Wählerverzeichnis für Kommunalwahl berichtigen lassen
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Fristen
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
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Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
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Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
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Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Voraussetzungen
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Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
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Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.