Inhalt

Abfallgebühren bleiben weitgehend stabil

Geänderte Satzungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten.

Die Gebühren für die Entsorgung der Restabfälle und Bioabfälle bleiben in der Landeshauptstadt Magdeburg für die nächsten zwei Jahre konstant. Dies ist der Vorschlag der Verwaltung nach Kalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2017 und 2018. Das Leistungsangebot wird um die „Biotonne plus“ erweitert. Dem Stadtrat werden die geänderten Abfallsatzungen in seiner Dezembersitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gleichbleibende Gebühren für die regelmäßige Entsorgung von Bio- und Restabfall, Gebührensenkungen bei der Containerabfuhr – das sind gute Nachrichten für die Magdeburger.

„Eine gute Abfalltrennung und umweltgerechte Entsorgung lohnt sich für die Magdeburgerinnen und Magdeburger, da die Biotonnengebühr weiterhin niedriger bleibt als die Abfuhr von Restabfällen“, erklärt der Beigeordnete für Umwelt, Personal und allgemeine Verwaltung, Holger Platz. Daher sollten die Grundstückseigentümer die Größe der Abfallbehälter prüfen und dem Bedarf anpassen. Wird mehr Bioabfall getrennt gesammelt, kann das Behältervolumen dafür erhöht und die Restabfalltonne vielleicht reduziert werden.

„Die Behälteranpassung ist je Abfallart einmal jährlich gebührenfrei möglich“, ergänzt die Betriebsleiterin des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes, Doris König. Auch die Gebühren für mehrmaligen Tausch sowie die Reinigungsgebühren bleiben auf dem Vorjahresniveau.

Neu ist die „Biotonne plus“ als zugelassener regulärer Bioabfallbehälter. Zum Abschluss des einjährigen Pilotprojektes mit dem Biofilterdeckel unter Beteiligung von ca. 240 Haushalten hat der Geruchsfresser 95 Prozent der Testhaushalte von seinen Vorteilen überzeugt. Deshalb kann der Antrag auf Nutzung dieses Behälters nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat gestellt werden. Die Behälter werden nach Bedarf bestellt und können gegen eine geringfügig erhöhte Gebühr die getrennte Sammlung der Bioabfälle sauberer und hygienischer gestalten.

Im Vergleich zu anderen Städten sind die Abfallgebühren in Magdeburg niedrig. So zahlt ein Dreipersonenhaushalt mit einer 60-Liter- Restabfalltonne und einer 120-Liter-Biotonne (14-tägliche Leerung) 138,24 Euro im Jahr. In Braunschweig mit gleichen Entsorgungsgegebenheiten bereits über 200 Euro und im Jerichower Land etwa 160 Euro im Jahr.

Mit der Restabfallgebühr in der Landeshauptstadt wird auch eine Reihe von Leistungen abgedeckt, die von den Magdeburgern ohne zusätzliche Gebühren in Anspruch genommen werden können. Dies sind insbesondere die zweimalige Sperrmüllabfuhr pro Jahr, die Nutzung des Wertstoffmobils, die Schadstoffentsorgung und die Abgabe von Kleinmengen an den Wertstoffhöfen bis 0,2 Kubikmeter, bei Grünabfällen und Sperrmüll sogar bis zu einem Kubikmeter.

Die Gebühren für die Containerabfuhr können bei allen Abfallarten gesenkt werden, bei Sperrmüll um 19,1 Prozent, bei Grünabfällen um 11,6 Prozent, bei Baustellenabfällen sowie Bau- und Abbruchholz um 24,2 Prozent und bei Bodenaushub und Bauschutt um 12,2 Prozent.

Lediglich für die Selbstanlieferung von Abfällen müssen die Gebühren geringfügig angehoben werden. Die Sonderregelungen für Haushalte, die an die Restabfallentsorgung in Magdeburg angeschlossen sind, bleiben jedoch erhalten. Damit können Privathaushalte weiterhin Kleinmengen von Abfällen ohne zusätzliche Gebühr anliefern (Grünabfälle und Sperrmüll bis zu einem Kubikmeter; Baustellenabfälle, Bau- und Abbruchholz, Bauschutt und Bodenaushub bis zu 0,2 Kubikmeter je Tag und Haushalt).

 

 

28.10.2016