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Umzug-Schulwechsel-Schulanmeldung

Im Rahmen  der gesetzlichen Schulpflicht muss ein Kind zur Schule angemeldet werden, auch nach einem Umzug/Wechsel des Wohnortes. Dabei müssen verschiedene Verfahrensweisen/zuständige Behörden beachtet werden. Nachfolgende Übersicht soll Ihnen bei der Orientierung helfen:

Grundschule

Umzug innerhalb der Stadt

Ihr Kind besucht eine Grundschule und Sie sind in einen anderen Stadtteil gezogen. Sie wünschen den Verbleib an der bisherigen Schule oder einen Schulwechsel - beides ist möglich.  Ersteres ist ein Rechtsanspruch nach § 41 Abs. 3 Schulgesetz LSA, der formlos direkt in der Schule beantragt wird. Wünschen Sie einen Schulwechsel in den nunmehr zuständigen Schulbezirk, informieren Sie beide Schulen (die "alte" und die "neue" Schule) über Ihren Umzug durch Vorlegen der Meldebescheinigung. Beachten Sie die nachstehende Liste der Schulbezirke.

Zuzug von außerhalb in die Stadt (Umzug innerhalb von Deutschland)

Ihr Kind besucht eine Grundschule und Sie sind nach Magdeburg gezogen. Die Schulanmeldung erfolgt direkt in der Schule des Schulbezirkes durch Vorlegen der Meldebescheinigung.

Die Schule des Schulbezirkes finden Sie hier:

Zuzug aus dem Ausland

Ihr Kind hat noch nie eine Schule in Deutschland besucht. Die Schulanmeldung erfolgt zuerst  im Fachbereich Schule und Sport, vorzugsweise per Mail an schulzuweisung@sva.magdeburg.de. Hier wird das Gesundheitsamt mit einer schulärztlichen Untersuchung beauftragt. Die konkrete Schulzuweisung erfolgt nach der Schuluntersuchung durch das Landesschulamt oder bei Zuzug aus einem EU-Land durch die zuständige Grundschule.   

Weiterführende Schule (Schulformen: Gemeinschaftsschule, Sekundarschule, IGS oder Gymnasium)

Schulwechsel innerhalb der Stadt

Sie wünschen einen Schulwechsel in eine Schule der gleichen Schulform in einem anderen Stadtteil. Dazu stellen Sie einen Antrag an den Fachbereich Schule und Sport, vorzugsweise per Mail an schulzuweisung@sva.magdeburg.de. Er trifft die Entscheidung in Abstimmung mit der Schulleitung.  Ihr Kind kann aufgenommen werden, wenn es einen freien Schulplatz gibt und die vorliegende Gründe einen Wechsel rechtfertigen.


Schulwechsel wegen Zuzuges nach Magdeburg 

Sie sind nach Magdeburg gezogen und wünschen die Aufnahme an einer weiterführenden Schule, z.B.  Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Sekundarschule oder Gymnasium). Stellen Sie einen Antrag an den Fachbereich Schule und Sport, vorzugsweise per Mail an schulzuweisung@sva.magdeburg.de.


Schulwechsel in eine Schule einer anderen Schulform innerhalb der Stadt

Sie wünschen den Wechsel in eine andere Schulform (Schulformwechsel). Die Entscheidung über einen Schulformwechsel trifft das Landesschulamt nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen (Notendurchschnitt).

Landesschulamt Magdeburg, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg,

Telefon: (0391) 56701

E-Mail: LSCHA-Poststelle@sachsen-anhalt.de.

Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft

Alternativ kann eine Anmeldung in einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) erfolgen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit der gewünschten Schule auf. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Privatschule.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle



 
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