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Hundeummeldung

Wenn Sie umziehen und einen Hund besitzen, müssen Sie diesen ebenfalls ummelden.

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis
  • Steuernummer

Was ist zu beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, wenn
  • sich die Anschrift innerhalb des Stadtgebietes ändert und
  • bei einer Namensänderung des Halters
  • ein Halterwechsel stattgefunden hat.
Der bisherige Halter muss den Hund abmelden, den Namen und die Anschrift des neuen Halters angeben und die Hundesteuermarke zurückgeben. Der neue Halter muss den Hund anmelden.

Die Ummeldung kann auch in einem BürgerBüro erfolgen.