Inhalt

Rechtsamt

Editorial

Das Rechtsamt führt die gerichtlichen Auseinander–
setzungen der Stadt und berät die Oberbürgermeisterin
und alle städtischen Dienststellen in Rechtsfragen.
Zum angebotenen Rechtsmanagement gehört nicht nur
die Abwehr von privaten und staatlichen Forderungen,
sondern auch die Geltendmachung der städtischen
Ansprüche. Dazu zählt auch, günstige Verhandlungs- und
Vertragsergebnisse für die Landeshauptstadt zu erzielen
und durch die juristische Prüfung von Verwaltungsentscheidungen
und Satzungen eine bürgerfreundliche Verwaltung
im Rechtsbereich sicherzustellen.

Im Anschluss finden Sie Erläuterungen zu den Abteilungen des Rechtsamtes und den Schiedsstellen
der Landeshauptstadt Magdeburg.




Verwaltungsbibliothek

Die Verwaltungsbibliothek ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek mit eingeschränkter öffentlicher Benutzung. Sie ist überwiegend Dienstleister für die gesamte Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg und verwaltet deren kompletten Medienbestand.
Es wird für die gesamte Verwaltungstätigkeit der Stadt das benötigte Schrifttum aus den Gebieten Recht, Verwaltung, Wirtschaft, Politik, Geschichte, Zeitgeschichte angeschafft.
Hierzu gehören selbstverständlich auch alle landesrechtlichen Veröffentlichungen.

Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt Magdeburg

Schadens- und Versicherungsangelegenheiten

Sachgebiet Schadens- und Versicherungsangelegenheiten




Zentrale Vergabestelle

Zentrale Vergabestelle der Landeshauptstadt Magdeburg

Die Zentrale Vergabestelle ist zuständig für die Durchführung der Vergabeverfahren nach der VgV und VOB für die Ämter und Fachbereiche sowie einige Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Magdeburg. Sie ist zentraler Ansprechpartner und berät und unterstützt städtische Stellen zum Vergaberecht.

Die Tätigkeit der Vergabestelle beinhaltet weiter die Information der Öffentlichkeit zu den Ausschreibungen der Stadt.

weitere Informationen

Schiedsstellen der Landeshauptstadt

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) fünf Schiedsstellen eingerichtet. 
Wichtig: 
Zuständig ist die Schiedsstelle für das Wohngebiet des Antragsgegners.

Entsprechend der Zuständigkeitsgebiete ergeben sich folgende Zuständigkeiten: