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Standesamt Online

Benötigen Sie eine Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug  – mit Bezahlfunktion –,
benutzen Sie bitte nur den untenstehenden Link zum Urkundenportal des Standesamtes der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die Übersendung von Personenstandsurkunden gem. § 62 Abs. 1 PStG erfolgt durch das Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg nur wenn der Nachweis der Nutzungsberechtigung durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses bzw. durch Übersendung der Kopie des Ausweisdokuments der antragstellenden Person vorliegt sowie die entsprechende Gebühr beglichen ist.

Allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Nutzung der Personenstandsregister erhalten Sie auf den Seiten des Standesamtes zur Benutzung der Personenstandsregister

Urkundenbestellung

Personenstandsurkunden, z. B. Geburts-/Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Auszüge aus den Personenstandsregistern werden durch das hiesige Standesamt erstellt, wenn der Personenstandsfall in Magdeburg beurkundet wurde.


Welche Urkunden können Sie bestellen?

Sie erhalten auf den Tag genau.

  • Nachweise über die Geburt der letzten 110 Jahre,
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der letzten 80 Jahre,
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre,
  • Erteilung einer Auskunft aus dem Register, z.B. Geburtszeit

Für Auskünfte aus den Zeiten davor, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

Anfragen im Zusammenhang mit Ahnenforschung können über dieses Portal nicht bearbeitet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass (Kopie als Datei in pdf- oder jpg-Format; max. 2 MB) 

Welche Gebühren fallen an?

  • 10,00 € für die erste Urkunde
  • 5,00 € für jede weitere Urkunde im gleichen Anforderungsvorgang
  • gebührenfrei für Rentenzwecke

Link zur Gebührenübersicht

Bezahlmöglichkeiten

per Kreditkarte (Die Kreditkartenzahlungen erfolgen im 3-D Secure Verfahren.)

 Visacard

 

 

Mastercard    

 

 

 

PayPal

 

 

 

GiroPay                                                                                                                         

Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Kopien

Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.

Die Kopie wird unverzüglich vernichtet, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.