Inhalt

Die Zuwendung wurde im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 181.600,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds betrug 79 v. H. (143.464,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligten sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (25.424,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger betrug mindestens 7 v. H. (12.712,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Im Zuge der Erschließung eines an den Gerstengrund anliegenden Wohngebietes erfolgte bereits im Jahr 2019 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in diesem Teilabschnitt.

Damit ist der Zuwendungszweck wie ursprünglich beantragt und bewilligt nicht mehr realisierbar.

Eine geänderte Neubeantragung bei Reduzierung der Straßen erfordert die vollständige Neuerstellung des gesamten Antrages einschließlich sämtlicher Anlagen und Bestätigungen.

Die sich daraus ergebende Terminkette zur Neuerstellung des Antrages, Bewilligung des Antrages, der Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sowie abschließende Verwendungsnachweiserstellung endet nach Abschluss der EFRE-Förderperiode.

Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sind durch die Landeshauptstadt Magdeburg aus Eigenmitteln vorzufinanzieren.

Aus der v. g. Terminkette sowie wegen der Vorfinanzierung aus Eigenmitteln erwächst das haushalterische Risiko zu Lasten der Landeshauptstadt, dass die Refinanzierung des förderfähigen Kostenanteils aus EFRE und Stadtumbau (93 % der Kosten) nicht gewährleistet ist.

Der Förderantrag wurde zurückgezogen.