Wählerverzeichnis Eintragung von Unionsbürgern (nur Europawahl) beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleitung.
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular wird direkt von der Bundeswahlleitung zum Download bereitgestellt, wird aber auch im Wahlamt der zuständigen Stadtverwaltung bereit gehalten. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Gebühren
Fristen
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und im Original postalisch übermittelt werden.
Persönliche Vorsprache
Sie können zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes persönlich vorstellig werden und den Antrag vor Ort ausfüllen. Halten Sie in dem Fall bitte ihren gültigen Identitätsausweis bereit.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, wenn Sie:
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.