen u. a. zu Schwellenwertüberschreitungen für Schall- und Lärmpegel
  • Biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu Beseitigung der vorhandenen Gehölz- und Grünlandbiotope
  • Luft und Klima – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Verlust der naturnahen, gliedernden Grünstruktur
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Böden
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser, Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. Vorkommen unentdeckter Bodendenkmäler


Schalltechnische Untersuchung, Stand: 19.01.2021


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde, Stand: 29.05.2018
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Stand: 09.07.2018
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde, Stand: 22.05.2018 
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, Stand: 16.07.2018

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Februar 2023

Auslegung 2. Entwurf Bebauungsplan 229-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-5 „Sternbogen“ und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19.01.2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“ in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 22.03.2023 und die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 10. Februar 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19.01.2023 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - Im Norden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 169, 10054, 167 und 156,
    - Im Osten: von den östlichen Grenzen der Flurstücke 156, 120, 119, 10064 und 10063 sowie
    - Im Süden und - Im Westen: von der nördlichen und östlichen Begrenzungslinie des Fußwegs „Sternbogen“.
    Das Gebiet liegt komplett in der Flur 514.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-5 „Sternbogen“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-5 „Sternbogen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

20.02.2023 bis einschließlich 22.03.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand November 2022


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Januar 2023

Auslegung 3. Entwurf Bebauungsplan 174-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis einschließlich 8. Februar 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 35 vom 22.12.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen:

  1. Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 3. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-54“ mit der Begründung

in der Zeit vom

09.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2022


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-54“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 481-1

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis einschließlich 8. Februar 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 35 vom 22.12.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden: durch eine im Flurstück 6063/1 der Flur 466 verlaufenden Verbindung einer in einem Abstand von 9 m in nördlicher Richtung parallel zu der Nordgrenze des Flurstücks 7508/01 der Flur 465 (Wolfsweg) verlaufenden Linie und einer lotrecht zu der Westgrenze des Flurstückes 6043 der Flur 466 verlaufenden Linie, welche 5 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunkts der Flurstücke 6043 und 6042/7 der Flur 466 endet,
    - im Osten: durch die Ostgrenzen der Flurstücke 6063/1, 6044/1, 6044/2, 6061/1 (Iltisweg) und 6060/10 (alle Flur 466),
    - im Süden: durch die Südgrenzen der Flurstücke 6061/1 und 6061/2, durch die Ostgrenze des Flurstücks 6063/20, durch die Südgrenzen der Flurstücke 6062/1 und 6063/1 sowie die Außengrenzen des Flurstücks 6063/11 (alle Flur 466),
    - im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 6063/1 der Flur 466, durch die Südgrenze des Flurstücks 7506/2 der Flur 465 sowie der nördlichen Verlängerung der Westgrenze des Flurstücks 7508/1 (Wolfsweg) der Flur 465.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Wohnbaufläche und in einem nördlichen Teilbereich als Landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Aufgrund dieser Teilflächenausweisung ist der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu ändern, um den Bebauungsplan vollständig aus dem Flächennutzungsplan ableiten zu können.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

09.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2022


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2022

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zum Erhalt/Entwicklung eines belastungsfreien und sicheren Wohn- und Arbeitsumfelds, Vermeidung von Umwelteinwirkungen, Vermeidung von Auswirkungen auf menschliche Gesundheit
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu potenziell-natürlichen Vegetationen, Biotoptypen, Baumschutz, Artenschutz (Feldhamster, Brutvögel) u. ä.
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, Zufuhr von Kaltluft, Luftaustauschbereich
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu Ausprägungsformen von Landschafts- und Stadträumen
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung, Verdichtung, Abtragung und Aufschüttung
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Obergewässern, Grundwasserneubildungsrate/Grundwassergefährdung
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen archäologischer Denkmale


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
, Stand September 2021


Schalltechnische Untersuchung
, Stand: 30.07.2021


Baugrundgutachten
, Stand 06.12.2021


Angaben umweltbezogener Informationen
 vom 30.10.2020

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2022

Folgende Auslegungen wurden 2022 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 368-1A_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. November 2022 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A "Kümmelsberg Westseite" in der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 34 vom 02. Dezember 2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen:

  1. Der seit 26.02.2016 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A soll gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Satz 1 sowie § 13 BauGB geändert werden.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt umgrenzt:

    - im Norden: durch die nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Planes 368-1A Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A,
    - im Osten: durch die um 9 m nach Osten zu versetzende Parallele der Westgrenze des Flurstücks 10643,
    - im Süden: durch die Nordgrenze des Straßenflurstückes 10634 und
    - im Westen: durch die um 5 m nach Westen zu versetzende Parallele der Westgrenze des Flurstücks 10643. Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 333.

    Er ist in seiner Umgrenzung im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

  2. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
    - Umwandlung einer als Allgemeines Wohngebiet und private Grünfläche festgesetzte Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“.

  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  4. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A mit der Begründung

in der Zeit vom 

12.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

November 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" 5. Änderung im Teilbereich

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 343-1 5Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ in der Zeit vom 07. November 2022 bis 06. Dezember 2022 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 31 vom 28.10.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet der Flur 364, welches umgrenzt wird:

    • Im Norden: Vom Nordufer der Klinke (nordöstliche Grenze des Flurstückes 10321),
    • Im Südosten: Vom nordwestlichen Verkehrsraum der Ballenstedter Straße (Flurstück 152),
    • Im Westen: Von der westlichen Begrenzung des Flurstückes 148 und dessen Verlängerung bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstückes 10321,

    die Satzung des rechtskräftigen Bebauungsplans 343-1 2. Ä „Lemsdorf-Klinketal“ in einem Teilbereich im vereinfachten Verfahren geändert werden. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

    - Optimierung der Erschließung zum Schutz der Ballenstedter Allee.
    - Anpassung der Geschossigkeit der Einfamilienhäuser an die neue Landesbauordnung.

    Der aufzustellende Änderungsbereich des Bebauungsplans wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt.

  3. Da der Änderungsbereich des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 343-1 5.Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 343-1 5.Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

07.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Wiesmann (Tel.: 0391 540 5388).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zur Satzung der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit dem Stand Februar 2006 (zum Vergleich)

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 229-6 "Sternsee"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs  des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“ in der Zeit vom 07. November 2022 bis 06. Dezember 2022 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 31 vom 28.10.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10.10.2022 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-6 „Am Sternsee“ und die Begründung/ Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-6 „Am Sternsee“ und die Begründung/ Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

07.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand April 2022

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur jetzigen und geplanten Nutzungssituation, zur gesundheitlichen Belastung der Einwohner
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur potenziell-natürlichen Vegetation, der Biotopstruktur, zum Vogelartenschutz im Gebiet, zum Baumbestand
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Frisch-/Kaltluftliefergebiet, zu Strömungsbarrieren
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum erhaltenen Baumbestand
  • Boden – mit Aussagen u. a. zum ursprünglichen Bodentyp, zum Baugrundgutachten, zur Versiegelung
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser, zur Versickerung


Artenschutzrechtliche Untersuchung


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 19.12.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.12.2017

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternbogen“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Oktober 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 111-1A_1Ä

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 01.09.2022 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 14. Oktober 2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 01.09.2022 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf der Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf der Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

24.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Juni 2022


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juni 2022


Einzelhandelsgutachten der BBE Handelsberatung GmbH vom 23.03.2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

August 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 410-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ in der Zeit vom 01. August 2022 bis einschließlich 31. August 2022 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 22.07.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ mit der Begründung

in der Zeit vom

01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455) wünschenswert.
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 355-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ in der Zeit vom 01. August 2022 bis einschließlich 31. August 2022 und die Änderung des Geltungsbereichs beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 22.07.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389) wünschenswert.
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.07.2022)


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.07.2022)

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
    • Mensch – mit Aussagen zur Nutzung des Raums durch Menschen, u. a. Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Erholungsnutzung und Verkehr
    • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Vegetation, zum Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen, Lurchen, Insekten; zur Entnahme von Gehölzen
    • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu klima- und immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet, zur Frisch- und Kaltluftproduktion
    • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbild
    • Fläche – mit Aussagen u. a. zur Bebauung der Fläche
    • Boden – mit Aussagen u. a. zur Sicherung und Erhaltung des Bodens, zur Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Beeinträchtigungen, zur Versiegelung des Bodens
    • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächengewässer, Grundwasser, zur Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung
    • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Funden und Befunden



Artenschutzrechtliches Gutachten,
Stand November 2019


Baugrundgutachten, Stand 28.08.2019


Baugrundgutachten – Ergänzende Baugrunduntersuchungen, Stand 27.07.2021


Vorprüfung Klimarelevanz


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 16.10.2019
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 28.10.2019
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 08.10.2019
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 28.10.2019
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf  des  Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juli 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 111-2_2Ä

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2022 die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ in der Zeit vom 04. Juli 2022 bis 03. August 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 20 vom 24.06.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 09. Juni 2022 beschlossen:

  1. Der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graserweg“ mit der Begründung

in der Zeit vom

04.07.2022 bis einschließlich 03.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 4. Entwurf der 2. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

April 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 103-7_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 "August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße" in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 10297 der Flur 204;
    - im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 10297, 10474, 10475, 10476, 51/16, 10519, 10739 (alle Flur 204), die Westgrenze der Flurstücke 10004, 10006 (beide Flur 205), die Nordgrenze der Flurstücke 10067 und 10063, die Ostgrenze des Flurstücks 10063 und 10068 (alle Flur 204);
    - im Süden durch die Nordgrenze der Straßen „Kraftwerk-Privatweg“ und Hohenwarther Straße;
    - im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 10654, 911/60, 910/60, 908/60, 60/2, durch die Nordgrenze der Flurstücke 60/2 und 909/60 (alles Flur 204), weiter durch die Ostgrenze des August-Bebel-Dammes.

    die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten.
    Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel- Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 105-4_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden durch die Südgrenze des Bebauungsplanes Nr. 104-1 „Windmühlenstraße“,
    - im Osten durch die Westgrenze des August-Bebel-Dammes,
    - im Süden durch die Südgrenze der Flurstücke 10366 und 10379 (Flur 208),
    - im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 354/50, 354/4, 354/48, 354/46, 354/58, 354/26, 354/60, 354/34 (alle Flur 208), 215/17, 10342, 210/3 (alle Flur 207).

    die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 106-2_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 "Saalestraße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 "Saalestraße" in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden: von der nördlichen Straßenbegrenzung der Straße „Korbwerder“ (gleichzeitig Grenze des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 103-2C „Korbwerder“);
    - im Osten durch die westliche Uferbegrenzung des Industriehafens;
    - im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzung der Straße „Klosterkamp“;
    - im Westen: durch die östliche Straßenbegrenzung der Allerstraße, die Westgrenze des Flurstücks 183/19 der Flur 209 und durch die östliche Begrenzung der Hafenbahntrasse entlang des August-Bebel-Dammes.

    die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 111-1A_1Ä

Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereichs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des B-Plans wird angepasst und wie folgt neu umgrenzt:

    Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen und wird umgrenzt:

    Teilbereich 1:
    Der östliche Teilbereich umfasst ausschließlich den Nordteil des Flurstücks 10001 der Flur 281 und wird umgrenzt:
    - im Norden von der Nordgrenze des Flurstücks 10001;
    - im Osten von der Ostgrenze des Flurstücks 10001;
    - im Süden von der Südgrenze des Flurstücks 10000 und deren östlicher Verlängerung;
    - im Westen von der Westgrenze des Flurstücks 10001.

    Teilbereich 2:
    Der westliche Teilbereich liegt in der Flur 281 und wird wie folgt umgrenzt:

    - im Norden: von der Südgrenze des Flurstücks 10363 sowie der westlichen Verlängerung, die Flurstücke 10295, 10299 und 49/5 querend bis zur Ostgrenze des Flurstücks 49/6;
    - im Osten durch die Ostgrenze des Flurstückes 10298;
    - im Süden durch die Nordgrenze des Flora-Parks (Flurstück 49/1 der Flur 281);
    - im Westen durch die Westgrenze des Flurstückes 49/5.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das unter 1 beschriebene Gebiet die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

  3. Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  4. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  6. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplane Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblichbekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB
    i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß
    § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A Großer Silberberg Süd“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Februar 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 161-1 "Olvenstedter Scheid"

Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ in der Zeit vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 16. März 2022 beschlossen.

Lage zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 4 vom 04.02.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 161-1 „Olvenstedter Scheid“ mit der Begründung

in der Zeit vom

14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). 
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 477-2 »Wegeverbindungen Salbker Seen«

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ in der Zeit vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 16. März 2022 beschlossen.

Lage zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 4 vom 04.02.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13a BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden: durch die Südgrenze des B-Planes Nr. 460-1 "Buckauer Wasserwerk", die Nordgrenze der Flurstücke 6012/3, 6012/2 und 6008 der Flur 756, im weiteren Verlauf die Nordgrenze des Bisamweges über die Flurstücke 6006, 6523/2, 6503, 10757 und 4505/4 der Flur 756 sowie des Flurstückes 509 der Flur 466, im weiteren Verlauf in Verlängerung der Westgrenze des Flurstückes 4505/3 der Flur 756 bis zur Uferlinie der Elbe,
    - im Osten: entlang der Uferlinie der Elbe,
    - im Süden: am Flurstück 5501 der Flur 466 in Richtung Westen abzweigend an der verlängerten Südgrenze des Unterhorstweges, entlang der Südgrenze der Flurstücke 5031 und 10087 der Flur 466,
    - im Westen: durch die Westgrenze des Flurstückes 5015, die Nordgrenze des Flurstückes
    5017/8, die Ostgrenze des Flurstückes 5027, über das Flurstück 5017/7 verlängert bis zur Nordgrenze des Flurstückes 5017/8, nach Norden fortführend entlang der Ostgrenze des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 467-1 „Mariannenviertel", der Westgrenze der Flurstücke 4574, 2557, 10202, 2523/2, 2537 und 10203, über den Elbweg in Verlängerung der Westgrenze des Flurstückes 10080 und 10081 über das Flurstück 10083, die Westgrenze der Flurstücke 10209 und 2 bis zur Südgrenze des Bisamweges (alle Flurstücke in der Flur 466).

    unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange ein einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

    - Aufstellung als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, welcher ausschließlich Festsetzungen zu Verkehrsflächen (Wege) enthalten soll.
    - Sicherung öffentlicher Fuß- und Radwegeverbindungen im Umfeld der Salbker Seen
    - Verbesserung der Wegeverbindungen zwischen den bestehenden Grünstrukturen und
    Wasserflächen
    - Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes gemäß Wasserhaushaltsgesetz.

    Der aufzustellende Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Grünfläche dargestellt.

  3. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ mit der Begründung

in der Zeit vom

14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455). 
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2021


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2021


Übersicht der geschützten Biotope
mit dem Stand 21.10.2021 als Anlage der Begründung

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Januar 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 353-2 "Eulenberg"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 353-2 "Eulenberg" in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis einschließlich 9. Februar 2022 beschlossen.

Lage zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 49 vom 23.12.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

Für den „konzentrierten qualitativen und hochwertigen Ausgleich außerhalb des Bebauungsplanes im Stadtgebiet“ ist bis Ende 2022 dem Stadtrat ein konkreter Maßnahmenplan vorzulegen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 353-2 „Eulenberg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zu Lärm, Erschütterungen
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu potenziellen natürlichen Vegetationen, realen Vegetationen, Biotoptypen im Planungsraum, faunistische Bestandsaufnahmen zur Beurteilung potenzieller Auswirkungen auf die Tierwelt, Vorkommen von Feldhamstern, Vögel
  • Luft und Klima – mit Aussagen zur Bedeutung des Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu markanten geländemorphologischen Ausprägungen, natürliche und naturnahe Ausprägungen, zum vorherrschenden Landschaftstypen
  • Fläche – mit Aussagen zum Entwicklungspotenzial der unbebauten Fläche
  • Boden – mit Aussagen zu Altlasten, Standorten für natürliche Vegetationen, Standorten, Standorten für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Wasser – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zum Vorkommen von Boden- und Baudenkmälern


Baugrundvoruntersuchung vom 30.11.2009


Faunistische Untersuchungen vom 07.10.2019


Faunistische Untersuchungen vom 10.02.2021


Schalltechnische Untersuchung
vom 23.11.2021


Stellungnahme der Flugplatz Magdeburg Betriebsgesellschaft
vom 20.10.2021


Verkehrstechnische Untersuchung
vom 09.10.2020


Abstandserlass Ministerium wird Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt
(gültig ab 08.12.2015)


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 21.06.2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2021

Folgende Auslegungen wurden 2021 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

November 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 430-1

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 430-1 „Buchenweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“ in der Zeit vom 01. November 2021 bis 30. November 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 42 vom 22.10.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 430-1 „Buchenweg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 430-1 „Buchenweg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Wiesmann (Tel.: 0391 540 5388).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch und seine Gesundheit – mit Aussagen zu Schallimmissionen, zur Naherholung, zum Landschaftsbild
  • Flora und Fauna – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Vogelarten, zu Biotopstrukturen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zu Überwärmungsbereichen
  • Landschaft und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zur Erholungsfunktion/Landschaftserleben, zur biologischen Vielfalt
  • Boden – mit Aussagen u. a. zum Relief, zu Bodenbelastungen/Schutz des Grundwassers
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zu Oberflächengewässer, Grundwasser/hydrologischen Verhältnissen/Grundwassergeschütztheit

DIN-Vorschriften


Baugrundgutachten vom 14.08.2018


Artenschutzrechtliche Untersuchung vom August 2018


Entwässerungskonzept


Angaben umweltbezogener Informationen vom 18.05.2020

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Oktober 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 174-2

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. September 2021 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" in der Zeit vom 11. Oktober 2021 bis 10. November 2021 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 39 vom 30.09.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

11.10.2021 bis einschließlich 10.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juni 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

August 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 312-2_1Ä

Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereichs und der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 die Änderung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße" in der Zeit vom 09. August 2021 bis 08. September 2021 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 30.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

  3. Der geänderte Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
    -im Norden: durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 10000
    -im Osten: durch die östliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2
    -im Süden: durch südliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2 (südliche Grenze Flurstück 10116) sowie die gedachte Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 1341/89 in westliche Richtung bis zur Ostgrenze des Flurstücks 11138
    -im Westen durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 10000, 10001, 10002 und teilweise 10115 sowie durch die parallel um 6 m nach Westen verschobene östliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2 (alle Flur 337).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

    • Mensch/Erholung/Gesundheit/Bevölkerung – mit Aussagen u. a. zur Arbeits- und Wohn- und Wohnumfeldfunktion, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zur ressourcenabhängige Umweltnutzung
    • Tiere und Pflanzen Schutzgebiete, biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zu Biotop- und Nutzungstypen, zum Vorkommen von streng geschützten Arten  
    • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zur bioklimatischen Bedeutung, zur klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion
    • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zu landschaftsbildprägenden Elementen, zum Erholungswert der Landschaft, zu Landschafsbildeinheiten
    • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu den Bodenschichten, zur Lebensraumfunktion, zur Bodenversiegelung, zur Pufferungsmöglichkeit
    • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächenwasser und zum Grundwasser
    • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerken, Ensembles, Bodendenkmäler
  • Angaben umweltbezogener Informationen
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 06.05.2014
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.04.2014
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/Dehmbergstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 402-6

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 402-6 „Ackerstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 402-6 „Ackerstraße“ in der Zeit vom 09. August 2021 bis 08. September 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 30.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 402-6 „Ackerstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 402-6 „Ackerstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 402-6 „Ackerstraße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.07.2021)


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.07.2021)


Baugrundgutachten vom 06.10.2016


Baumbestandsliste zur Ermittlung des potenziellen Ersatzbedarf bei Gehölzverlusten (Stand 05/2020)


Schalltechnisches Gutachten vom 27.11.2020

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 402-6 „Ackerstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juli 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 216-2A "Westlich Damaschkeplatz"

Verfahrenswechsel, Herauslösung eines Teilbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 216-2A "Westlich Damaschkeplatz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den Verfahrenswechsel, die Herauslösung eines Teilbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 216-2A "Westlich Damaschkeplatz" in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis 18. August 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 27 vom 09.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen:

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ wird ein Teilbereich herausgelöst, der wie folgt umgrenzt wird:

    - im Norden: durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 65/17, 65/18, 65/3 sowie 68/1 und deren Verlängerung in Richtung Osten,
    - im Nordosten: durch den südwestlichen Fahrbahnrand der Olvenstedter Straße und dessen Verlängerung nach Osten;
    - im Süden: durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 3501/57 und deren Verlängerung nach Osten;
    - im Westen: durch die südwestliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 62/6, 62/12, 3420/62, durch die Nordwestgrenze der Flurstücke 3420/62 und 62/12, die Ostgrenze des Flurstücks 62/2 und deren südliche Verlängerung sowie die Westgrenze des Flurstücks 65/17.

    Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 345.

  2. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Teilbereich wird unter der Bezeichnung 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt.

  3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
    Die unbebaute Eingangssituation in das Stadtgebiet Stadtfeld Ost und die Verbindung zur Altstadt soll städtebaulich gefasst werden. Eine geschlossene, straßenbegleitende Bebauung mit Eckbetonung an der Olvenstedter Straße sowie die öffentliche Durchwegung des Quartiers sind wichtige Planungsziele. Der Bebauungsplan soll auch Festsetzungen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche enthalten. Es werden Kerngebiete, ein Urbanes Gebiet, Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt. Der aufzustellende Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt.

  4. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A mit der Begründung

in der Zeit vom

19.07.2021 bis einschließlich 18.08.2021


im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen
Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der
zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch
ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i.d.F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.06.2021)


Begründung zum Bebauungsplan i.d.F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.06.2021)


Schalltechnische Untersuchung
vom 17.02.2021


Verkehrsuntersuchung
vom 17.02.2021


Expertise Klimaökologie vom Februar 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Mai 2021

Auslegung B-Plan Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee"

Verfahrenswechsel, Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2021 den Verfahrenswechsel, die Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee" in der Zeit vom 24. Mai 2021 bis 23. Juni 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 20 vom 14.05.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 06.05.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 353-31 „Halberstädter Chaussee“ und die Begründung  werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Vorhabenbezug entfällt. Dementsprechend wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) als Verfahrenswechsel beschlossen.
    Die Bezeichnung des B-Plans wird somit von B-Plan Nr. 353-3.2 in B-Plan Nr. 353-3 geändert.
  3. Der Geltungsbereich wird entsprechend des beigefügten Lageplans (Anlage 1) geändert.
  4. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  5. Der Entwurf des B-Plans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

24.05.2021 bis einschließlich 23.06.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021


Biotope und Baumbestand als Anlage zur Begründung mit dem Stand Dezember 2020


Baumbestandsliste
mit dem Stand August 2020


Schalltechnische Untersuchung
vom 08.11.2019


Baugrundbeurteilung
vom 26.06.2018

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Betroffenenbeteiligung B-Plan Nr. 242-1A, 2.Entwurf, 5. Änderung

Betroffenenbeteiligung zur 5. Änderung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 242-1A "Elbbahnhof"

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242-1A „Elbbahnhof“ erfolgte in der Zeit vom 23.11. – 22.12.2021. Eine Bürger*innenversammlung erfolgte online am 16.02.2021. Aus dem Beteiligungsverfahren ging der Hinweis hervor, dass die laut Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) notwendigen Abstandsflächen zum östlich gelegenen Nachbargrundstück durch das geplante Gebäude nicht eingehalten werden. Diese Tatsache erfordert eine Anpassung des Entwurfes. Es erfolgt daher eine Betroffenenbeteiligung der unmittelbaren Nachbarn gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 04.05.2021 bis 19.05.2021.

Lage zum B-Plan

Hinweise:

Im Rahmen der Betroffenenbeteiligung wird der 2. Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242-1A “Elbbahnhof“ im Internet veröffentlicht. Die betroffenen Anwohner wurden schriftlich darüber informiert.

Bei Fragen zu den veröffentlichten Unterlagen bitten Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um telefonischen Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394).

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Betroffenenbeteiligung:


Planzeichnung i.d.F. des 2. Entwurfs mit dem Stand April 2021


Begründung zum Bebauungsplan i.d.F. des 2. Entwurfs mit dem Stand April 2021

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Beteiligungsfrist können die benachrichtigten betroffene Personen Stellungnahmen schriftlich bis zum 18.05.2021 an die im Anschreiben angegeben Kontaktdaten per E-Mail oder Brief richten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung B-Plan 103-9.1 "Glindenberger Weg/östl. Am Hansehafen"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 "Glindenberger Weg/östlich Am Hansehafen"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. April 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 "Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen" in der Zeit vom 03. Mai 2021 bis 02. Juni 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 14 vom 23.04.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 15.04.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen“ und die Begründung/Umweltbericht  werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht

            in der Zeit vom

03.05.2021 bis einschließlich 02.06.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu alle zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2021
Umweltberichtals Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Im Umweltbericht wurden due Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch (mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung)
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt (mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen)
  • Fauna (mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen)
  • Artenschutz (mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung)
  • Luft und Klima (mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung)
  • Landschaft (mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft)
  • Fläche (mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung)
  • Boden (mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen [Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung], anlagebedingten Auswirkungen [Bodenversiegelung])
  • Wasser (mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate)
  • Kultur und sonstige Sachgüter (mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen)


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.06.2020
  • umweltbezogene Stellungnahme der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (Beteiligung durch die Untere Bodenschutzbehörde) vom 28.07.2020
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 16.06.2020
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östl. Am Hansehafen“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

April 2021

Auslegung 2. Entwurf B-Plan Nr. 135-1 "Nördl. Umfassungsstraße"

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße" in der Zeit vom 08. April 2021 bis 07. Mai 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 31.03.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18.03.2021 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“ und die Begründung  werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu alle zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand März 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 18.03.2021)

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand März 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 18.03.2021)

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal"

Erweiterung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18. März 2021 die Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" in der Zeit vom 08. April 2021 bis 07. Mai 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 31.03.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18.03.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" wird entlang des Eulegrabens um 6 m in Richtung Osten erweitert.
  3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ und die Begründung  sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2020

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2020

 
Angaben umweltbezogener Informationen des Umweltamtes vom 13.12.2019

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung., die mit ausliegt.

Februar 2021

Auslegung 5. Änderung zum B-Plan Nr. 431-1A

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten" und Reduzierung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten" sowie die Reduzierung des Geltungsbereiches in der Zeit vom 08. Februar 2021 bis 10. März 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 29.01.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 21.01.2021 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geändert (reduziert). Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden von der nördlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 10274, 1501/2, 7503/1 und 7503/2
    - im Osten von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 7503/2 sowie vom Geltungsbereich des   Bebauungsplans Nr. 431-1A 4. Änderung
    - im Süden von der südlichen Straßenkante der Ottersleber Chaussee bzw. von der um 7m in Richtung Süden verschobenen Straßenkante
    - im Westen von der westlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 1501/4 und 10274.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten“ und der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

            in der Zeit vom

08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.01.2021)

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.01.2021)
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans mit dem Stand Oktober 2020
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende
Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch (mit Aussagen zu Wohnnutzung und Gesundheit, zur gewerbliche Nutzung, zur Erholungsnutzung und Verkehr)
  • Tiere und Pflanzen (mit Aussagen u. a. zum Artenschutz (Feldlerche, Hamster), zum potentiellen Lebensraum des Feldhamsters, zum Vorkommen gefährdeter Arten, zur Strukturvielfalt, zu Regenerationsfähigkeit, zu Standortverhältnissen)
  • Luft und Klima (mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu stadtklimatischen Baubeschränkungsbereichen, zur Luftaustauschbahn)
  • Landschaft (mit Aussagen zu den Flächennutzungen)
  • Fläche (mit Aussagen u. a. zum Entwicklungspotenzial für Landschaft sowie Freizeit und Erholung, zur Standorteignung)
  • Boden (mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Flächen)
  • Wasser (mit Aussagen zu Oberflächenwasser, zu Grundwasser, zu Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung)
  • Kultur und sonstige Sachgüter (mit Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen)

  
Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Ottersleber Chaussee

 
Kartierung zum Vorkommen des Feldhamsters (Büro für Umweltberatung und Naturschutz) mit dem Stand Juni 2017

 
Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse) mit dem Stand 12.02.2017

 
Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Verkehrsuntersuchung) zum Anschluss des B-Plan-Gebiets (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH) mit dem Stand 26.06.2020 (5. Fassung)

 
Fachtechnische Stellungnahme zur Versickerung (IBB Bischof mbH - Ingenieurgesellschaft für Baustoffe und Bautechnik) mit dem Stand 15.10.2015

die der Planung zu Grunde liegenden DIN-Vorschriften (nur zur Einsichtnahme im Stadtplanungsamt)

 
Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 01.06.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.06.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 30.05.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 02.06.2017

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung., die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2020

Folgende Auslegungen wurden 2020 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2020

Auslegung 5. Änderung zum B-Plan Nr. 242-1A

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" in einem Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 05. November 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 23.11.2020 bis einschließlich 22.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A „Elbbahnhof" mit dem Stand August 2020, die Begründung mit dem Stand August 2020 sowie die Überschlägige Schallimmissionsprognose mit dem Stand 15.05.2020 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 235-2 "Buttergasse"

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 16.11.2020 bis einschließlich 15.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 „Buttergasse" mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) und die Begründung mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die öffentliche Auslegung des dritten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der dritte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ mit dem Stand Juli 2020, die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand Juli 2020, die faunistischen Untersuchungen zu Brutvögel und Feldhamstern vom 02.10.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"

Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife" beschlossen.