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Aktuelle Reiseinformationen des Fachdienstes Bürgerservice

Vorab möchten wir darauf hinweisen, das Sie die aktuellsten Informationen immer unter den im Text angegebenen Internetadressen finden, wir möchten Ihnen hier aber bereits kurze Hinweise geben.

Hinweise zur Geflügelpest

In Asien und Teilen Südosteuropas ist verbreitet die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenze, Vogelgrippe)aufgetreten.

Die Geflügelpest ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die in Tierbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen kann. Einige besonders pathogene Erregerstämme können auch für Menschen gefährlich sein. Damit kann die Krankheit die Gesundheit von Menschen und Tieren ernsthaft gefährden und zu schweren wirtschaftlichen Schäden bei den empfänglichen Tierarten führen.

Bitte beachten Sie:

Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Bitte vermeiden Sie im Reiseland* direkte Tierkontakte und verzichten Sie auf den Besuch von Geflügelmärkten. Geflügelfleisch und Geflügelprodukte sollten Sie nur in gekochtem oder durchgebratenem Zustand verzehren.


Reisende können ohne ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Krankheit einschleppen. Reisenden ist es deshalb verboten, aus einer Reihe von asiatischen Ländern* Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union einzuführen!

Ständig aktuelle Informationen sowie Merkblätter in anderen Sprachen finden Sie auf den folgenden Seiten, das Merkblatt in deutscher Sprache können Sie hier  downloaden.


Hinweise für USA-Reisen

 

Visumfreies Reisen in die USA ab dem 12. Januar 2009:

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen, wenn Sie vorhaben, als deutscher Staatsangehöriger in die USA zu reisen:

Das US „Department of Homeland Security“ hat mitgeteilt, dass ab dem 12. Januar 2009 alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch Deutsche, vor einer beabsichtigten visumfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA (auch Transit) zwingend via Internet unter

https.//esta.cbp.dhs.gov

eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen müssen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Erlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen des Visumverfahrens werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.

Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/   in englischer Sprache oder bei der nächsten US-Auslandsvertretung.

Weitere Hinweise finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html

Für dienstliche Reisen in die USA unter Nutzung eines Dienst- oder Diplomatenpasses gelten die beschriebenen Änderungen nicht, da für solche Reisen weiterhin Visumpflicht besteht. ESTA gilt auch nicht für Einreisen in die USA auf dem Landweg aus Mexiko oder Kanada.

Haftungsausschluss:      Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.   (Verf.: AA, Referat 200)


Hinweise für Israel-Reisen


Die deutsche Botschaft in Tel Aviv informierte darüber, dass die Einreise für deutsche volljährige Staatsangehörige nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich ist.

Durch die israelischen Grenzbehörden werden Personalausweise oder Reiseausweise als Passersatz in keinem Fall anerkannt. Akzeptiert werden Reisepässe, die bei der Einreise mindestens noch 6 Monate Gültigkeit haben.

In Frage kommen hier der vorläufige Reisepass (grüner Einband) und der Europass (roter Einband). Diese werden von der für den Hauptwohnsitz der Bewerber zuständigen Passbehörde ausgestellt.

Für Kinder, die mit einem Sorgeberechtigten reisen, ist die Ausstellung eines Kindepasses erforderlich. In diesem muss ab vollendetem 10. Lebensjahr des Kindes ein Lichtbild angebracht werden.

Reisen Kinder gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, ist die Eintragung der Daten in den Reisepass der Sorgeberechtigten möglich. Mit Vollendung des 10. Lebensjahrs des Kindes muss gleichfalls ein Lichtbild angebracht werden.

Reisen Minderjährige unter 16 Jahren allein oder in Begleitung nur eines Elternteils, sollte eine entsprechende Vollmachtserklärung der bzw. des im Heimatland verbliebenen Sorgeberechtigten. mitgeführt werden.

Weitere Informationen dazu sind im Internet unter

www.auswaertiges-amt.de

 

Reisehinweise für die neuen EU-Beitrittsländer

Am 01.05.2004 traten zehn Staaten der europäischen Union bei.

Dies sind Litauen, Lettland, Estland, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Zypern und Slowenien.

Das Bundesministerium des Innern informierte darüber, dass für Reisen zwischen Deutschland und den Beitrittsländern ab dem 01.05.2004 die sogenannte Reisefreizügigkeit gilt, die Personenkontrollen jedoch nicht entfallen.

Eine Visumpflicht für deutsche Staatsangehörige besteht jedoch nicht.

Obwohl die Verpflichtungen der Beitrittsländer die Einreisen deutscher Staatsangehöriger mit Personalausweis vorsehen, orientiert das Bundesministerium des Innern darauf, dass es mit der Umsetzung dieser Vorgaben in der Anfangsphase Schwierigkeiten geben könnte.

Es ist daher zu empfehlen, Reisen in die neuen EU-Beitrittsländer mit einem gültigen Reisepass anzutreten.
Die Gültigkeitsanforderungen an deutsche Reisepässe sind durch die Beitrittsländer unterschiedlich definiert.
So muss beispielsweise für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen in Lettland der Reisepass noch mindestens drei Monate über die beabsichtigte Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Für die anderen Länder gelten andere Maßstäbe.
Das Bundesministerium des Innern empfiehlt daher, dass sich Personen mit Reiseabsichten vor Reiseantritt an die jeweiligen Botschaften der genannten Länder wenden.

Entsprechende aktuelle Hinweise zu den Botschaften und Reisebestimmungen hat das Auswärtige Amt in der Rubrik "Länderinformationen" eingestellt. Diese sind unter www.auswaertiges-amt.de abrufbar.

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