Beratungsleistungen im Jugendamt
Allgemeine Informationen
Eltern, die das Gefühl haben, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind, können sich im Jugendamt Rat und Unterstützung holen. Hier erhalten Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien zunächst eine Beratung, um gegebenenfalls gemeinsam über geeignete oder notwendige weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Die Möglichkeiten der Unterstützungs- und Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe reichen dabei von verschiedenen Beratungsangeboten über ambulante Hilfen, teilstationäre Hilfen bis hin zu stationären Hilfen.
Weitere Informationen
In allen Fragen zur Erziehung, zu Trennung, Umgang und elterlicher Sorge können Sie zusätzlich auch die Beratungsangebote der Erziehungs- und Familienberatungsstellen nutzen. Diese finden Sie unter der Überschrift "Siehe auch".
Zuständige Stelle
Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!
Sozialzentrum Mitte |
Sozialzentrum Nord |
Sozialzentrum Süd |
Sozialzentrum Südost |
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Gebühren (Gebühren)
Die Beratungsangebote können Sie kostenfrei in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
§ 16 SGB VIII (Allgemeine Beratung und Förderung der Erziehung in der Familie)
§ 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts)
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung kann auch telefonisch erfolgen. Persönliche Gespräche sind sowohl an den einzelnen Standorten des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) möglich aber auch in Ihrer eigenen Häuslichkeit, wenn Ihnen das lieber ist. Bitte melden Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Sozialzentrum.
Voraussetzungen
Anträge / Formulare
keine
Für eine Erstberatung brauchen Sie keine Unterlagen mitbringen.