Inhalt

Allgemeine Aufgaben:

 

Bearbeitung von denkmalrechtlichen Anträgen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.10.1991 (GVBI. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBI. LSA S. 769) - DenkmSchG LSA -  Denkmalschutzgesetz

z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.

Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie

Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen

Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.