Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Allgemeine Informationen
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
- Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- Baubeschreibung.
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis,
- Brandschutznachweis,
- Angaben über die gesicherte Erschließung.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Gebühren
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Frist
- Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
- Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
- Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 62 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen