Mietschulden und Energieschulden
Wenn Sie Miet- oder Energieschulden haben, wird Ihnen Beratungshilfe angeboten und zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern vermittelt. Bei vorliegen entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen kann auch darlehensweise die Übernahme von Miet- oder Energieschulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit oder vergleichbaren Notlagen erfolgen.
Hinweis Onlineantragstellung
Bitte nutzen Sie vorrangig unsere Onlineantragsangebote, damit wir die Bearbeitung für Sie noch effizienter gestalten können. Die Onlineantragstellungen können Sie einfach und bequem von zuhause aus oder unterwegs erledigen. Bei allen Onlineanträgen besteht die Möglichkeit, alle notwenigen Dokumente gleich mit hochzuladen.
Unterlagen
Zur Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitslosengeldbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Rentenbescheide u.a.)
- Wohngeldbescheid
- Schriftverkehr mit den Gläubigern (Mahnschreiben, Kündigung u.a)
- eventuelle Ratenzahlungsvereinbarungen
- Nachweise der sonstigen Verschuldungen
Hinweis: Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichend sein!