Anpassung der Gebühren für Personalausweise
Folgende Gebühren gelten ab dem 07.02.2026 in den Bürgerbüros:
- Für antragstellende Person ab 24 Jahren
- Gebühr: 46,00 Euro (alt: 37,00 Euro)
- Für antragstelle Person unter 24 Jahren
- Gebühr: 27,60 Euro (alt: 22,80 Euro)
Grund für die Gebührenanpassung
Die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises wurden zuletzt am 1. Januar 2021 für Personen ab 24 Jahren erhöht. Für Antragstellende unter 24 Jahren galten seit Einführung des neuen Personalausweises im Jahr 2010 unveränderte Gebühren.
Die Gebühr für einen Personalausweis setzt sich aus den Produktionskosten und den Verwaltungskosten der Behörden zusammen. Seit 2021 sind Material- und Personalkosten gestiegen, und auch die technische Ausstattung der Behörden erfordert mehr Aufwand.
Die Anpassung stellt sicher, dass die tatsächlichen Kosten für Herstellung und Verwaltung gedeckt werden. Die Höhe der Gebühren wird vom Bund festgelegt, die Kommunen haben darauf keinen Einfluss.