Fragen und Antworten
Was ist die Otto-City-Card?
Bei der Otto-City-Card handelt es sich um eine technikbasierte/ anonymisierte personengebundene Karte. Mit dieser Karte erhalten Sie ermäßigte Eintrittspreise bei zahlreichen Partnern.
Neu ist, dass die Bildungskarte für die Leistungen von Bildung und Teilhabe in die Otto-City-Card integriert wird. Damit ist nur noch eine Karte notwendig, um sowohl Vergünstigungen bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Anspruch zu nehmen als auch z.B. die Abrechnung für die Mittagsversorgung eines Kindes über diese Karte erfolgen zu lassen.
Wer kann die Otto-City-Card erhalten?
Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfänger*innen von nachfolgenden Leistungen sind:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld II nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hartz IV)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinder in Heimen oder bei Pflegeeltern mit Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII
Wann geht es los?
Die Otto-City-Card löst den bisherigen Magdeburg-Pass ab und erhält Ihre Gültigkeit ab 01.01.2021.
Die Antragstellung für Folgeanträge ab 01/2021 ist für die neue Otto-City-Card bereits ab Ende Oktober 2020 möglich.
Welche Anträge sind notwendig?
Für die Beantragung der Otto-City-Card als Stadtpass oder für die Leistungen von Bildung und Teilhabe haben wir einen gemeinsamen Antrag entwickelt. Bitte setzen sie das entsprechende Kreuz im Antrag.
Grund hierfür ist eine unterschiedliche Rechtsgrundlage.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden aufgrund eines Gesetzes gewährt.
Der Stadtpass ist dagegen ein freiwilliges Angebot der Landeshauptstadt Magdeburg und wird aufgrund eines Stadtratsbeschlusses gewährt.
Wo werden Anträge ausgegeben/ angenommen?
Die Anträge für die Otto-City-Card können Sie im Sozial- und Wohnungsamt Magdeburg, bei den städtischen Sozialdienstmitarbeiter*innen, bei der Stadtwache, in den Bürgerbüros unserer Stadt und im Familieninformationsbüro (FIB) erhalten und abgeben.
Die Anträge stehen Ihnen natürlich auch online zum Download zur Verfügung und können gerne auch unterschrieben per Mail an sozial-und-wohnungsamt@magdeburg.de gesandt werden.
Die Bearbeitung und Ausgabe/ Versand erfolgt ausschließlich durch das Sozial- und Wohnungsamt.
Welche Nachweise sind notwendig?
Um die Otto-City-Card zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag bzw. unseren Vordruck zusammen mit Ihrem aktuellen Leistungsbescheid (mindestens gültig im Antragsmonat) einreichen.
Der Leistungsbescheid ist dabei vollständig mit allen Seiten einzureichen.
Wie lange gilt die Otto-City-Card?
Die Otto-City-Card wird ab Antragsmonat mindestens für 3 Monate und maximal für 12 Monate gewährt. Der genaue Zeitraum orientiert sich am eingereichten Leistungsbescheid.
Nach Ablauf des bewilligten Zeitraumes müssen Sie einen neuen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen stellen (frühestens ca. 6 Wochen vor Ablauf des Zeitraumes).
Die Karte wird einmalig ausgestellt und die Verlängerung der Gültigkeit wird digital hinterlegt. So werden keine unnötigen Karten neu ausgestellt und die Umwelt geschont.
Es ist daher besonders auf die Karte zu achten!
Was passiert mit bestehenden Magdeburg-Pässen oder Bildungskarten?
Sollten Sie einen noch gültigen Magdeburg-Pass haben, so können Sie diesen bis zum Ablauf der Gültigkeit nutzen. Danach kann er durch Sie vernichtet werden. Zum Beginn eines neuen Gültigkeitszeitraums beantragen und erhalten Sie die Otto-City-Card.
Die Inhaber*innen der Bildungskarte erhalten zur Angleichung an die Otto-City-Card eine Karte mit neuem Motiv. Die Kartennummer der bisher vergebenen Bildungskarten bleibt weiterhin bestehen.
Wie benutze ich die Otto-City-Card?
Die Otto-City-Card wird wie der bisherige Magdeburg-Pass als Berechtigungskarte bei den teilnehmenden Partnern (u.a. Schwimmhalle, Zoo, Museen) genutzt.
Auf der Karte befinden sich ein Strichcode sowie Ihre individuelle Kundennummer. Kein Name! Dieser Code wird an der Kasse des jeweiligen Partners gescannt. Damit wird festgestellt, ob die Karte gültig ist. Zusätzlich kann der Partner während dieses Vorganges Ihren Vor- und Nachnamen sehen. Sie müssen sich dazu entsprechend ausweisen (Bsp. Personalausweis, Pass, Schülerausweis).
Die Karte wird einmalig ausgestellt und die Bewilligungszeiträume werden digital auf der Karte hinterlegt. Bitte achten Sie auf Ihre Karte!
Welche Vorteile hat man durch die Otto-City-Card?
Mit der kostenlosen Otto-City-Card erhalten Sie bei vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen unserer Stadt eine Ermäßigung bei den Eintrittspreisen.
Die jeweiligen Angebote können Sie über Ihren persönlichen Login-Zugang einsehen bzw. beim Partner vor Ort oder in unserer Übersicht unter www.magdeburg.de/otto-city-card finden.
Für den Kauf von Fahrscheinen bei den Magdeburger Verkehrsbetrieben GmbH & Co. KG (MVB) erhalten Sie ein Guthaben von 5,00 EUR pro Bewilligungsmonat (ab dem 6. Lebensjahr).
Wie nutze ich meinen persönlichen Login-Zugang?
Jede(r) Otto-City-Card-Inhaber*in hat einen persönlichen Online-Zugang, wo er/sie persönliche Daten (u.a. Name und Geburtsdatum) sowie den Bewilligungszeitraum und das Guthaben für die MVB einsehen kann. Auch finden Sie dort die Übersicht aller teilnehmenden Partner und Angebote.
Der Login erfolgt unter https://app.bonusscan.de/login mit der Kartennummer und Ihrem Geburtsdatum.
Sollten Sie keinen eigenen Online-Zugang haben, können Sie sich über das Sozial- und Wohnungsamt (0391 540 3670/ 3671) oder das Familieninformationsbüro, Krügerbrücke 2 (0391 598 02700/ 01) zu Ihrer Karte informieren.
Was passiert mit den Daten?
Die Daten dienen nur zur Identifikation und werden anonymisiert verarbeitet.
Was passiert bei Verlust der Karte?
Sollten Sie die Karte verlieren, so melden Sie dies unverzüglich dem Sozial- und Wohnungsamt, Beratungsservice, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg. Dann würde die Sperrung der aktuellen Karte erfolgen und eine neue Karte einmalig kostenfrei wieder zugesandt.
Bei erneutem Verlust können für die Neuausstellung einer Karte Kosten für Sie entstehen.
Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich eine Abo-Monatskarte habe?
Auch Personen mit einem Abo-Vertrag mit den MVB für die Tarifzone MD können das gewährte monatliche Guthaben von aktuell 5,00 EUR je Monat erhalten.
Hierzu wird bei Ausstellung der Otto-City-Card zunächst das zu gewährende Guthaben auf der jeweiligen Karte hinterlegt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss innerhalb von 6 Monaten einen Antrag auf Auszahlung des Stadtpass-Guthabens im Sozial- und Wohnungsamt gestellt werden.
Hierzu ist lediglich der ausgefüllte Antrag einzureichen sowie der Nachweis zum Bestehen eines Abo-Vertrages mit den MVB während des Erstattungszeitraumes und der tatsächlichen Zahlung der Abo-Monatsbeiträge (Bestätigung MVB/ Kontoauszüge). Den Antrag finden Sie hier.
Wenn das bisher gewährte Guthaben nicht eingelöst wurde, erfolgt die entsprechende Gewährung des Guthabens in Form der Überweisung für den beantragten Zeitraum (Barzahlung ist nicht möglich).
Zu beachten ist, dass die Rückerstattung nur für den jeweiligen Abo-Vertragspartner/ die jeweilige Abo-Vertragspartnerin erfolgen kann.
Was passiert mit einem ungenutzten Guthaben für die MVB?
Mit Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes verfällt das Guthaben auf der Karte. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
ACHTUNG:
Die Otto-City-Card kann bei Kindern nicht nur als Stadtpass sondern auch als Bildungskarte für das Bildungs- und Teilhabepaket genutzt werden.
(weitere Informationen und den gesonderten Antrag finden Sie unter www.magdeburg.de/otto-city-card/BuT)