Keine Verstöße gegen Testpflicht in Geschäften
Die zunächst verdeckt auftretenden Beamt*innen wurden in keines der stichprobenartig ausgewählten Geschäfte ohne negatives Testergebnis eingelassen. Alle kontrollierten Einrichtungen hielten sich streng an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes versuchten Einwände vorzubringen, um auch ohne aktuellen Test hineingelassen zu werden. Ihnen wurde der Eintritt trotzdem verwehrt. Im Einzelnen wurden 3 Baumärkte, 2 Elektrofachmärkte, 2 Möbelhäuser, 12 Schuhgeschäfte, 18 Bekleidungsgeschäfte und 20 weitere, sonstige Geschäfte kontrolliert.
Zum Ende der Kontrollen gaben die Mitarbeitenden des Ordnungsamts ihren Kontrollbesuch bekannt und lobten das jeweilige Personal für ihr konsequentes Verhalten.