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Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist in vielen Fällen auch ohne Visum in Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie können Ihren Reisepass in der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, auf dem die personenbezogenen Daten, das Passfoto und bei Personen über 6 Jahren auch die Fingerabdrücke gespeichert sind,
  • ist für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    Achtung: Ab 01. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (nicht im Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.
  • aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
    Falls Sie nur noch ein altes Ausweisdokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Sollte vor dem 18. Geburtstag ein Reisepass für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil persönlich anwesend sein.
    • Ist der andere sorgeberechtigte Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet war, muss ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht vorgelegt werden. Dies erfolgt durch eine Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, wird davon ausgegangen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
    • Hat der Vater das alleinige Sorgerecht, muss dies durch eine gerichtliche Entscheidung nachgewiesen werden.

  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität (nur bei Beibehaltung der Staatsangehörigkeit)
    • Einbürgerungsurkunde im Original

Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Passbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern - zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren

  • Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Abgabe: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

    Gebühr: 36,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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