Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger und jede Bürgerin, die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer*innen sind in einem Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand tätig. Sie sichern den reibungslosen Ablauf am Wahltag, sowie die Auszählung und Ergebnisermittlung nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten die Wahlhelfer*innen eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Erfrischungsgeldsatzung geregelt.
Hier haben Sie per Onlineformular die Möglichkeit, Ihre Bereitschaft als Wahlhelfer*in für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 anzuzeigen und/oder sich generell in unserer permanenten Datenbank bereitwilliger Personen zur Hilfe bei Wahlen und Abstimmungen in Magdeburg eintragen zu lassen.
Weitere Informationen zum Wahlehrenamt finden Sie hier: Wahlehrenamt
Ein datenschutzrechtliches Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie HIER hinterlegt.
Schulungsvideos und- unterlagen für berufene Wahlvorstände
Allgemeine Wahlvorstände
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Briefwahlvorstände
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