Aktuelle Meldungen
Allgemeinverfügung für Corona-Infizierte ab 1. Juli 2022
27. Juni 2022: Für Covid-19-Infizierte in Magdeburg gilt vom 1. Juli bis 30. September 2022 die neue Allgemeinverordnung der Landeshauptstadt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten auch für Infizierte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinverfügung bereits in häuslicher Isolation befinden bzw. befunden haben.
17. Eindämmungsverordnung bis 23. Juli verlängert
24. Juni 2022: Die Geltungsdauer der 17. Eindämmungsverordnung ist bis zum 23. Juli 2022 verlängert worden. Damit besteht in Sachsen-Anhalt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Auch im ÖPNV bleibt die Maskenpflicht erhalten.
Fieberambulanz Magdeburg ab Juli 2022 geschlossen
16. Juni 2022: Die Fieberambulanz Brandenburger Straße wird noch bis 30. Juni betrieben. Erkrankte oder symptomatische Personen müssen ab 1. Juli 2022 eine Arztniederlassung aufsuchen. Es ist zu beachten, dass bei Symptomen telefonisch ein Praxistermin zu vereinbaren und auf den Verdacht einer entsprechenden Infektion hinzuweisen ist.
10 Hygienetipps