Abfall wird früher abgeholt
Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Juli. Grund ist, dass die hohen Temperaturen eine erhebliche Belastung für die Mitarbeitenden des Abfallwirtschaftsbetriebs sind. Insbesondere während der Mittagsstunden ist mit der schweren körperlichen Arbeit ein besonderes gesundheitliches Risiko verbunden.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes wurde deshalb durch die zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung für den früheren Arbeitsbeginn nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung erteilt.
Eine mögliche Verlängerung der früheren Abholung nach dem 31. Juli erfolgt in Abhängigkeit der Wetterprognosen.