Informationen zum Kinder- und (Gewalt-) Schutzkonzept des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg
Mit der Novellierung des achten Sozialgesetzbuches trat im Juni 2021 die Verpflichtung des Vorhaltens eines einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes vor Gewalt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII in Kraft. Hierfür sollen zur Sicherung der Rechte und des Wohls des Kindes geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern und Eltern sowie die Möglichkeit zur Beschwerde im Konzept verankert und in der Praxis etabliert werden.
In Anlehnung an die Mindeststandards der Stabsstelle V/02 für Jugendhilfe-, Sozial- und Gesundheitsplanung hat das Jugendamt Magdeburg einen Leitfaden zur Erstellung eines einrichtungsbezogenen Kinderschutzkonzeptes erstellt. Dieser beinhaltet den Qualitätsrahmen der Mindeststandards.
Zudem wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Digitale Pädagogik (InDiPaed) in den Jahren 2021 und 2022 Fortbildungen zum „Institutionellen Kinderschutz“ angeboten und Materialien zur Unterstützung der Träger und pädagogischen Fachkräfte erstellt.
Die Kindertageseinrichtungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt befinden sich somit in einem Bearbeitungsprozess mit unterschiedlichen Erarbeitungsständen hinsichtlich der individuellen Kinderschutzkonzepte. In den kommenden Jahren werden diese stetig weiterentwickelt.
Sollten Sie als Träger oder Einrichtungsleitung Fragen oder Unterstützungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sozialarbeitenden.
Sollten Sie als Eltern Interesse an dem einrichtungsbezogenen Schutzkonzept haben, sprechen Sie bitte Ihre Einrichtungsleitung bzw. den Träger gezielt an.
Materialien:
- Leitfaden zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Kindertageseinrichtungen
- Werkzeugkiste – Praxishilfe zu Gewaltschutzkonzepten
- Video zum Webinar vom 15.11.2022 – Einrichtungsbezogene Schutzkonzepte „Tipps & Tricks für Kita-Teams“
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Landesjugendamt (Arbeitspapier zur Meldepflicht gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII zum Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen)
- Meldebogen eines besonderen Vorkommnisses gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII
- KIMA – Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen Magdeburg (Hinweise zum Kinderschutz. Definition. Begrifflichkeiten zur Kindeswohlgefährdung. Handhabung)
- Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII