Wählerverzeichnis Eintragung von Unionsbürgern (nur Europawahl) beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleitung.
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular wird direkt von der Bundeswahlleitung zum Download bereitgestellt.
Gebühren
Fristen
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Sie können sich das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, wenn Sie:
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten,
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.