Wunschkennzeichen beantragen
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zum Kennzeichen zu äußern.
Allgemeine Informationen
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares »Altkennzeichen« zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Erforderliche Unterlagen
- Gewünschte Wunschkennzeichenkombination
Hinweis: Wenn Sie ein reserviertes Kennzeichen für eine Zulassung über i-KFZ nutzen möchten, ist die Reservierungs-PIN zwingend erforderlich. Die PIN erhalten Sie mit der Bestätigung der Reservierung.
Gebühren
- Die Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichen beträgt 10,20 € und wird zusätzlich zu den regulären Zulassungsgebühren erhoben.
- Bei vorheriger Reservierung erhöht sich der Betrag um 2,60 € auf insgesamt 12,80 €.
Hinweis
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
Frist
Ein Wunschkennzeichen kann für 90 Tage reserviert werden.
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn das Kennzeichen nicht innerhalb von 90 Tagen abgerufen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung beantragt wird.
Eine Verlängerung des Reservierungszeitraums ist frühestens zwei Wochen vor Ablauf direkt bei der KFZ-Zulassungsstelle möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an strassenverkehrsabteilung@kfz.magdeburg.de. Alternativ können Sie sich auch telefonisch über die Behördennummer 115 an die zuständige Stelle wenden – Ihr Verlängerungswunsch wird dann an die Zulassungsstelle weitergeleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht (vergleiche VG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2025 - 18 L 106/25). Dies bezieht sich auch auf Kennzeichen-Reservierungen.
Was sollte ich noch wissen?
- Ein Kennzeichen darf insgesamt nicht mehr als acht Zeichen haben. Hierzu gehören neben dem „MD“ auch ein ggf. gewählter Saison-Zeitraum sowie das „H“ bzw. das „E“ nach der Erkennungsnummer.
- Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA, SS sowie IS stehen generell nicht zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens über den Online-Dienst wird empfohlen. So lässt sich die Verfügbarkeit des gewünschten Kennzeichens unkompliziert prüfen, bevor die Zulassung erfolgt.
Online
- Starten Sie den Online-Dienst "Wunschkennzeichen online reservieren".
- Bitte geben Sie den Namen der antragstellenden Person an, für die das Kennzeichen reserviert werden soll und Bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen.
- Prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres gewünschten Kennzeichens im Online-Dienst.
- Wählen Sie das gewünschte Kennzeichen aus und bestätigen Sie die Auswahl mit Weiter.
- Die Bestätigung der Reservierung des Wunschkennzeichen steht Ihnen am Ende des Online-Dienstes zum Download bereit. Bitte bringen Sie diese ausgedruckt oder in digitaler Form zu Ihrer Zulassung mit.
- Die Gebührenerhebung erfolgt im Rahmen des Zulassungsvorganges in der Zulassungsstelle bzw. den Bürgerbüros.
Telefonisch
- Wählen Sie die Behördennummer 115 und teilen Sie Ihr Anliegen mit: Reservierung eines Wunschkennzeichens.
- Geben Sie die Angaben zu Ihrer Person sowie die gewünschten Kennzeichenkombinationen an.
- Die Verfügbarkeit wird telefonisch geprüft.
- Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Informationen zur Reservierung und zum weiteren Vorgehen, einschließlich der Gültigkeitsdauer der Reservierung.
Persönliche Vorsprache
- Sie sprechen als Gewerbetreibender in der Zulassungsstelle bzw. als Privatperson in einem Bürgerbüro vor.
- Sie haben während des Zulassungsvorganges die Möglichkeit Ihren Kennzeichenwunsch zu äußern bzw. haben diesen vorab Ihrem Zulassungsdienst/Autohaus mitgeteilt.
- Die Verfügbarkeit wird sofort während des Zulassungsvorganges geprüft.
- Das Wunschkennzeichen wird bei Verfügbarkeit zugeteilt und Sie zahlen die zusätzlichen Gebühren zusammen mit den Zulassungsgebühren.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Bearbeitungsdauer
Die Reservierung Ihres Wunschkennzeichen erfolgt in der Regel sofort.