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Hilfe zur Erziehung beantragen

Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.

Allgemeine Informationen

In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung.

Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien. Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte. Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen. 

Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

  • Ambulante Hilfe zur Erziehung
    Bei einer ambulanten Hilfe zur Erziehung kommt eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause oder Ihr Kind wird von einer ambulanten Fachkraft unterstützt und begleitet (z.B. Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Soziale Gruppenarbeit).
  • Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
    Mit einer teilstationären Hilfe zur Erziehung soll Ihr Kind in einer Tagesgruppe am Nachmittag in seinen sozialen Kompetenzen gestärkt werden.
  • Vollstationäre Hilfen zur Erziehung
    Bei vollstationären Hilfen wird Ihr Kind über Tag und Nacht in einer Pflegefamilie oder in einem Heim betreut.

Zuständige Stelle

Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden. 

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!

Sozialzentrum

Mitte

Sozialzentrum

Nord

Sozialzentrum

Süd

Sozialzentrum

Südost

  • Alt Olvenstedt
  • Alte Neustadt
  • Altstadt
  • Berliner Chaussee
  • Brückfeld
  • Cracau
  • Herrenkrug
  • Kreuzhorst
  • Neu Olvenstedt
  • Nordwest
  • Pechau
  • Prester
  • Randau-Calenberge
  • Werder
  • Zipkeleben
  • Barleber See
  • Gewerbegebiet Nord
  • Großer Silberberg
  • Industriehafen
  • Kannenstieg
  • Neue Neustadt
  • Neustädter Feld
  • Neustädter See
  • Rothensee
  • Sülzegrund
  • Diesdorf
  • Lemsdorf
  • Ottersleben
  • Stadtfeld Ost
  • Stadtfeld West
  • Sudenburg
  • Beyendorfer Grund
  • Beyendorf-Sohlen
  • Buckau
  • Fermersleben
  • Hopfengarten
  • Leipziger Straße
  • Reform
  • Salbke
  • Westerhüsen


Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsnachweis
  • Gerichtsurteil/Beschluss Familiengericht

Gebühren

Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

  • Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
  • Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
  • Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

Voraussetzungen

Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle



 
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