Hundehaltung abmelden
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Mit der Abmeldung wird Ihr Hund durch das Team Hunde des Ordnungsamt in einem zentralen Register abgemeldet. Gleichzeitig erfolgt die Abmeldung zur Hundesteuer bei der Landeshauptstadt Magdeburg durch das Steueramt.
Ihre Abmeldung wird intern an beide zuständigen Bereiche weitergeleitet. Das Steueramt verarbeitet die übermittelten Daten zur Beendigung der Hundesteuer bei der Landeshauptstadt Magdeburg. Das Ordnungsamt bearbeitet die Austragung aus dem zentrale Hunderegister.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Gebühren
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Fristen
Abmeldung innerhalb von 14 Tagen
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
- bei Weitergabe des Hundes,
- bei Tod des Hundes.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Gebührenordnung des LSA (AllGO LSA)
Rechtsbehelf
Gegen einen Hundesteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.