Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
Ihr Name hat sich geändert und Sie planen eine Reise in ein Land außerhalb der EU? Dann müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Eine Namensänderung kann beispielsweise durch Heirat, die Begründung einer Lebenspartnerschaft, eine Namensänderung nach Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft oder auch durch die Änderung der Vornamensreihenfolge erfolgen.
Wenn Sie weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen, da Ihr bisheriger Reisepass mit den nicht mehr zutreffenden Angaben ungültig ist. Diesen müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde vorlegen.
Wenn Sie keinen neuen Reisepass benötigen, müssen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
-
- bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
- bei Heirat: Eheurkunde
- nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Gebühren
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)
- Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: ja)
- Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 102,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 124,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 69,50 EUR (Vorkasse: ja)
- Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 91,50 EUR (Vorkasse: ja)
- Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 36,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 49,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)
Fristen
Wenn Sie nach Ihrer Namensänderung weiterhin einen Reisepass benötigen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses hängt von Ihrem Alter bei der Antragstellung ab:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
Hinweis: Sie können Ihren neuen Reisepass frühestens 8 Wochen vor der geplanten Eheschließung mit dem neuen Namen beantragen. Die vorzeitige Beantragung ist nur in Ausnahmefällen mit entsprechenden Nachweisen möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen?".
Rechtsgrundlage(n)
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren neuen Reisepass bereits vor der Eheschließung zu beantragen.
Dafür benötigen Sie grundsätzlich eine Bescheinigung über die zukünftige Namensführung vom Standesamt, bei dem Sie heiraten.
Eine vorzeitige Beantragung ist möglich, wenn
- sich Ihr Name durch die Eheschließung ändert und
- Sie direkt nach der Eheschließung eine Reise unter Ihrem neuen Namen antreten. Bitte bringen Sie zur Beantragung die entsprechende Buchungsbestätigung mit.
Bitte beachten Sie: Als Ausstellungsdatum wird das Datum Ihrer geplanten Eheschließung eingetragen. Den neuen Reisepass erhalten Sie im Bürgerbüro erst nach der Eheschließung unter Vorlage Ihrer Eheurkunde.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
-
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
-
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Bearbeitungsdauer
- 3 Woche(n)
- Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Wochen.