Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen
Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll das Kind im elterlichen Haushalt weiter versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.
Beschreibung
Zuständige Stelle
Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden.
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Stadtteil zuständige Sozialzentrum!
Sozialzentrum Nord für:
Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Großer Silberberg, Industriehafen, Kannenstieg, Neue Neustadt,
Neustädter Feld, Neustädter See, Rothensee, Sülzegrund
Sozialzentrum Mitte für:
Alt Olvenstedt, Alte Neustadt, Altstadt, Berliner Chaussee, Brückfeld, Cracau, Herrenkrug,
Kreuzhorst, Neu Olvenstedt, Nordwest, Pechau, Prester, Randau-Calenberge, Werder, Zipkeleben
Sozialzentrum Süd für:
Diesdorf, Lemsdorf, Ottersleben, Stadtfeld Ost, Stadtfeld West, Sudenburg
Sozialzentrum Südost für:
Beyendorfer Grund, Beyendorf-Sohlen, Buckau, Fermersleben, Hopfengarten, Leipziger Straße,
Reform, Salbke, Westerhüsen
Erforderliche Unterlagen
Bitte nutzen Sie unser Formular "Antrag auf Hilfe zur Erziehung".
Weitere notwendige Dokumente im Rahmen der Antragstellung:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Gerichtsurteil/Beschluss Familiengericht
Gebühren
Für die Inanspruchnahme können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Eine eventuelle Kostenheranziehung erfolgt nach Prüfung und in Abhängigkeit zu Ihren Einkünften.
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.