Hauptmenü
Inhalt

Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Gestapelte Eineuromünzen auf Geldscheinen © eyetronic - Fotolia
©
© eyetronic - Fotolia

Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Es soll einkommensschwachen Haushalten helfen ihre Wohnkosten zu tragen.

Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnngen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss beantragen, wenn der Wohnraum von ihnen selbst genutzt wird.

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählt, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Bewilligungsvoraussetzungen

Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Wohngeld bewilligt werden kann, ist u.a. von folgenden Faktoren abhängig:

  • der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Wie bekommt man Wohngeld?

Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie direkt im Sozial- und Wohnungsamt einreichen. Eine Abgabe des Antrages ist auch in den Bürgerbüros unserer Landeshauptstadt Magdeburg möglich. Wir empfehlen bei einer ersten Antragstellung die persönliche Abgabe des Antrages im Sozial- und Wohnungsamt. Nur so können wir Sie umfassend beraten.

Für welchen Zeitraum wird Wohngeld bewilligt?

 Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.



Dokument anzeigen: Informationsflyer der Landeshauptstadt Magdeburg zum Thema Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss
Informationsflyer der Landeshauptstadt Magdeburg zum Thema Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss
Vorlesen PDF, 512 kB »

Ansprechpartner

Bitten wenden Sie sich zur Beratung an unseren Beratungsservice oder nutzen Sie unsere Hotline.


Die Hotline berät telefonisch zu dieser Leistung
und terminiert bei Bedarf die Vorsprachen im Beratungsservice.

Im Weiteren kann die Hotline Auskünfte über die aktuellen Bearbeitungsstände geben.

Sie erreichen uns unter 0391 / 540 - 3670.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Antragstellung werden regelmäßig verschiedenste Unterlagen benötigt, die der Antragsteller vorlegen sollte. In der Regel sind folgende Nachweise erforderlich:

Nachweisführung Mietzuschuss und Lastenzuschuss zum Einkommen

  • aktuelle Nachweise über Einkommen jeglicher Art für alle Haushaltsmitglieder
  • ggf. Unterhaltszahlungen an Dritte (Kto-Auszüge der letzten 3 Monate, Unterhaltstitel- oder Vereinbarung)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis und/oder Nachweis über Pflegegrad

Nachweisführung Mietzuschuss zur Miete

  • Komplett ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
  • Mietvertrag, Nutzungs- oder Untermietvertrag, ggf. Zustimmung vom Vermieter zur Untervermietung
  • Nachweis Miethöhe, sofern Miethöhe abweichend vom Mietvertrag durch Betriebskostenabrechnung, Mietänderungserklärung oder Mietbescheinigung
  • ggf. Kabelvertrag und aktuelle Zahlungsnachweise (Kontoauszug)

Nachweisführung Mietzuschuss für Heimbewohner

  • komplett ausgefüllter Antrag für Heimbewohner
  • Anlage zum Antrag für Heimbewohner
  • Heimvertrag
  • Heimkosten bei Selbstzahlern

 Nachweisführung Lastenzuschuss zur Belastung

  • Komplett ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
  • Vordruck „Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung“ 
  • Darlehensnachweise bei Haus- oder Wohnungskauf, Um-und Ausbau oder Modernisierung
  • Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug
  • Aufstellung und Nachweis Wohnfläche (Grundriss, Bauzeichnung etc.) 

Wohngeldrechner

Wohngeld Plus ab 01.01.2023 - höheres Wohngeld für mehr Berechtigte

Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ sollen ab 01.01.2023 deutlich mehr Geringenverdiener ein höheres Wohngeld bekommen.
Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen.
Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Ob auch Sie von der Wohngeldreform profitieren, können Sie mit dem Wohngeldrechner eigenständig prüfen.

Weitere informationen zur Wohngeldreform 2023 finden Sie hier.

WICHTIGER HINWEIS

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens können vorübergehend keine digitalen Antragsunterlagen zum Wohngeld verarbeitet werden.

Bitte reichen Sie daher alle Antragsunterlagen unter Angabe des Antragsbeginns (bspw. 01.01.2023) in Papierformat ein.

Die Antragsunterlagen können Sie per Post zusenden oder gerne die Hausbriefkästen der Landeshauptstadt Magdeburg nutzen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Antragsunterlagen in allen Bürgerbüros oder dem Familieninformationsbüro (FIB) abzugeben.

Das Sozial- und Wohnungsamt bedankt sich für Ihr Verständnis!

Formulare

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sozial- und Wohnungsamt

Amtsleiterin Frau Heike Schulz

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg