Beglaubigten Registerausdruck beantragen
Sie können einen beglaubigten Registerausdruck zu einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde beantragen, wenn Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden belegen wichtige Personenstandsfälle amtlich.
Neben Urkunden können auch beglaubigte Registerauszüge ausgestellt werden. Diese geben die im jeweiligen Personenstandsregister enthaltenen Angaben wieder.
Sie benötigen Personenstandsurkunden oder Registerauszüge beispielsweise für Eheschließungen, Namensänderungen, Erbschaftsangelegenheiten oder auf Anforderung einer Behörde oder eines Gerichts.
Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt, bei dem der jeweilige Personenstandsfall beurkundet oder der Registereintrag geführt wird.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente sind grundsätzlich für die Beantragung eines beglaubigten Registerauszuges notwendig:
Online
- Upload Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Persönlich vor Ort
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
- der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Anträge durch sonstige Personen
Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich.
Gebühren
Kosten für die Ausstellung eines beglaubigten Registerauszuges:
- 10,00 Euro
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Art der Bezahlung:
- Paypal, Visa oder Mastercard im Rahmen der Onlinebeantragung
- Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung
Fristen
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann nur beim Standesamt Magdeburg beantragt werden, falls der Ereignisort Magdeburg war.
Es ergibt sich je nach Registrierdatum folgende Aufbewahrungsfrist der jeweiligen Urkunden:
- Geburt: 110 Jahre
- Ehe: 80 Jahre
- Tod: 30 Jahre
Für Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Magdeburg.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. Entsprechend können Sie auch keine Registerauszüge von Verwandten bestellen, wenn diese ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Im Falle einer Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde können Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner diese auch beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung eines beglaubigten Registerauszuges online, schriftlich oder persönlich vor Ort beantragen.
Online
Nutzen Sie bitte vorrangig den Onlineservice des Standesamtes, um die Ausstellung eines Registerauszuges zu beantragen.
Schriftlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- formloses Schreiben mit der Bitte um Ausstellung eines beglaubigten Registerauszuges an das Standesamt Magdeburg (Achtung: nur, wenn der Vorgang in Magdeburg beurkundet wurde!)
- Geben Sie bitte folgende Daten als antragstellende Person an:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- aktuelle Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung oder gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
- Verwendungszweck der Urkunde
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
Daraufhin erhalten Sie einen Kostenbescheid vom Standesamt. Die entsprechenden Kosten überweisen Sie bitte direkt nach Erhalt des Schreibens.
Eine verspätete Bezahlung wirkt sich dementsprechend auf die Bearbeitungszeit aus.
Persönliche Vorsprache
Sie können Ihren Antrag direkt im Standesamt stellen.
Bitte planen Sie hierfür Wartezeit ein, denn Ihr Antrag wird lediglich entgegengenommen. Die Bearbeitung erfolgt nicht sofort.
Die beantragte Urkunde oder den beglaubigten Registerausdruck erhalten Sie nach Ausstellung per Post an Ihre Meldeanschrift in Deutschland zugesandt.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung
- Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erfolgt direkt bei der Beantragung im Standesamt
Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person
Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:
- eine schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person
- der Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (Original oder Kopie)
der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. (siehe „Was sollte ich noch wissen?“)
Bearbeitungsdauer
- bis zu 8 Wochen
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt – unabhängig von der Art der Beantragung.