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Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung oder für eine Gewerbeanmeldung.

Für die vom Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg festgesetzten Steuern und Gebühren erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung, ob Sie steuerlich geführt sind und ob Zahlungsrückstände bestehen.

Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn Sie sie für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung benötigen. Andernfalls werden neben Portoauslagen Gebühren von 13 Euro je gewünschtem Exemplar erhoben.

Ansprechpartner im Stadtsteueramt

Frau Hagner

Tel. +49 391 540-2763