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Begrüßungsgeld beantragen

Sie wollen in Sachsen-Anhalt studieren? Einige Kommunen bieten für den Umzug an den Studienort ein Begrüßungsgeld.

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal mit einem Begrüßungsgeld.

Bei Anmeldung der Hauptwohnung in Magdeburg erhalten Studierende eine Sofortzahlung von 70,00 €.
Insgesamt können im Rahmen der dreistufigen Unterstützungsaktion bis zu 160,00 € ausgezahlt werden (70,00 € / 50,00 € / 40,00 €). Die Auszahlung erfolgt einmalig und ausschließlich auf Antrag – auch bei einer Studiendauer von mehr als drei Jahren.

Mit dieser Maßnahme möchte die Landeshauptstadt alle Studierenden herzlich willkommen heißen, die ihren Hauptwohnsitz nach Magdeburg verlegen.

Studierende, die bereits mit Nebenwohnung in Magdeburg gemeldet sind, haben die Möglichkeit, ihren Wohnsitz unkompliziert in eine Hauptwohnung umzuwandeln und damit ebenfalls von den Vorteilen der Prämie zu profitieren.

Die elterliche Wohnung kann in der Regel als Nebenwohnung beibehalten werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Meldebehörde über die jeweiligen Voraussetzungen und Regelungen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Kopie vom aktuell gültigen Studierendenausweis (nur Vorderseite)

Gebühren

Keine.

Fristen

Für die Gewährung der Unterstützungsleistung sind folgende Fristen zu beachten:

  • Das Sommersemester beginnt am 1. April, das Wintersemester am 1. Oktober eines jeden Jahres.
  • Für die Ratenzahlung muss der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach dem jeweiligen Semesterbeginn gestellt werden.
  • Nach Ablauf der Dreimonatsfrist ist nur noch die Einmalzahlung möglich. Diese Zahlung kann nach zwei Jahren ununterbrochener Hauptwohnsitznahme in Magdeburg beantragt werden.
  • Für jede Auszahlung ist ein separater Antrag erforderlich.
  • Der Anspruch auf die Unterstützungsleistung erlischt:
    • bei der Ratenzahlung drei Jahre nach Auszahlung der ersten Rate,
    • bei der Einmalzahlung drei Jahre nach Erfüllung der zweijährigen Hauptwohnsitzfrist.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes in Magdeburg bietet Ihnen neben der Unterstützungsleistung weitere Vorteile:

  • Zu Beginn jedes Semesters können Sie Ihren Hauptwohnsitz bequem über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) anmelden. Dadurch entfällt in vielen Fällen der Weg zu einem Bürgerbüro in der Stadt.
  • Für eine Nebenwohnung in Magdeburg fällt Zweitwohnungssteuer an. Diese entfällt bei Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Magdeburg.
  • Sie können Ihr Wahlrecht am Studienort ausüben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes tragen Sie dazu bei, dass die Landeshauptstadt Magdeburg finanzielle Zuweisungen erhält. Diese Mittel fließen unter anderem in die städtische Infrastruktur sowie in Angebote und Leistungen, von denen auch Studierende profitieren.
  • Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes erleichtert außerdem viele Verwaltungsangelegenheiten, da Ihre Meldeadresse am Studienort hinterlegt ist.

Verfahrensablauf

Die Unterstützungsleistung wird ausschließlich auf Antrag gewährt. Für jede Auszahlung ist ein separater Antrag erforderlich. Die Antragsformulare stehen online zum Download bereit. Der ausgefüllte Antrag sollte bevorzugt per E-Mail an MD-Studenten@ewo.magdeburg.de  eingereicht werden.

Die Art der Auszahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Magdeburg in Verbindung mit dem Datum der Erstimmatrikulation.

Ratenzahlung (insgesamt 160 Euro)

Das Sommersemester beginnt am 1. April, das Wintersemester am 1. Oktober. Wird der Hauptwohnsitz in Magdeburg innerhalb der ersten drei Monate des jeweiligen Semesters angemeldet und der Antrag in diesem Zeitraum gestellt, erfolgt die Auszahlung der Unterstützungsleistung in drei Raten:

  • 70 Euro nach Bearbeitung des ersten Antrags,
  • 50 Euro nach einem Jahr (erneuter Antrag erforderlich),
  • 40 Euro nach einem weiteren Jahr (erneuter Antrag erforderlich).

Für jede weitere Rate ist ein separater Antrag erforderlich.

Einmalzahlung (160 Euro)

Wird der Antrag erst nach Ablauf der dreimonatigen Frist des jeweiligen Semesters gestellt, besteht weiterhin Anspruch auf die Unterstützungsleistung in Form einer Einmalzahlung. Diese beträgt 160 Euro und wird nach einer ununterbrochenen Hauptwohnsitznahme von zwei Jahren in Magdeburg ausgezahlt. Der Antrag ist nach Ablauf der zweijährigen Frist einzureichen.

Wichtige Hinweise

  • Für jede Auszahlung bei der Ratenzahlung ist ein separater Antrag erforderlich.
  • Die Antragstellung sollte bevorzugt per E-Mail erfolgen.
  • Der Anspruch auf die Unterstützungsleistung erlischt:
    • bei der Ratenzahlung drei Jahre nach Auszahlung der ersten Rate,
    • bei der Einmalzahlung drei Jahre nach Erfüllung der zweijährigen Hauptwohnsitzfrist.


Voraussetzungen

Die Unterstützungsleistung kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg oder der Hochschule Magdeburg-Stendal immatrikuliert.
  • Sie melden Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg an.
  • Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt frühestens sechs Monate vor Studienbeginn.
  • Hauptwohnsitz und Studium in Magdeburg werden während des zweijährigen Förderzeitraums nicht unterbrochen.
  • Personen, die bereits vor Studienbeginn ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet waren (zum Beispiel seit ihrer Geburt), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Backoffice - Unterstützungsleistungen

Breiter Weg 222
39104 Magdeburg

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