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Anerkennung als Pflegefamilie, Eignungsprüfung

Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen? Dann können Sie sich beraten lassen und benötigen unter Umständen eine Erlaubnis durch das Jugendamt.

Allgemeine Informationen

Die Aufgabe, ein Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb benötigen Pflegeeltern hierfür in manchen Fällen die Erlaubnis als Pflegefamilie nach § 44 SGB VIII.

Keine Erlaubnis benötigen Sie als Pflegeeltern, wenn Sie:

  • Vormund des Kindes sind
  • Mit dem Kind bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind
  • Sie das Kind weniger als acht Wochen aufnehmen
  • Sie das Kind im Rahmen eine Schüler- oder Jugendaustausches aufnehmen
  • Sie das Kind im Rahmen der Adoptionspflege aufnehmen

Sie benötigen ebenfalls keine Erlaubnis, wenn Sie vom Jugendamt als Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII anerkannt werden. Dann müssen Sie sich jedoch vorher qualifizieren und werden vom Jugendamt ebenfalls geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Fragebogen
  • Ärztliches Attest
  • Führungszeugnis (wird gemeinsam mit Fachkraft des Pflegekinderdienstes beantragt)

Gebühren (Gebühren)

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an den Pflegekinderdienst des Jugendamtes. Die Fachkräfte stimmen mit Ihnen den genauen Weg ab.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Pflegekinderdienst

Jugendamt Magdeburg

Leistungen

Bertolt-Brecht-Straße 5
39120 Magdeburg