Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) besteht seit dem 01. August 2013 für jedes Kind ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung.
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Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) besteht seit dem 01. August 2013 für jedes Kind ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung.