Umweltamt
Behörden und Sachgebiete
Behörden und Sachgebiete
Dies betrifft den Schutz der Natur, des Bodens, der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die Reinhaltung der Luft und den Schutz des Menschens vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Behörden und Sachgebiete
Luft und Lärm
Luft und Lärm
Unter Immissionen (lat. immittere, hineinsenden) versteht man die Einwirkung von unmittelbar oder mittelbar durch menschliche Tätigkeit verursachten Emissionen auf die Umwelt. Zu den Immissionen gehören vorwiegend Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, Licht, Strahlen, Wärme.
Immissionen führen zu nachteiligen Folgen. Art, Stärke und Umfang des Nachteils sind für die Definition der Immission unbedeutend.
Immissionen werden an die Objekte in der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen) herangeführt und in die Umwelt (Ökosysteme, z. B. Atmosphäre, Boden, Wasser, Wald) eingetragen.
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