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Über 1,3 Mio. Euro auf Spendenkonto: Beratungsstelle zur Auszahlung

Für die geplante Ausreichung der auf dem städtischen Sonderkonto eingegangenen Spenden für die Betroffenen des Anschlages vom 20. Dezember eine Beratungsstelle eingerichtet. Nach vorheriger Terminvereinbarung steht ab dem 23. Januar das Familieninformationsbüro in der Krügerbrücke zur Verfügung. Aktueller Spendenstand (22. Januar): 1.316.840,90 Euro.

Oberbürgermeisterin Simone Borris am Gedenkort bei der Johanniskirche Magdeburg © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr

Beratung persönlich und per Telefon

Aktueller Spendenstand (23.01.2025): 1.316.840,90 Euro

Alle bekannten Betroffenen des Weihnachtsmarkt-Anschlags vom 20. Dezember erhalten in diesen Tagen ein Schreiben der Stadtverwaltung mit dem Antragsformular zur Ausreichung der Spenden. Darin werden auch verschiedene Möglichkeiten für die Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages aufgezeigt. Neben einer persönlichen Beratung stehen Beschäftigte der Verwaltung auch telefonisch zur Verfügung. Bei Betroffenen, die noch verletzt sind, kann eine Sozialarbeiterin auch direkt im Krankenhaus oder zu Hause unterstützen.

„Das Spendenkonto der Landeshauptstadt ist inzwischen auf mehr als 1,3 Mio. Euro angewachsen“, zeigt sich Oberbürgermeisterin Simone Borris von der Spendenbereitschaft weiterhin tief beeindruckt. „Mehr als 9.300 Personen haben Überweisungen auf dieses Konto vorgenommen. Sie helfen damit die Last und den Schmerz der Betroffenen ein klein wenig zu lindern. Mein Dank gilt allen Spenderinnen und Spendern für dieses Engagement sowie dem gesamten Stadtrat, der am vergangenen Mittwoch einstimmig die Spendenrichtlinie verabschiedet hat. Einmal mehr wird in diesen Tagen deutlich: Magdeburg hält zusammen!“

Für die Bearbeitung und Ausreichung der Spendenmittel hat die Stadtverwaltung einen achtköpfigen Sonderstab gebildet.

„Wir erwarten in den kommenden Tagen die ersten Anträge zurück, können anschließend den entsprechenden Auszahlungen beginnen und auf Wunsch auch begleitende Hilfen vermitteln“, betont der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, der die Federführung für den Stab hat. „Wir kümmern uns um die Organisation der Beratungsgespräche, die Antragsbearbeitung zum Spendenfonds, den interkommunalen Austausch, die Kontaktnetzwerke auf Landes- und Bundesebene sowie weitere organisatorische Dinge wie die bereits erfolgte Kontaktaufnahme mit den Betroffenen. Unterstützt wird dieser Sonderstab von zurzeit 70 freiwillig tätigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern.“

Bislang wurden der Stadtverwaltung von der Polizei 817 Betroffene des Anschlags mitgeteilt. Diese können den Sonderstab auch per Mail unter buerosonderstab@stadt.magdeburg.de erreichen.

Der Stadtrat hat am 15. Januar beschlossen, auf Antrag pauschalisierte Einmalzahlungen wie folgt zu gewähren:

  • Angehörigen von Todesopfern: 20 Prozent des Spendenaufkommens

  • akut vital bedrohte Opfern: 25 Prozent des Spendenaufkommens

  • schwerverletzte Opfer: 25 Prozent des Spendenaufkommens

  • leicht verletzte Opfer: 15 Prozent des Spendenaufkommens

  • Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen: 10 Prozent des Spendenaufkommens

  • Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind: 5 Prozent des Spendenaufkommens
    • bis zu 300 Euro pro Person

Die Stadtverwaltung wird die Betroffenen aktiv anschreiben und ihnen das Antragsformular senden. Zudem sind Beratungsleistungen geplant, in Ausnahmefällen auch im Rahmen von Hausbesuchen. Ein Team für alle Fragen zur Spendenvergabe ist unter der E-Mail-Adresse buerosonderstab@stadt.magdeburg.de erreichbar.

Weitere Spenden sind möglich und willkommen

Spendenkonto

Landeshauptstadt Magdeburg
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig.


Hinweise zur Spende

Für den steuerlichen Spendenabzug reicht für Spenden bis 300 Euro der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes aus. Eine Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich, wird auf Wunsch aber ausgestellt.

Für Spenden über 300 Euro stellt die Landeshauptstadt Magdeburg Zuwendungsbestätigungen aus. Wenn der Name und die Anschrift auf dem Einzahlungsbeleg nicht vollständig darstellbar sind, können ergänzende Angaben per E-Mail an
steueramt@steu.magdeburg.de gesendet werden.

Rechtsgrundlagen für den Spendenabzug sind Paragraph 10b Einkommensteuergesetz, Paragraph 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Paragraph 52 Absatz 2 Nummer 10 Abgabenordnung.

23.01.2025