Aktuelle Meldungen
Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt aufgehoben
13. Januar 2023: Die Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt wird Ende Januar 2023 aufgehoben. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wird nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht verlängert werden. Bis Ende Januar gelten weiterhin die Empfehlungen des RKI.
Allgemeinverfügung für Corona-Infizierte ab 1. Januar
23. Dezember 2022: Für Covid-19-Infizierte gelten bestimmte Regeln zur Absonderung bzw. häuslichen Isolation. Grundlage dafür ist die 3. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die ab 1. Januar in Kraft tritt. Die Dauer der Absonderung bzw. häuslichen Isolation für 5 Tage ist angeordnet, eine anschließende (Selbst-)Testung dringend empfohlen.
Landesverordnungen enden vorerst am 7. Dezember
07. Dezember 2022: Die zuletzt geltende 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt endet am 7. Dezember und wird nicht erneuert oder ersetzt. Damit entfällt in Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht im ÖPNV. Die Maskenpflicht im Fernverkehr und in medizinischen oder pflegenden Einrichtungen bleibt (Regelung des Bundes) bestehen.
10 Hygienetipps