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Wohnsitz anmelden

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Randspalte im Abschnitt Onlineservices.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen

Online

  • gültiger Personalausweis oder gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN.
  • ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät. Weitere Informationen zu kompatiblen Geräten für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.
  • die AusweisApp für Ihr Smartphone oder Ihren PC.
  • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
      • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
      • Einzugsdatum,
      • Anschrift der Wohnung,
      • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen. 

Persönliche Vorsprache

    • Gültige Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen (Personalausweis, Pass oder Passersatz)
    • sowie gegebenenfalls zusätzlich:
      • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
      • Unionsbürgerkarte (eID-Karte)
    • Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
        • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
        • Einzugsdatum,
        • Anschrift der Wohnung,
        • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen. 
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
      • ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
      • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
      • bei betreuten Personen: Betreuerausweis
    • Erklärung zu den Wohnverhältnissen eines minderjährigen Einwohners ist nur in folgenden Fällen erforderlich:
      • Die Hauptwohnung des Kindes wird erstmalig von der bisherigen gemeinsamen Familienwohnung geändert.
      • Die Hauptwohnung des Kindes soll bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten von einem Elternteil zum anderen wechseln.
      • Die Hauptwohnung des Kindes befindet sich bei einer dritten Person (z. B. Großeltern).

Wichtige Hinweise bei Zuzug aus dem Ausland

  • Die persönliche Vorsprache aller meldepflichtigen Personen ist zwingend erforderlich.
  • Neben dem Zuzugsstaat muss auch die letzte frühere Adresse in Deutschland angegeben werden, sofern bereits einmal ein Wohnsitz in Deutschland bestand.
  • Zum Nachweis des Familienstandes bzw. der Elternschaft von minderjährigen Einwohnern legen Sie bitte vor:
    •  die letzte Eheurkunde oder Scheidungsurteil,
    • bei minderjährigen Einwohnern: Geburtsurkunde

Wichtige allgemeine Hinweise

  • Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
  • In Einzelfällen können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
  • Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers eingereicht werden.
  • Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Diese können Sie hier nachlesen.

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden.

Frist

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

Rechtsbehelf

Sie haben gemäß § 12 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder die Ergänzung unvollständiger Daten im Melderegister zu verlangen. Dieser Anspruch besteht gemäß Artikel 12 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ist für Sie unentgeltlich.

Grundsätzlich müssen Sie als betroffene Person nachweisen, dass die gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten ursprünglich von Ihnen selbst angegeben wurden, zum Beispiel im Rahmen einer An- oder Abmeldung.

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 12.08.2024 biete die Landeshauptstadt Magdeburg die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an. Das heißt, Sie können alle Schritte online von zuhause aus durchführen. 

Hier können sie Ihren Wohnsitz online anmelden oder ummelden:

https://wohnsitzanmeldung.de

Ihre Online-Anmeldung wird anschließend digital und sicher an die Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht Ihnen zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Die Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises können Sie selbstständig über den Online‐Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Der spätere Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und dem Wohnortaufkleber für den Reisepass erfolgt automatisiert. Die Aufkleber werden nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.

Voraussetzung für die digitale Anmeldung

Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion  und PIN, ein BundID-Konto sowie die aktuelle Version der AusweisApp. Für EU-Bürgerinnen und Bürger ist der Service mit eID-Karte möglich.

Die eWA kann mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder an einem PC mit Kartenlesegerät genutzt werden. Am einfachsten ist die Nutzung mit Ihrem Smartphone.

Einschränkungen bei der Nutzung der eWA

Für folgende Fälle können Sie die eWA nicht nutzen:

  • Sie möchten sich aus dem Ausland anmelden oder nach einer Abmeldung nach unbekannt (ohne festen Wohnsitz). Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.
  • Sie möchten lediglich eine Nebenwohnung in Magdeburg anmelden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Onlinedienst: Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
  • Sie besitzen keinen deutschen Personalausweis oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. Eine Erweiterung des Dienstes auf Personen mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) wird angestrebt.
  • Sie besitzen eine Auskunftssperre im Melderegister oder Sie sind aktuell unter einer Anschrift mit einem bedingten Sperrvermerk gemeldet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Anmeldung online oder persönlich im Bürgerbüro durchführen.

Online

  1. Prüfen Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes. 
  2. Sie starten den Online-Dienst. Halten Sie Ihren Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit.
  3. Sie melden sich mit Ihrem BundID-Konto im Online-Dienst an. Erstellen Sie sich ein BundID-Konto, falls Sie noch keines haben.
  4. Geben Sie Ihre Daten zur neuen Wohnung ein und laden Sie, falls Sie zur Miete wohnen, die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  5. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
  6. Im Online-Dienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter.
  7. Für die Aktualisierung Ihrer Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherte Anschrift..​
  8. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Anschrift zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Anschrift auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie von einem anderen Ort in Deutschland nach Magdeburg gezogen sind und einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.

Persönliche Vorsprache

  1. Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin im Bürgerbüro.
  2. Erscheinen Sie persönlich zum Termin oder lassen Sie sich vertreten.
  3. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
  4. Ihre Angaben werden vor Ort geprüft.
  5. Sie erhalten die Meldebestätigung direkt im Anschluss. Ihre neue Anschrift wird sofort in Ihrem Ausweisdokument aktualisiert.

Voraussetzungen

Allgemeines

  • Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Magdeburg bezogen.
    • Ausnahmen:
      • Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und sich maximal sechs Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Sollten Sie im Ausland wohnen und sich nur für maximal drei Monate in Magdeburg aufhalten, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Wenn Sie als Wehrdienstleistende/r, Bundesfreiwilligendienstleistende/r, Zivildienstleistende/r, Polizist/in, Bundeswehrsoldat/in (nur bis zu 12 Monate) oder andere/r Angehörige/r des öffentlichen Dienstes (nur zum Zwecke von Aus- und Fortbildung) eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, müssen Sie sich nicht anmelden.
      • Beachten Sie die Ausnahmen bezüglich der Wohnungsnahme in einer Einrichtung (Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen) nach § 32 Bundesmeldegesetz. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung in diesen Einrichtungen.

Online

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Der Umzug erfolgt innerhalb Deutschlands. Ein Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
  • Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (eID-Karte)
  • Registrierung/Anmeldung über die BundID
  • aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Persönliche Vorsprache

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Terminvereinbarung im Bürgerbüro

Bearbeitungsdauer

Online

Die Bearbeitung der Online-Anmeldung dauert bis zu einer Woche.

Persönliche Vorsprache

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort bei Vorsprache.

Siehe auch

Weitere Informationen

Onlineservices

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    Onlinedienst kann von volljährigen Einzelpersonen als auch von Familien unter bestimmten technischen Bedingungen genutzt werden.

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