Sie wissen nicht, wie Sie Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, woher das Geld für die Miete kommen soll?
Sie erhalten Rente, aber die reicht nicht zum Leben?
Sie befinden sich in einer schwierigen sozialen oder gesundheitlichen Lage, bei deren Bewältigung Sie finanzielle und/ oder persönliche Hilfe zur Bewältigung dieser Problemlagen benötigen?
Dann können ggf. Leistungen des Sozial- und Wohnungsamtes dabei unterstützend zum Tragen kommen.
Zu diesen Leistungen gehören bspw. die Grundsicherung im Alter, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen für Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen, um nur einige zu nennen.
Alle angebotenen Leistungen können Sie in den unteren Navigationsleiste unter dem Punkt "Leistungen" bzw. "Abteilungen" recherchieren und auswählen. Dort erhalten Sie nähere Informationen zur jeweiligen sozialen Leistung und den Ansprechpartnern.
Für Erwerbsfähige, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht finanzieren können, ist das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg zuständig.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bietet das Sozial- und Wohnungsamt Ihnen die Möglichkeit Termine innerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass Terminvorsprachen grundsätzlich vorrangig behandelt werden.
Hier gelangen Sie zur TERMINBUCHUNG
Die Hotline berät telefonisch zu den Leistungen:
sowie zu den Leistungen:
und terminiert bei Bedarf die Vorsprachen im Beratungsservice und den Fachabteilungen. Zu allen anderen Leistungsarten erfolgt die Vermittlung an die jeweiligen Fachabteilungen.
Im Weiteren kann die Hotline Auskünfte über die aktuellen Bearbeitungsstände geben bzw. an zuständige Mitarbeiter vermitteln.
Sie erreichen uns unter:
0391 / 540 - 3670 und 0391 / 540 - 3671
50.1 Zentraler Service
50.21 Leistungsbereich 1
50.22 Leistungsbereich 2
50.31 Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
50.32 Leistungsbereich 3. und 4. Kapitel SGB II
50.33 Bundesleistungen
50.41 Wohngeld
50.42.1 Mietschuldnerberatung / Wohnraumhilfen
50.42.2 Obdachlosenangelegenheiten /
Beratung häusliche Gewalt /
Wohnungsbauförderung /
Wohnberechtigungsschein
50.51 Leistungsgewährung nach dem AsylbLG
50.52 Unterkunftsverwaltung und
Betreuung von Zuwanderern
50.53 Soziale Betreuung von Zuwanderern
50.54 Belegungsmanagement
50.6 Soziale Arbeit
50.61 Betreuungsbehörde
50.62 Sozialer Dienst
50.7 Arbeitsmarktpolitik und SGB II
Projekt “Familien stärken -
Perspektiven eröffnen“
Regionale Koordination
Leistungen nach dem SGB XII
Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII
Antrag auf Übernhame von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Anlage - Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Angaben über Untervermietung
Mitteilung über Veränderungen zum Antrag
Verdienstbescheinigung
Leistungen nach dem AsylbLG
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG
Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG
Antrag auf Elterngeld
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld
Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Beamtenrechtliche Bezüge nach Geburt
Erklärung zum Einkommen vor Geburt des Kindes
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zur Ermittlung des Elterngeldes
Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
Verdienstbescheinigung des Arbeitsgebers während des Elterngeldbezuges
Bescheinigung der Ausländerbehörde
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Hinweisblatt zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Anlage 1 - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
Anlage 2 - Anlage für eintägige/mehrtägige Fahrten der Schule/Kita
Magdeburg-Pass
Antrag Magdeburg-Pass (mit Leistungsbezug SGB II, SGB XII, AsylbLG)
Antrag Magdeburg-Pass 110 % (ohne Leistungsbezug SGB II, SGB XII, AsylbLG)
Merkblatt Magdeburg-Pass
Kosten der Unterkunft
Unterkunftsrichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg in der Fassung vom 16.05.2017
Einmalige Bedarfe
Richtlinie für einmalige Bedarfe der Landeshauptstadt Magdeburg in der Fassung vom 27.01.2014
Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT)
AsylbLG
Asylbewerberleistungsgesetz
BEEG
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
SGB I
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil -
SGB II
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
SGB III
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
SGB V
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung -
SGB X
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB XII
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
WOGG
Wohngeldgesetz
Flyer:
Informationen:
Onlinetermine nun auch im Sozial- und Wohnungsamt
Neben dem Bürgerservice führt nun auch das Sozial- und Wohnungsamt das bereits in der Landeshauptstadt Magdeburg genutzte Onlinekundensteuerungssystem ein, um unnötige Wartezeiten für Antragsteller zu vermeiden und die Bürgerfreundlichkeit weiter zu erhöhen.
Für die Anliegen der Bürger stehen dem Beratungsservice und der Miet- und Energieschuldnerberatung des Sozial- und Wohnungsamtes insgesamt 29 Beschäftigte zur Verfügung.
Zu den Leistungsangeboten zählen neben der Allgemeinen sozialen Beratung und der Beratung zu Miet- und Energieschulden auch die Beantragung von Sozialleistungen, Wohngeld und Bundeselterngeld. Weiterhin kann eine Vielzahl von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und der Magdeburg-Pass beantragt werden, um hier nur einige weitere Angebote zu nennen.
Seit dem 01.07.2017 besteht die Möglichkeit, sich über das Internet bzw. Smartphone unter der Adresse www.magdeburg.de einen Termin für die Beratung oder Beantragung der angebotenen Leistungen des Sozial- und Wohnungsamtes online zu reservieren.
Das Prinzip ist einfach: Der Bürger kann sich im Onlinekalender einen freien Termin für sein Anliegen aussuchen. Anschließend muss er seine E-Mail-Adresse eingeben und erhält kurze Zeit später eine Terminbestätigung per E-Mail, in welcher die Aufrufnummer und die notwendigen Unterlagen zur Vorsprache vermerkt sind.
Sofern man über keinen Internetanschluss verfügt, besteht auch die Möglichkeit sich über die Hotline des Sozial- und Wohnungsamts, unter den Rufnummern 0391/540-3470 oder 0391/540-3471, oder direkt am Empfang des Wilhelm-Höpfner-Rings 4 einen Termin zu reservieren.
Analog der Bürgerbüros haben Terminkunden dann auch im Sozial- und Wohnungsamt grundsätzlich Priorität.
Hier gelangen Sie zur TERMINRESERVIERUNG
Straßenbahn:
Linie: 10
Haltestelle: Kroatenweg
(Endstelle Sudenburg)
Linienbus:
Linie: 53, 54, 55 und 57
Haltestelle: Braunlager Straße