Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Es soll einkommensschwachen Haushalten helfen ihre Wohnkosten zu tragen.
Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnngen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss beantragen, wenn der Wohnraum von ihnen selbst genutzt wird.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählt, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Hinweise zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Wohngeld bewilligt werden kann, ist u.a. von folgenden Faktoren abhängig:
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Wie bekommt man Wohngeld?
Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie direkt im Sozial- und Wohnungsamt einreichen. Eine Abgabe des Antrages ist auch in den Bürgerbüros unserer Landeshauptstadt Magdeburg möglich. Wir empfehlen bei einer ersten Antragstellung die persönliche Abgabe des Antrages im Sozial- und Wohnungsamt. Nur so können wir Sie umfassend beraten.
Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Übersicht über geänderte Miethöchstbeträge der Mietenstufe III
Anzahl |
Höchstbetrag |
Höchstbetrag |
1 |
390 |
426 |
2 |
473 |
516 |
3 |
563 |
614 |
4 |
656 |
716 |
5 |
750 |
818 |
jedes weitere |
91 |
99 |
Ansprechpartner
Wohngeldbehörde
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg
Nutzen Sie auch unsere HOTLINE
Die Hotline berät telefonisch zu dieser Leistung und terminiert bei Bedarf die Vorsprachen im Beratungsservice.
Im Weiteren kann die Hotline Auskünfte über die aktuellen Bearbeitungsstände geben bzw. an zuständige Mitarbeiter vermitteln.
Sie erreichen uns unter:
0391 / 540 - 3670 und 0391 / 540 - 3671
Wohngeldreform 2021
Für weitere Informationen bitte hier klicken. Sie werden dann an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet.
Formulare
Hier finden Sie Formulare zum Wohngeld:
- Antrag auf Mietzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Angaben zu Kapitaldienst und Bewirtschaftung - Antrag für Heimbewohner/-innen und Bestätigung der Heimverwaltung
- Mitteilung über Veränderungen
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Angaben über Untervermietung
- Aufwendungen für Unterhaltsverpflichtungen
- Verdienstbescheinigung