Qualitätssicherung & Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung
Unsere Aufgaben
1. Fachberatung für Träger und Kindertageseinrichtungen
Wir unterstützen und beraten unter anderem bei:
- Fragen und Herausforderungen aus dem pädagogischen Alltag
- der Umsetzung des Bildungsprogramms Sachsen-Anhalts „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“
- der Entwicklung und Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten und Kinderschutzkonzepten
- der Qualitätsentwicklung und Nutzung von Evaluationsinstrumenten
- Fragen zum Kinderschutz und zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen
- rechtlichen Vorgaben und fachlichen Handlungsempfehlungen
- Fallbesprechungen zu einzelnen Kindern sowie zur pädagogischen Haltung
- Fragen zur Raumgestaltung, Ausstattung und Gestaltung von Außenbereichen
- der Nutzung der Kita-Software
2. Beratung von Eltern
Wir beraten Eltern bei Fragen, Anliegen und Herausforderungen rund um die Betreuung ihrer Kinder.
3. Zusammenarbeit und Vernetzung
Wir fördern die Zusammenarbeit zwischen kommunalen und freien Trägern und unterstützen den fachlichen Austausch.
4. Fortbildungen und fachliche Angebote
Wir planen und organisieren Fortbildungsangebote für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung.
Rechtliche Grundlagen
Unsere Arbeit orientiert sich unter anderem an den Vorgaben:
- des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sowie des Bundeskinderschutzgesetzes
- des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG)
- der Kindertagespflegeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (TagesPflVO)