Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen
Kinderschutzkonzepte
Seit Juni 2021 sind alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII vorzuhalten.
Ziel ist es, Kinder besser vor Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Dazu gehören unter anderem Möglichkeiten für Kinder und Eltern, sich zu beteiligen und Beschwerden einzubringen.
Das Jugendamt Magdeburg hat auf Grundlage der Mindeststandards der Stabsstelle V/02 für Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung einen Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes entwickelt. Dieser unterstützt Träger und Einrichtungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Zusätzlich wurden gemeinsam mit dem Institut für Digitale Pädagogik (InDiPaed) in den Jahren 2021 und 2022 Fortbildungen zum institutionellen Kinderschutz angeboten sowie Arbeitshilfen für Träger und pädagogische Fachkräfte erstellt.
Die Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Magdeburg verfügen mittlerweile alle über ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept. Diese Konzepte werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
Wenn Sie Fragen zum Kinderschutzkonzept Ihrer Einrichtung haben, wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung oder den Träger Ihrer Einrichtung.
Meldung besonderer Vorkommnisse
Träger von Kindertageseinrichtungen sind nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII verpflichtet, besondere Vorkommnisse, die das Wohl von Kindern oder den Betrieb der Einrichtung betreffen können, unverzüglich der Stabsstelle V/02 für Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung zu melden. Hierzu zählen beispielsweise schwerwiegende Ereignisse oder Entwicklungen, die Auswirkungen auf die Sicherheit, den Schutz oder die Betreuung der Kinder haben können.
Träger senden die Meldungen bitte per E-Mail an: meldung47@stadt.magdeburg.de
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Ereignis meldepflichtig ist, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sozialarbeitenden oder nutzen Sie die bereitgestellte Orientierungshilfe.
Materialien:
- Leitfaden zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Kindertageseinrichtungen
- Werkzeugkiste – Praxishilfe zu Gewaltschutzkonzepten
- Video zum Webinar vom 15.11.2022 – Einrichtungsbezogene Schutzkonzepte „Tipps & Tricks für Kita-Teams“
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Landesjugendamt (Arbeitspapier zur Meldepflicht gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII zum Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen)
- Meldebogen eines besonderen Vorkommnisses gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
- KIMA – Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen Magdeburg (Hinweise zum Kinderschutz. Definition. Begrifflichkeiten zur Kindeswohlgefährdung. Handhabung)
- Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII
- Kurze Orientierungshilfe für die Meldung eines besonderen Vorkommnisses gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII