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Vor jeder Wahl wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt. Dort werden alle Personen eingetragen, die zum jeweiligen Stichtag mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet und wahlberechtigt sind. Diese erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich nach dem Stichtag, aber bis zum 21. Tag vor der Wahl in Magdeburg anmelden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen und Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen.
Gebühren
Es werden für diese Leistung keine Gebühren erhoben.
Fristen
Bis zum 21. Tag vor der Wahl. Nach dieser Zeit können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.
Verfahrensablauf
Wenn Sie nicht von Amtes wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben), aber glauben, wahlberechtigt zu sein, stellen Sie bis Fristende einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde. Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
Sie müssen für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein.