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Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 831-025(VI)16 vom 17.03.2016 wurde das Gebiet in den Grenzen des Voruntersuchungsgebietes zum Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren erklärt. Das Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 38 ha. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 10 vom 15. April 2016 bekannt gemacht.