Inhalt

Öffentliche Auslegungen

Entwürfe zu raumbedeutsamen Planungen sind im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung öffentlich auszulegen.
Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg

Nachfolgend können Sie sich über aktuelle und abgelaufene Auslegungen informieren.

Aktuelle Auslegungen

14.10.2024 bis 14.11.2024, Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 237-2 "Zentraler Platz - Elbufer" (Prämonstratenserberg)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 "Zentraler Platz - Elbufer" (Prämonstratenserberg)


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27.09.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 „Zentraler Platz – Elbufer“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 237-2 „Zentraler Platz - Elbufer“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 237-2 „Zentraler Platz/ Elbufer“ setzt auf dem Prämonstratenserberg eine öffentliche Grünfläche fest. Die 1. Änderung bezog sich bereits auf eine bauliche Entwicklung des Plangebietes, welche mit der 2. Änderung mit folgenden Planzielen konkretisiert werden soll:

  • Entwicklung eines Baugebietes mit überwiegender Wohnnutzung,
  • Verbindung Stadt und Elbe,
  • Bildung einer neuen städtebaulichen Raumkante,
  • Sicherung von Wegebeziehungen

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 237-2 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

14.10.2024 bis 14.11.2024, Entwurf zum einfachen Bebauungsplan "Stellplatzbegrünungssatzung«

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum einfachen Bebauungsplan "Stellplatzbegrünungssatzung“





Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12.09.2024 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, das im beiliegenden Geltungsbereichsplan dargestellt ist, ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.

    Der Geltungsbereich umfasst alle bebauten Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg. Ausgenommen sind gewidmete Bahnflächen und flächige Einfamilienhausgebiete mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder Reihenhäusern.

  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
    - Der Bebauungsplan setzt im Planteil A den Geltungsbereich der „Stellplatzbegrünungssatzung“ fest.
    - Es sollen Festsetzungen getroffen werden zur Ausgestaltung und Begrünung ebenerdiger Stellplätze in Umsetzung des § 1a (5) BauGB.
    - Der aufzustellende einfache Bebauungsplan soll darüber hinaus keine Festsetzungen treffen. Belange des Flächennutzungsplans sind nicht berührt.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung soll eine Bürgerversammlung erfolgen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Stellplatzbegrünungssatzung“ und die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Koch (Tel.: 0391 540 5393). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

Auslegung von Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnis der Intel Deutschland GmbH vom 13.05.2024 bis zum 13.06.2024

Auslegung von Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnis der Intel Deutschland GmbH vom 13.05.2024 bis zum 13.06.2024

Die Intel Magdeburg GmbH (Am Campeon 10; 85579 Neubiberg) beantragte am 15.02.2024 mit letzter Aktualisierung am 19.03.2024, wasserrechtliche Erlaubnisse für die Versickerung von Niederschlagswasser und der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung.

Gemäß § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV), i. V. m. § 10 Abs. 6 des Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) sowie § 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-ordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) liegen die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 13.05.2024 bis zum 13.06.2024 im

Fachdienst Umweltamt, Untere Wasserbehörde,
Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme im Raum 706 bereit.

Weitere Möglichkeiten zur Einsichtnahme sind nach vorheriger Vereinbarung mit der Erlaubnisbehörde möglich.

  1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 15.07.2024 bei der Erlaubnisbehörde, dem Fachdienst Umweltamt der Landeshauptstadt Magdeburg, Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg Einwendungen gegen die Anträge schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich zum Vorhaben äußern. Einwendungen und Äußerungen können gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 3 a Abs. 2 VwVfG auch auf elektronischem Weg a) durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an: poststelle@stadt.magdeburg.de oder b) durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de erfolgen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

  2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, so-weit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine na-türliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar bzw. lesbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung ortsüblich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen (§ 17 Abs. 4 VwVfG und § 72 Abs. 2 VwVfG).

  3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der je nach Anzahl der Einwendungen ggf. noch ortsüblich bekannt gemacht wird (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Erlaubnissbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

  4. Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, Erhebung von Einwendungen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in den Erlaubnissen dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Erlaubnisbehörde entschieden. Die Zustellung der Erlaubnis an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Nach Ablauf des o. g. Zeitraumes erfolgt die abschließende Bearbeitung des Antrages.
Der Erlaubnisbescheid für die Gewässerbenutzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gegeben.

Antragsunterlagen

Abgelaufene Auslegungen

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Teambild Öffentliches Baurecht

Herr Thomas Mahncke

Team Öffentliches Baurecht

Teamleiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Begriffserläuterung

Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Verfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben. Das Planfeststellungsverfahren ist in den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz sowie teilweise in verschiedenen Fachgesetzen (z.B. im Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt für den Bau von Straßen oder im Personenbeförderungsgesetz für den Bau von Betriebsanlagen für Straßenbahnen) geregelt.

In dem Planfeststellungsverfahren wird die Vereinbarkeit mit allen von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft. Hierzu dient vor allem die Beteiligung der Behörden und die Bürgerbeteiligung im Anhörungsverfahren. Innerhalb des Anhörungsverfahrens wird die Auslegung des Planes veranlasst. Die Planunterlagen müssen Zeichnungen und Erläuterungen enthalten, die das Vorhaben, den Anlass, die betroffenen Grundstücke und die Auswirkungen des Vorhabens erkennen lassen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden in einem Erörterungstermin erörtert.

In das Planfeststellungsverfahren ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung integriert. Daher werden auch die Umweltauswirkungen bereits in einem frühen Verfahrensstadium berücksichtigt.

Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heisst, er umfasst und ersetzt alle evtl. erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse für das planfestgestellte Vorhaben.

> Laufende Verfahren

> Abgeschlossene Verfahren

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen

Jahresübersicht zu Bebauungsplänen

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2024

Folgende Auslegungen wurden 2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

August 2024

12.08.2024 bis 12.09.2024, Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

    Im B-Plan ist an geeigneter Stelle zu ergänzen, dass im B-Plan-Gebiet mindestens 30 Radabstellanlagen vorzusehen sind, von denen auch ein Teil für Lastenräder geeignet sein soll.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 255-3.1 und die Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    12.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

Juli 2024

29.07.2024 bis 29.08.2024, Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee/Am Hopfengarten"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee/Am Hopfengarten“

Lageplan zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 214 (Flur 610), 4044/1, 10193, 4069 und 4071 (Flur 465);
    - im Osten: durch eine Verbindungslinie zwischen südöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 4068/3 und nordöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 10195, die Ostgrenzen der Flurstücke 10195, 4075, 4076, 4077, 4078, 4079 der Flur 465, die Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4082 (alle Flur 465);
    - im Süden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 10445 und 10194 der Flur 465 sowie durch einen 4,50 m breiten Teilabschnitt der nördliche Bordlinie der Straße Am Hopfengarten;
    - im Westen: durch die östliche Fahrbahnbegrenzung der Leipziger Chaussee (Abstand etwa 6,40 m von der Ostgrenze der Flurstücke 10007 und 214 der Flur 610 nach Westen).

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans:

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit
  • Tiere – mit Aussagen u. a. zu Fledermäusen, Avifauna und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
  • Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu Biotop- und Nutzungstypen, potentiell natürlicher Vegetation, vorhandener Vegetation und geschützten Gehölzen
  • Biologische Vielfalt
  • Luft
  • Klima
  • Landschaft
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

29.07.2024 bis 29.08.2024, Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" mit örtlicher Bauvorschrift

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Plans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" mit örtlicher Bauvorschrift

Lageplan zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Auf der Grundlage des § 48 BauO LSA i.V.m. § 85 BauO LSA wird eine Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gebilligt.

  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174-2 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

15.07.2024 bis 15.08.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 339-2A "Friedenshöhe" im Teilbereich A

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 339-2A "Friedenshöhe" im Teilbereich A


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339-2A „Friedenshöhe“, Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339-2A „Friedenshöhe“, Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 339-2A, Teilbereich A und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    15.07.2024 bis einschließlich 15.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

15.07.2024 bis 15.08.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 "Ehemaliges RAW- Gelände"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 483-5 „Ehemaliges RAW- Gelände“


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 13.06.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/Umweltprüfung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/ Umweltprüfung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 und die Begründung mit Umweltprüfung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    15.07.2024 bis einschließlich 15.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.

Juni 2024

10.06.2024 bis 31.07.2024, Entwurf und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird geringfügig geändert. Die östliche Grenze des Geltungsbereichs entlang der östlichen Straßenflurstücksgrenze Kümmelsberg wird auf die westliche Straßenseite verschoben und verläuft damit entlang der westlichen Grenze des B-Planes 301-1 "Kümmelsberg Ostseite", 6. Änderung. Die Änderung des Geltungsbereichs ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

    - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131-1 "Nachtweide" im Teilbereich

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 "Nachtweide" im Teilbereich


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 02.05.2024 beschlossen:

  1. Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 131-1 „Nachtweide“ im Teilbereich und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 131-1 im Teilbereich und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

      - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

      - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

      Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-2 »Klosterwuhne 39« mit örtlicher Bauvorschrift

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ mit örtlicher Bauvorschrift


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Auf der Grundlage des § 48 BauO LSA i.V.m. § 85 BauO LSA wird eine Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

      - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

      - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

      Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf und Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2023 beschlossen:

  1. Der per beschlossenem Änderungsantrag (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ und die Begründung/ Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  3. Der mit Stadtratsbeschluss (Beschluss-Nr. 919-032(VII)21) geänderte Geltungsbereich liegt in der Flur 142 und wird wie folgt umgrenzt: Im Westen: von der südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 entlang der östlichen Gehwegkante des Hammersteinwegs; Im Osten: von der westlichen Gehwegkante des Elbe-Gehwegs zwischen der Straße „Sternbrücke“ und der „Hubbrücke“; Im Süden: von der südlichen Grenze der Flurstücke 10286, 10289, 10283 und 10285, der nördlichen Grenze der Flurstücke 10202 und 10168 sowie deren Verlängerung nach Westen bis zur südöstlichen Ecke des Flurstücks 10062 (alle Flur 142).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, darstellt.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 242-2.1 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

    2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

      - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):


      - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:  poststelle@stadt.magdeburg.de

      Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

10.06.2024 bis 10.07.2024, Entwurf zum B-Plan Nr. 237-4 "Maybachstraße" mit örtlicher Bauvorschrift

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 237-4 "Maybachstraße" mit örtlicher Bauvorschrift


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 "Maybachstraße" und der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

    - oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.

Mai 2024

06.05.2024 bis 07.06.2024, Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 »Maybachstraße«

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 beschlossen.

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 26. April 2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ mit der Begründung in der Zeit vom

06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 237-4 „Maybachstraße“ schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder



- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Februar 2024

12.02.2024 bis 12.03.2024, Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 »Östlich August-Bebel-Damm«

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18. Januar 2024 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ in der Zeit vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 12. März 2024 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 02 vom 02.02.2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 beschlossen:

  1. Der seit dem 22.05.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 201 und wird umgrenzt:
    - im Norden: von der Südgrenze des Glindenberger Weges (Südgrenze der Flurstücke 11124 und 11162);
    - im Osten: von der Ostgrenze des Flurstücks 10996, von der Verbindung zwischen der Südostecke des Flurstücks 10996 zur Nordostecke des Flurstücks 11161, weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 11161, 11135, 11138, 11149, 11151, 1102511027, 11044, 11042, 11033, 11080, 11078, 264/10, weiter von einer Linie zwischen der Nordspitze des Flurstücks 265/4 zur Nordostecke des Flurstücks 269/2, weiter von der Ost- und Südgrenze des Flurstücks 269/2, von der Ostgrenze des Flurstücks 11173 und deren nördlicher Verlängerung, von der Ostgrenze der Flurstücke 304/8 und 301/6;
    - im Süden: von der Südgrenze der Flutstücke 301/6, 301/5, 302/3, 303/7 und der westlichen Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 303/7;
    - im Westen: von der Ostgrenze des August-Bebel-Dammes (Ostgrenze der Flurstücke 11154, 11157, 10360, 10358, 10144, 10141, 10140, 203, 188, 170, 165, 154, 150 und 133)

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 103-6 „Östlich August-BebelDamm“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. 

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-6 „Östlich August-Bebel-Damm“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

12.02.2024 bis einschließlich 12.03.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


- DIN-Vorschriften

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Januar 2024

29.01.2024 bis 28.02.2024, 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 "Neustädter See"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 "Neustädter See"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 28. Februar 2024 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 01 vom 19.01.2024: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Der 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.



Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.157-1 „Neustädter See“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

29.01.2024 bis einschließlich 28.02.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


DIN-Normen

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

08.01.2024 bis 07.02.2024, Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 "Eulenberg" einschließlich der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L50 "Baustellenzufahrt"

Aufstellung der 1. Änderung im vereinf. Verfahren und öffentl. Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 353-2 "Eulenberg" einschl. der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L 50 "Baustellenzufahrt"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 die Aufstellung der 1. Änderung im vereinfachten Verfahren und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“, einschließlich der ersatzweisen Planung nach § 37 Abs. 3 StrG LSA zur Aufweitung der L 50 „Baustellenzufahrt“ in der Zeit vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 7. Februar 2024 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 27 vom 22.12.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12.10.2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 22.07.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Das Plangebiet der 1. Änderung des B-Planes Nr. 353-2 „Eulenberg“, mit einer Fläche von ca. 380 ha, liegt in der Flur 616 und wird wie folgt umgrenzt:

    - im Norden durch die nördliche Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10107 und 1/1 in der Flur 616 (Stadtgrenze) und der nördlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10312 in der Flur 606 (nördliche Straßenbegrenzung der Wanzleber Chaussee),
    - im Osten durch die jeweils westliche Böschungskante der BAB 14 und der Straße Siedlung Baumschule, durch die westliche Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10308, 10309, 10310, 10295, 10246, 10249, 10252, 10255, 10258, 10261, 10264, 10266, 10354, 10236 in der Flur 606 und der westlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10002, 10007, 10004, 10009, 10015, 10069, 10013, 10025, 10043, 10042, 10048, 10074, 10078, 10052 und deren Verlängerung bis zur westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10059, der westlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 10080, 10061, 10088, der nördlichen und westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 150/39, der östlichen und westlichen Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 153/40 bis zur westlichen Zaunbegrenzung der „Siedlung Baumschule“ und dieser weiter in südlicher Richtung folgend, die nördliche und östliche Flurstücksbegrenzung des Flurstücks 10114, der östlichen Flurstücksbegrenzung der Flurstücke 157/42 und 155/42 in der Flur 616,
    - im Süden durch die südliche Begrenzung der Flur 616 (südliche Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt Magdeburg),
    - im Westen durch die westliche Flurgrenze der Flur 616 bzw. durch die westliche Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt Magdeburg Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. Unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange soll der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden.

  2. Planungsziel ist die Anpassung von Festsetzungen an die geplante Intel-Ansiedlung. Die Schwerpunkte der Bebauungsplanänderung sind:
    - Festsetzung von Flächen für die Stromversorgung (Umspannwerke),
    - Anpassung von Lage und Dimensionierung künftiger Verkehrsanlagen und Leitungstrassen,
    - Anpassungen von Festsetzungen in Hinblick auf den Entfall der Siedlung Baumschule,
    - Anpassung der Lage von Grünflächen und Pflanzbindungsflächen.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird unter Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger*innenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2/1. Änderung „Eulenberg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2/1. Änderung „Eulenberg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

08.01.2024 bis einschließlich 07.02.2024

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. Lärm, Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Erholungsfunktion
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt– mit Aussagen u. a. zur potentiellen natürlichen Vegetation, realen Vegetation, zu vorkommenden Biotoptypen zum Vorkommen von Feldhamstern und Brutvögeln (vor allem besonders geschützte Feldlerche)
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Klimatyp, zur Beurteilung des Bioklimas und der Luftqualität, zur besonderen Bedeutung des Kaltluftentstehungsgebiets
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftstyp, zum Erlebniswert des Landschaftsbildes, zum Landschaftsraum
  • Boden – mit Aussagen u. a. zu potentiell natürlichen Vegetationen, zur Baugrunduntersuchung, zur Bodenfunktion, Bodenbelastungen, zur Durchlässigkeit der Böden als Voraussetzung der Grundwasserneubildung
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zur jetzigen Nutzung (Ackerfläche), zur Versiegelung, zum Entwicklungspotenzial
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser (Einschränkung der Grundwasserbildung), zum Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen archäologischer Bodendenkmale , wie vorgeschichtliche Siedlungen (Jungsteinzeit, Bronzezeit, Vorrömische Eisenzeit, Römische Kaiserzeit, Mittelalter), Gräber (Jungsteinzeit, Mittelalter), Einzelfunde (Mittelalter), Durchführung einer fachgerechten Dokumentation

mit dem Stand September 2023 u. a. mit Aussagen zur Beachtung der Umweltbelange der Planung „Aufweitung L 50 Baustellenzufahrt Eulenberg“ (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2023), wie Schutz der Baumreihe entlang der L 50

Unterlagen zur Aufweitung der „L50 Baustellenzufahrt Eulenberg“ mit folgenden umweltbezogenen Informationen:


weitere Unterlagen zur Aufweitung der L50, wie u. a.: 

  • Planverzeichnis
  • U03 Übersichtsplan
  • U05-1 Lageplan
  • U05-2 Lageplan
  • Querschnitte


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen,

dass Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung und ihre möglichen Auswirkungen gegeben wird.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2023

Folgende Auslegungen wurden 2023 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

November 2023

27.11.2023 bis 27.12.2023, Entwurf 1. Änderung einfacher Bebauungsplan Nr. 311-1 "Hohendodeleber Straße"

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 311-1 "Hohendodeleber Straße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ in der Zeit vom 27. November 2023 bis einschließlich 27. Dezember 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 17.11.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 24.06.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 344 und wird umgrenzt von:
    im Norden: durch die Südgrenze der Hohendodeleber Straße,
    im Osten: durch die Ostgrenze der Beimsstraße,
    im Süden: durch die Südgrenze des Flurstücks 6030/1 (Straßenflurstück) und die Nordgrenze des Flurstücks 6015,
    im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 10022, die Nordgrenze der Flurstücke 10022, 10023 und die Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 10023 nach Norden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

27.11.2023 bis einschließlich 27.12.2023

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

September 2023

18.09.2023 bis 17.10.2023, Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 428-1.2 "Zum Bördepark"

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ in der Zeit vom 18. September 2023 bis einschließlich 17. Oktober 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 19 vom 08.09.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

  3. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden tatsächlich und eingriffsnah erfolgen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume umgesetzt werden können.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von Einzelbäumen mit dem Stand Oktober 2022


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

18.09.2023 bis 17.10.2023, 4. Entwurf Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2023 die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ in der Zeit vom 18. September 2023 bis einschließlich 17. Oktober 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 19 vom 08.09.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.08.2023 beschlossen:

  1. Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 – 51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023

veröffentlicht.

Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322, E-Mail Annette.Mrochen@spa.magdeburg.de).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 4. Entwurfs mit dem Stand April 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 4. Entwurfs mit dem Stand April 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juli 2023

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 428-1.2

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 15 vom 14. Juli 2023: 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  3. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden tatsächlich und eingriffsnah erfolgen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume umgesetzt werden können.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ mit der Begründung

in der Zeit vom

24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von Einzelbäumen mit dem Stand Oktober 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juni 2023

26.06.2023 bis 26.07.2023, Bebauungsplan Nr. 315-3 »Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße«

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des einfachen 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 26.07.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 09. Juni 2023: 

  1. Der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 315-3 ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt

  2. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  3. Der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.


Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

26.06.2023 bis einschließlich 26.07.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/ Liebknechtstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Mai 2023

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 136-2, 1. Änderung "Kastanienstraße Nordseite"

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 29.10.2008 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 278, die umgrenzt wird:

    - im Norden von der Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1501/159;
    - im Osten von der Ostgrenze der Zielitzer Straße (Flurstück 213/12), von der Nordgrenze der Flurstücke 10033, 10034 und deren östlicher Verlängerung, von der Ost- und Südgrenze der Straße Klosterwuhne (Flurstück 10048),
    weiter von der West- und Südgrenze der Kleingartenanlage Vogelgesang (West- und Südgrenze des Flurstücks 256/4);
    - im Süden von der Nordgrenze der Kastanienstraße (Flurstück 2/2 der Flur 273), der Nordostgrenze des Flurstücks 242/25, vom nördlichen Grenzpunkt dieses Flurstücks zum südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 207/1 und
    dessen West- und Südgrenze sowie der Südgrenze der Flurstücke 10013 und 205/1;
    - im Westen von der Ostgrenze der Lübecker Straße (Flurstück 10032) bis zur Nordgrenze des Flurstücks 560/163, von der Westgrenze der Flurstücke 1453/162, 1467/161, 1465/159, 1463/159, von der West- und Nordgrenze des
    Flurstücks 1461/159 und der Westgrenze des Flurstücks 1501/159.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden
    Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Februar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023

DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 137-1, 1. Änderung "Hundisburger Straße"

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße" in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.

    Das Plangebiet liegt in der Flur 278, die umgrenzt wird:

    - im Norden von der Südgrenze der Flurstücke 165/8, 1345/165, 1219/165, 1218/165, 1198/165, der Westgrenze des Flurstücks 165/4, der Nordgrenze der Flurstücke 165/4, 165/3, 1080/165 und 165/1, der Westgrenze der Flurstücke 164/30 und 164/29, von der Nord- und Westgrenze des Lübecker Privatweges (Westgrenze 162/32, 161/7, 160/6, 159/18, 159/17), weiter von der Südgrenze des Flurstücks 158/7, der Westgrenze und Nordgrenze des Flurstücks 157/14, der Westgrenze des Flurstücks 152/5 und 150/8, von der Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1014/149, der Nordgrenze der Flurstücke 655/148, 1377/149 und 149/2;
    - im Osten von der Westseite der Lübecker Straße (Ostgrenze der Flurstücke 149/2, 157/14, 157/15, 1538/153, 159/26, 159/27, 1508/160, 10008, 10010, 10012,1176/164, 164/8, 165/2, 10142, 170/1, 171/3, 508/172, 10041, 10044, 1611, von der Nordgrenze des Flurstücks 1608, der Ostgrenze der Flurstücke 1607 und 191/13);
    - im Süden von der Nordgrenze der Hundisburger Straße und Bebertaler Straße (Nordgrenze des Flurstücks 10051, Südgrenze der Flurstücke 190/42, der Süd- und Südwestgrenze der Flurstücke 1578, der Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1500/181, der Südgrenze des Flurstücks 1592, der Südwestgrenze der Flurstücke 1592, 1589 und 1590;
    - im Westen von der Ostgrenze der Flurstücke 184/2, 183/3, 182/3, 181/4 und 1441/169.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ 

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 157-1, 1. Änderung "Neustädter See"

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 29.04.2010 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 257-1 „Neustädter See“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet wird umgrenzt:

    - im Norden von der Nordgrenze der Flurstücke 10060, 10041, 10042,

    - im Osten von der von der Westgrenze des Krähenstieges, von der Nord-, Westund Südgrenze des Bebauungsplanes Nr. 156-1A „Am Krähenberg“, der Nordseite der Barleber Straße, der West- und Südgrenze des Neustädter Sees, der Ostgrenze der Flurstücke 19/2, 20/1, 21/1, 22/2, 10130, 10131, 10132, der Südseite des Heideweges, der Ostgrenze der Flurstücke 346/1 und 348/1 (alle Flurstücke Flur 208),

    - im Süden von der Südseite der Flurstücke 348/1, 1729/350 (Flur 208), der Nordgrenze des Flurstückes 644 (Flur 277), der Westgrenze der Straße Am Vogelgesang, der Südgrenze der Flurstücke 10137, 10359, 10141, 10142 und 10143 (Flur 208), der Ostseite der Straße Im Steingewände, der Nord- und Westseite des Zoos, der Südseite der Klosterwuhne und der Südseite der Ebendorfer Chaussee,

    - im Westen von der Ostseite des Magdeburger Ringes, der Südgrenze der Flurstücke 10095, 385, der Ostgrenze des Flurstückes 385, der Nordgrenze des Flurstückes 384, der Westgrenze des Flurstückes 376, der Süd- und Westgrenze des Flurstückes 10088, der Südgrenze der Flurstückes 10002 und deren westlicher Verlängerung und weiter von der Ostseite des Magdeburger Ringes (alle Flurstücke Flur 208).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 201-1 "Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 201-1 ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. Kein Bestandteil des Geltungsbereiches ist der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/ Stormstraße".

  2. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  3. Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, 4. Änderung 5. Entwurf Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0510/22/2/1 die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0510/22/2/1 beschlossen:

Der geänderte Bebauungsplan ist als 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“ 4. Änderung erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abzugeben. Der geänderte Teil bezieht sich auf die Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse um jeweils ein Vollgeschoss.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 5. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Bruhn (Tel.: 0391 540 5391).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0510/22/2/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0510/22/2/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 5. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

22.05.2023 bis 21.06.2023, 5. Änderung 3. Entwurf Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0514/22/1/1 die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0514/22/1/1 beschlossen:

Der geänderte Bebauungsplan ist als 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“, 5. Änderung erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abzugeben. Der geänderte Teil bezieht sich auf die Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse um jeweils ein Vollgeschoss.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 3. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit der Begründung

in der Zeit vom

22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Bruhn (Tel.: 0391 540 5391).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Planzeichnung i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0514/22/1/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0514/22/1/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)


DIN-Vorschriften

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 3. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

April 2023

11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 111-2, 2. Änderung »Olvenstedter Graseweg«, 5. Entwurf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:

  1. Der 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der 5. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.03.2023)


Begründung zum Bebauungsplan
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 114-1, 1. Änderung »Hanns-Eisler-Platz

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

    Das Plangebiet wird umgrenzt:
    - im Norden von der Nordgrenze der Flurstücke 26/20, 26/19, 26/6 und der östlichen Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks 26/6 bis zu Schnittkante mit der südwestlichen Verlängerung der Nordwestgrenze des Flurstücks 10020, von der Nordwestgrenze des Flurstücks 10021 und deren nordöstlicher Verlängerung (Flur 283), von der Nordwestgrenze der Flurstücke 10003, 10131, 10130, 10128, 204/28, 209/28, 10101, 10089, 10096, 10098, 10099, 229, 231, 232, 233, 28/13, 28/14, 28/15, 28/16, 28/33 (Flur 289);
    - im Osten von der Ostgrenze der Flurstücke 28/33, 10032, 10030 (Flur 289), 10089, 10032, 10039, 10038, 10085, 10053, 10054, 10067, 10011, 10073, 10112, 266, weiter von der Westgrenze des Magdeburger Ringes im Flurstück 10074 (Flur 286);
    - im Süden von der Nordgrenze der Ebendorfer Chaussee (Flurstück 434 Flur 286)
    - im Westen von der Westgrenze der Flurstücke 357, 10197, 302, 10193, 300, 298, 10189, weiter von der Südgrenze der Straße Kannenstieg (Flurstück 10128), von der Westgrenze des Flurstücks 10127 und deren südlicher Verlängerung, von der Westgrenze der Flurstücke 313, 284, 282, der Südgrenze der Flurstücke 281, 279 (Flur 286), von der Ostgrenze der Straße Neuer Sülzeweg (Flurstücke 10126 (Flur 289), 10080, 10073, 10068, von der Nordgrenze der Straße Großer Kannenstieg (Nordgrenze Flurstück 10085 (Flur 283), weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 27/4, 27/3, 57/17, 26/2, 26/16, 26/18 (Flur 283).
    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ mit der Begründung

in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022


Begründung zum Bebauungsplan
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 238-5, 1. Änderung »Franckestraße«

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:

  1. Der seit dem 21.06.2006 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 238-5 „Franckestraße“ soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung wird umgrenzt:
    - im Norden: durch eine Grenze, die in der Mitte der Straßenbahntrasse Hasselbachstraße verläuft,
    - im Osten: durch die Ostseite der Otto-von Guericke Straße,
    - im Süden: durch die Südseite der Franckestraße,
    - im Westen: durch die Ostseite der Bahnhofstraße.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
    Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt.

  2. Von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022


Begründung zum Bebauungsplan
 i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

24.04.2023 bis 24.05.2023, Bebauungsplan Nr. 229-8 "Hans-Grade-Straße"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ in der Zeit vom 24. April 2023 bis einschließlich 24. Mai 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 14.04.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19. Januar 2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß
    § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

  3. Die 9 Standorte der Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung sind vollständig in Kapitel 7 des Umweltberichts zu übernehmen. Sämtliche 9 Standorte für Ersatzpflanzungen sind in den textlichen Festsetzungen auszuführen.

  4. Die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der TöB-Beteiligung auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen (u.a. Denkmalschutz, Leitungsrecht, Naturschutz, Flächenverfügbarkeit).

  5. Sollte sich an den vorgesehenen Standorten keine Möglichkeit für Ersatzpflanzungen ergeben, so müssen hierfür konkrete Ersatzstandorte, vorzugsweise im Bereich Neu Olvenstedt, erbracht werden.

  6. Die Ersatzpflanzungen sind durch den Vorhabenträger über eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abzusichern, um sicherzustellen, dass diese auch bei Nichterfüllung realisiert werden können.

  7. Da in der Zwischenabwägung (DS0272/22) eine abschließende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde fehlt und auch auf Nachfrage in den Ausschüssen nicht vorgelegt werden konnte, ist die vollständige Korrespondenz zum Bebauungsplan Nr. 229-8 zwischen Stadtplanungsamt (bzw. dem Dezernat VI insgesamt) und Unterer Naturschutzbehörde bis spätestens März 2023 in den Ausschüssen für Umwelt und Energie sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr schriftlich vorzulegen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

24.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)


Umweltbericht
als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit – mit Aussagen u. a. zu Schwellenwertüberschreitungen für Schall- und Lärmpegel
  • Biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu Beseitigung der vorhandenen Gehölz- und Grünlandbiotope
  • Luft und Klima – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Verlust der naturnahen, gliedernden Grünstruktur
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Böden
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser, Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. Vorkommen unentdeckter Bodendenkmäler


Schalltechnische Untersuchung, Stand: 19.01.2021


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde, Stand: 29.05.2018
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Stand: 09.07.2018
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde, Stand: 22.05.2018 
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, Stand: 16.07.2018

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Februar 2023

Auslegung 2. Entwurf Bebauungsplan 229-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-5 „Sternbogen“ und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19.01.2023 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“ in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 22.03.2023 und die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 10. Februar 2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19.01.2023 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - Im Norden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 169, 10054, 167 und 156,
    - Im Osten: von den östlichen Grenzen der Flurstücke 156, 120, 119, 10064 und 10063 sowie
    - Im Süden und - Im Westen: von der nördlichen und östlichen Begrenzungslinie des Fußwegs „Sternbogen“.
    Das Gebiet liegt komplett in der Flur 514.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-5 „Sternbogen“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-5 „Sternbogen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

20.02.2023 bis einschließlich 22.03.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
 i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand November 2022


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Januar 2023

Auslegung 3. Entwurf Bebauungsplan 174-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis einschließlich 8. Februar 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 35 vom 22.12.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen:

  1. Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 3. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-54“ mit der Begründung

in der Zeit vom

09.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2022


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-54“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 481-1

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis einschließlich 8. Februar 2023 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 35 vom 22.12.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden: durch eine im Flurstück 6063/1 der Flur 466 verlaufenden Verbindung einer in einem Abstand von 9 m in nördlicher Richtung parallel zu der Nordgrenze des Flurstücks 7508/01 der Flur 465 (Wolfsweg) verlaufenden Linie und einer lotrecht zu der Westgrenze des Flurstückes 6043 der Flur 466 verlaufenden Linie, welche 5 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunkts der Flurstücke 6043 und 6042/7 der Flur 466 endet,
    - im Osten: durch die Ostgrenzen der Flurstücke 6063/1, 6044/1, 6044/2, 6061/1 (Iltisweg) und 6060/10 (alle Flur 466),
    - im Süden: durch die Südgrenzen der Flurstücke 6061/1 und 6061/2, durch die Ostgrenze des Flurstücks 6063/20, durch die Südgrenzen der Flurstücke 6062/1 und 6063/1 sowie die Außengrenzen des Flurstücks 6063/11 (alle Flur 466),
    - im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 6063/1 der Flur 466, durch die Südgrenze des Flurstücks 7506/2 der Flur 465 sowie der nördlichen Verlängerung der Westgrenze des Flurstücks 7508/1 (Wolfsweg) der Flur 465.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Wohnbaufläche und in einem nördlichen Teilbereich als Landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Aufgrund dieser Teilflächenausweisung ist der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu ändern, um den Bebauungsplan vollständig aus dem Flächennutzungsplan ableiten zu können.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

09.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2022


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2022

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zum Erhalt/Entwicklung eines belastungsfreien und sicheren Wohn- und Arbeitsumfelds, Vermeidung von Umwelteinwirkungen, Vermeidung von Auswirkungen auf menschliche Gesundheit
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu potenziell-natürlichen Vegetationen, Biotoptypen, Baumschutz, Artenschutz (Feldhamster, Brutvögel) u. ä.
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, Zufuhr von Kaltluft, Luftaustauschbereich
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu Ausprägungsformen von Landschafts- und Stadträumen
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung, Verdichtung, Abtragung und Aufschüttung
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Obergewässern, Grundwasserneubildungsrate/Grundwassergefährdung
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen archäologischer Denkmale


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
, Stand September 2021


Schalltechnische Untersuchung
, Stand: 30.07.2021


Baugrundgutachten
, Stand 06.12.2021


Angaben umweltbezogener Informationen
 vom 30.10.2020

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2022

Folgende Auslegungen wurden 2022 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 368-1A_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. November 2022 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A "Kümmelsberg Westseite" in der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 34 vom 02. Dezember 2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen:

  1. Der seit 26.02.2016 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A soll gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Satz 1 sowie § 13 BauGB geändert werden.

    Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt umgrenzt:

    - im Norden: durch die nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Planes 368-1A Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A,
    - im Osten: durch die um 9 m nach Osten zu versetzende Parallele der Westgrenze des Flurstücks 10643,
    - im Süden: durch die Nordgrenze des Straßenflurstückes 10634 und
    - im Westen: durch die um 5 m nach Westen zu versetzende Parallele der Westgrenze des Flurstücks 10643. Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 333.

    Er ist in seiner Umgrenzung im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
    Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

  2. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
    - Umwandlung einer als Allgemeines Wohngebiet und private Grünfläche festgesetzte Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“.

  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  4. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A mit der Begründung

in der Zeit vom 

12.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ im Teilbereich A schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

November 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" 5. Änderung im Teilbereich

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 343-1 5Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ in der Zeit vom 07. November 2022 bis 06. Dezember 2022 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 31 vom 28.10.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet der Flur 364, welches umgrenzt wird:

    • Im Norden: Vom Nordufer der Klinke (nordöstliche Grenze des Flurstückes 10321),
    • Im Südosten: Vom nordwestlichen Verkehrsraum der Ballenstedter Straße (Flurstück 152),
    • Im Westen: Von der westlichen Begrenzung des Flurstückes 148 und dessen Verlängerung bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstückes 10321,

    die Satzung des rechtskräftigen Bebauungsplans 343-1 2. Ä „Lemsdorf-Klinketal“ in einem Teilbereich im vereinfachten Verfahren geändert werden. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

    - Optimierung der Erschließung zum Schutz der Ballenstedter Allee.
    - Anpassung der Geschossigkeit der Einfamilienhäuser an die neue Landesbauordnung.

    Der aufzustellende Änderungsbereich des Bebauungsplans wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt.

  3. Da der Änderungsbereich des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 343-1 5.Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 343-1 5.Ä „Lemsdorf-Klinketal“, 5. Änderung in einem Teilbereich und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

07.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Wiesmann (Tel.: 0391 540 5388).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zur Satzung der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit dem Stand Februar 2006 (zum Vergleich)

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 229-6 "Sternsee"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs  des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“ in der Zeit vom 07. November 2022 bis 06. Dezember 2022 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 31 vom 28.10.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10.10.2022 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-6 „Am Sternsee“ und die Begründung/ Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-6 „Am Sternsee“ und die Begründung/ Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

07.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juli 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand April 2022

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternsee“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur jetzigen und geplanten Nutzungssituation, zur gesundheitlichen Belastung der Einwohner
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur potenziell-natürlichen Vegetation, der Biotopstruktur, zum Vogelartenschutz im Gebiet, zum Baumbestand
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Frisch-/Kaltluftliefergebiet, zu Strömungsbarrieren
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum erhaltenen Baumbestand
  • Boden – mit Aussagen u. a. zum ursprünglichen Bodentyp, zum Baugrundgutachten, zur Versiegelung
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser, zur Versickerung


Artenschutzrechtliche Untersuchung


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 19.12.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.12.2017

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-6 „Am Sternbogen“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Oktober 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 111-1A_1Ä

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 01.09.2022 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 14. Oktober 2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 01.09.2022 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf der Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf der Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

24.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Juni 2022


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juni 2022


Einzelhandelsgutachten der BBE Handelsberatung GmbH vom 23.03.2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

August 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 410-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ in der Zeit vom 01. August 2022 bis einschließlich 31. August 2022 beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 22.07.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“ mit der Begründung

in der Zeit vom

01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455) wünschenswert.
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 410-5 „Buckauer Insel“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 355-5

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ in der Zeit vom 01. August 2022 bis einschließlich 31. August 2022 und die Änderung des Geltungsbereichs beschlossen.



Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 22.07.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07. Juli 2022 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389) wünschenswert.
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.07.2022)


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Mai 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 07.07.2022)

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
    • Mensch – mit Aussagen zur Nutzung des Raums durch Menschen, u. a. Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Erholungsnutzung und Verkehr
    • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Vegetation, zum Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen, Lurchen, Insekten; zur Entnahme von Gehölzen
    • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu klima- und immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet, zur Frisch- und Kaltluftproduktion
    • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbild
    • Fläche – mit Aussagen u. a. zur Bebauung der Fläche
    • Boden – mit Aussagen u. a. zur Sicherung und Erhaltung des Bodens, zur Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Beeinträchtigungen, zur Versiegelung des Bodens
    • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächengewässer, Grundwasser, zur Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung
    • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Funden und Befunden



Artenschutzrechtliches Gutachten,
Stand November 2019


Baugrundgutachten, Stand 28.08.2019


Baugrundgutachten – Ergänzende Baugrunduntersuchungen, Stand 27.07.2021


Vorprüfung Klimarelevanz


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 16.10.2019
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 28.10.2019
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 08.10.2019
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 28.10.2019
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf  des  Bebauungsplans Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juli 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 111-2_2Ä

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2022 die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ in der Zeit vom 04. Juli 2022 bis 03. August 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 20 vom 24.06.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 09. Juni 2022 beschlossen:

  1. Der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 4. Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graserweg“ mit der Begründung

in der Zeit vom

04.07.2022 bis einschließlich 03.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2022


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2022

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 4. Entwurf der 2. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

April 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 103-7_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 "August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße" in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 10297 der Flur 204;
    - im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 10297, 10474, 10475, 10476, 51/16, 10519, 10739 (alle Flur 204), die Westgrenze der Flurstücke 10004, 10006 (beide Flur 205), die Nordgrenze der Flurstücke 10067 und 10063, die Ostgrenze des Flurstücks 10063 und 10068 (alle Flur 204);
    - im Süden durch die Nordgrenze der Straßen „Kraftwerk-Privatweg“ und Hohenwarther Straße;
    - im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 10654, 911/60, 910/60, 908/60, 60/2, durch die Nordgrenze der Flurstücke 60/2 und 909/60 (alles Flur 204), weiter durch die Ostgrenze des August-Bebel-Dammes.

    die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten.
    Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel- Damm/nördlich Hohenwarther Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 103-7 „August-Bebel-Damm/nördlich Hohenwarther Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 105-4_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden durch die Südgrenze des Bebauungsplanes Nr. 104-1 „Windmühlenstraße“,
    - im Osten durch die Westgrenze des August-Bebel-Dammes,
    - im Süden durch die Südgrenze der Flurstücke 10366 und 10379 (Flur 208),
    - im Westen durch die Westgrenze der Flurstücke 354/50, 354/4, 354/48, 354/46, 354/58, 354/26, 354/60, 354/34 (alle Flur 208), 215/17, 10342, 210/3 (alle Flur 207).

    die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 105-4 „Körbelitzer Straße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 106-2_1Ä

Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 "Saalestraße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 "Saalestraße" in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden: von der nördlichen Straßenbegrenzung der Straße „Korbwerder“ (gleichzeitig Grenze des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 103-2C „Korbwerder“);
    - im Osten durch die westliche Uferbegrenzung des Industriehafens;
    - im Süden durch die nördliche Straßenbegrenzung der Straße „Klosterkamp“;
    - im Westen: durch die östliche Straßenbegrenzung der Allerstraße, die Westgrenze des Flurstücks 183/19 der Flur 209 und durch die östliche Begrenzung der Hafenbahntrasse entlang des August-Bebel-Dammes.

    die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  3. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 106-2 „Saalestraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 111-1A_1Ä

Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereichs 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 die Anpassung des Geltungsbereichs sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ in der Zeit vom 18. April 2022 bis 17. Mai 2022 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 08.04.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 24. März 2022 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des B-Plans wird angepasst und wie folgt neu umgrenzt:

    Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen und wird umgrenzt:

    Teilbereich 1:
    Der östliche Teilbereich umfasst ausschließlich den Nordteil des Flurstücks 10001 der Flur 281 und wird umgrenzt:
    - im Norden von der Nordgrenze des Flurstücks 10001;
    - im Osten von der Ostgrenze des Flurstücks 10001;
    - im Süden von der Südgrenze des Flurstücks 10000 und deren östlicher Verlängerung;
    - im Westen von der Westgrenze des Flurstücks 10001.

    Teilbereich 2:
    Der westliche Teilbereich liegt in der Flur 281 und wird wie folgt umgrenzt:

    - im Norden: von der Südgrenze des Flurstücks 10363 sowie der westlichen Verlängerung, die Flurstücke 10295, 10299 und 49/5 querend bis zur Ostgrenze des Flurstücks 49/6;
    - im Osten durch die Ostgrenze des Flurstückes 10298;
    - im Süden durch die Nordgrenze des Flora-Parks (Flurstück 49/1 der Flur 281);
    - im Westen durch die Westgrenze des Flurstückes 49/5.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13 BauGB soll für das unter 1 beschriebene Gebiet die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren geführt werden.

  3. Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.

  4. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  5. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  6. Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplane Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblichbekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB
    i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß
    § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A „Großer Silberberg Süd“ mit der Begründung

in der Zeit vom

18.04.2022 bis einschließlich 17.05.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Dezember 2021


Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Dezember 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 111-1A Großer Silberberg Süd“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Februar 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 161-1 "Olvenstedter Scheid"

Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ in der Zeit vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 16. März 2022 beschlossen.

Lage zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 4 vom 04.02.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 161-1 „Olvenstedter Scheid“ mit der Begründung

in der Zeit vom

14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). 
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161-1 „Olvenstedter Scheid“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 477-2 »Wegeverbindungen Salbker Seen«

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ in der Zeit vom 14. Februar 2022 bis einschließlich 16. März 2022 beschlossen.

Lage zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 4 vom 04.02.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 27. Januar 2022 beschlossen:

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie § 13a BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird:

    - im Norden: durch die Südgrenze des B-Planes Nr. 460-1 "Buckauer Wasserwerk", die Nordgrenze der Flurstücke 6012/3, 6012/2 und 6008 der Flur 756, im weiteren Verlauf die Nordgrenze des Bisamweges über die Flurstücke 6006, 6523/2, 6503, 10757 und 4505/4 der Flur 756 sowie des Flurstückes 509 der Flur 466, im weiteren Verlauf in Verlängerung der Westgrenze des Flurstückes 4505/3 der Flur 756 bis zur Uferlinie der Elbe,
    - im Osten: entlang der Uferlinie der Elbe,
    - im Süden: am Flurstück 5501 der Flur 466 in Richtung Westen abzweigend an der verlängerten Südgrenze des Unterhorstweges, entlang der Südgrenze der Flurstücke 5031 und 10087 der Flur 466,
    - im Westen: durch die Westgrenze des Flurstückes 5015, die Nordgrenze des Flurstückes
    5017/8, die Ostgrenze des Flurstückes 5027, über das Flurstück 5017/7 verlängert bis zur Nordgrenze des Flurstückes 5017/8, nach Norden fortführend entlang der Ostgrenze des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 467-1 „Mariannenviertel", der Westgrenze der Flurstücke 4574, 2557, 10202, 2523/2, 2537 und 10203, über den Elbweg in Verlängerung der Westgrenze des Flurstückes 10080 und 10081 über das Flurstück 10083, die Westgrenze der Flurstücke 10209 und 2 bis zur Südgrenze des Bisamweges (alle Flurstücke in der Flur 466).

    unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange ein einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

    - Aufstellung als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB, welcher ausschließlich Festsetzungen zu Verkehrsflächen (Wege) enthalten soll.
    - Sicherung öffentlicher Fuß- und Radwegeverbindungen im Umfeld der Salbker Seen
    - Verbesserung der Wegeverbindungen zwischen den bestehenden Grünstrukturen und
    Wasserflächen
    - Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes gemäß Wasserhaushaltsgesetz.

    Der aufzustellende Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Grünfläche dargestellt.

  3. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“ mit der Begründung

in der Zeit vom

14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455). 
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2021


Begründung zum Bebauungsplan
i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2021


Übersicht der geschützten Biotope
mit dem Stand 21.10.2021 als Anlage der Begründung

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 477-2 „Wegeverbindungen Salbker Seen“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Januar 2022

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 353-2 "Eulenberg"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 353-2 "Eulenberg" in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis einschließlich 9. Februar 2022 beschlossen.

Lage zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 49 vom 23.12.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

Für den „konzentrierten qualitativen und hochwertigen Ausgleich außerhalb des Bebauungsplanes im Stadtgebiet“ ist bis Ende 2022 dem Stadtrat ein konkreter Maßnahmenplan vorzulegen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 353-2 „Eulenberg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zu Lärm, Erschütterungen
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu potenziellen natürlichen Vegetationen, realen Vegetationen, Biotoptypen im Planungsraum, faunistische Bestandsaufnahmen zur Beurteilung potenzieller Auswirkungen auf die Tierwelt, Vorkommen von Feldhamstern, Vögel
  • Luft und Klima – mit Aussagen zur Bedeutung des Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu markanten geländemorphologischen Ausprägungen, natürliche und naturnahe Ausprägungen, zum vorherrschenden Landschaftstypen
  • Fläche – mit Aussagen zum Entwicklungspotenzial der unbebauten Fläche
  • Boden – mit Aussagen zu Altlasten, Standorten für natürliche Vegetationen, Standorten, Standorten für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Wasser – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zum Vorkommen von Boden- und Baudenkmälern


Baugrundvoruntersuchung vom 30.11.2009


Faunistische Untersuchungen vom 07.10.2019


Faunistische Untersuchungen vom 10.02.2021


Schalltechnische Untersuchung
vom 23.11.2021


Stellungnahme der Flugplatz Magdeburg Betriebsgesellschaft
vom 20.10.2021


Verkehrstechnische Untersuchung
vom 09.10.2020


Abstandserlass Ministerium wird Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt
(gültig ab 08.12.2015)


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 21.06.2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2021

Folgende Auslegungen wurden 2021 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

November 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 430-1

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 430-1 „Buchenweg“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“ in der Zeit vom 01. November 2021 bis 30. November 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 42 vom 22.10.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 11. Oktober 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 430-1 „Buchenweg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 430-1 „Buchenweg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr Wiesmann (Tel.: 0391 540 5388).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021


Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch und seine Gesundheit – mit Aussagen zu Schallimmissionen, zur Naherholung, zum Landschaftsbild
  • Flora und Fauna – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Vogelarten, zu Biotopstrukturen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zu Überwärmungsbereichen
  • Landschaft und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zur Erholungsfunktion/Landschaftserleben, zur biologischen Vielfalt
  • Boden – mit Aussagen u. a. zum Relief, zu Bodenbelastungen/Schutz des Grundwassers
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zu Oberflächengewässer, Grundwasser/hydrologischen Verhältnissen/Grundwassergeschütztheit

DIN-Vorschriften


Baugrundgutachten vom 14.08.2018


Artenschutzrechtliche Untersuchung vom August 2018


Entwässerungskonzept


Angaben umweltbezogener Informationen vom 18.05.2020

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-1 „Buchenweg“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Oktober 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 174-2

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. September 2021 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" in der Zeit vom 11. Oktober 2021 bis 10. November 2021 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 39 vom 30.09.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit der Begründung,

in der Zeit vom

11.10.2021 bis einschließlich 10.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juni 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

August 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 312-2_1Ä

Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereichs und der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 die Änderung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße" in der Zeit vom 09. August 2021 bis 08. September 2021 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 30.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

  3. Der geänderte Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
    -im Norden: durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 10000
    -im Osten: durch die östliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2
    -im Süden: durch südliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2 (südliche Grenze Flurstück 10116) sowie die gedachte Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 1341/89 in westliche Richtung bis zur Ostgrenze des Flurstücks 11138
    -im Westen durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 10000, 10001, 10002 und teilweise 10115 sowie durch die parallel um 6 m nach Westen verschobene östliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2 (alle Flur 337).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

    • Mensch/Erholung/Gesundheit/Bevölkerung – mit Aussagen u. a. zur Arbeits- und Wohn- und Wohnumfeldfunktion, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zur ressourcenabhängige Umweltnutzung
    • Tiere und Pflanzen Schutzgebiete, biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zu Biotop- und Nutzungstypen, zum Vorkommen von streng geschützten Arten  
    • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zur bioklimatischen Bedeutung, zur klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion
    • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zu landschaftsbildprägenden Elementen, zum Erholungswert der Landschaft, zu Landschafsbildeinheiten
    • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu den Bodenschichten, zur Lebensraumfunktion, zur Bodenversiegelung, zur Pufferungsmöglichkeit
    • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächenwasser und zum Grundwasser
    • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerken, Ensembles, Bodendenkmäler
  • Angaben umweltbezogener Informationen
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 06.05.2014
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.04.2014
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/Dehmbergstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 402-6

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 402-6 „Ackerstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 402-6 „Ackerstraße“ in der Zeit vom 09. August 2021 bis 08. September 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 30.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 402-6 „Ackerstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 402-6 „Ackerstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 402-6 „Ackerstraße“ mit der Begründung

in der Zeit vom

09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.07.2021)


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.07.2021)


Baugrundgutachten vom 06.10.2016


Baumbestandsliste zur Ermittlung des potenziellen Ersatzbedarf bei Gehölzverlusten (Stand 05/2020)


Schalltechnisches Gutachten vom 27.11.2020

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 402-6 „Ackerstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Juli 2021

Auslegung Entwurf Bebauungsplan 216-2A "Westlich Damaschkeplatz"

Verfahrenswechsel, Herauslösung eines Teilbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 216-2A "Westlich Damaschkeplatz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den Verfahrenswechsel, die Herauslösung eines Teilbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 216-2A "Westlich Damaschkeplatz" in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis 18. August 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 27 vom 09.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen:

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ wird ein Teilbereich herausgelöst, der wie folgt umgrenzt wird:

    - im Norden: durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 65/17, 65/18, 65/3 sowie 68/1 und deren Verlängerung in Richtung Osten,
    - im Nordosten: durch den südwestlichen Fahrbahnrand der Olvenstedter Straße und dessen Verlängerung nach Osten;
    - im Süden: durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 3501/57 und deren Verlängerung nach Osten;
    - im Westen: durch die südwestliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 62/6, 62/12, 3420/62, durch die Nordwestgrenze der Flurstücke 3420/62 und 62/12, die Ostgrenze des Flurstücks 62/2 und deren südliche Verlängerung sowie die Westgrenze des Flurstücks 65/17.

    Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 345.

  2. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Teilbereich wird unter der Bezeichnung 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt.

  3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
    Die unbebaute Eingangssituation in das Stadtgebiet Stadtfeld Ost und die Verbindung zur Altstadt soll städtebaulich gefasst werden. Eine geschlossene, straßenbegleitende Bebauung mit Eckbetonung an der Olvenstedter Straße sowie die öffentliche Durchwegung des Quartiers sind wichtige Planungsziele. Der Bebauungsplan soll auch Festsetzungen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche enthalten. Es werden Kerngebiete, ein Urbanes Gebiet, Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt. Der aufzustellende Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt.

  4. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A mit der Begründung

in der Zeit vom

19.07.2021 bis einschließlich 18.08.2021


im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen
Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der
zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch
ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i.d.F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.06.2021)


Begründung zum Bebauungsplan i.d.F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.06.2021)


Schalltechnische Untersuchung
vom 17.02.2021


Verkehrsuntersuchung
vom 17.02.2021


Expertise Klimaökologie vom Februar 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Mai 2021

Auslegung B-Plan Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee"

Verfahrenswechsel, Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2021 den Verfahrenswechsel, die Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 353-3 "Halberstädter Chaussee" in der Zeit vom 24. Mai 2021 bis 23. Juni 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 20 vom 14.05.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 06.05.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 353-31 „Halberstädter Chaussee“ und die Begründung  werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Vorhabenbezug entfällt. Dementsprechend wird die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) als Verfahrenswechsel beschlossen.
    Die Bezeichnung des B-Plans wird somit von B-Plan Nr. 353-3.2 in B-Plan Nr. 353-3 geändert.
  3. Der Geltungsbereich wird entsprechend des beigefügten Lageplans (Anlage 1) geändert.
  4. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  5. Der Entwurf des B-Plans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

24.05.2021 bis einschließlich 23.06.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021


Biotope und Baumbestand als Anlage zur Begründung mit dem Stand Dezember 2020


Baumbestandsliste
mit dem Stand August 2020


Schalltechnische Untersuchung
vom 08.11.2019


Baugrundbeurteilung
vom 26.06.2018

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-3 „Halberstädter Chaussee“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Betroffenenbeteiligung B-Plan Nr. 242-1A, 2.Entwurf, 5. Änderung

Betroffenenbeteiligung zur 5. Änderung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 242-1A "Elbbahnhof"

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242-1A „Elbbahnhof“ erfolgte in der Zeit vom 23.11. – 22.12.2021. Eine Bürger*innenversammlung erfolgte online am 16.02.2021. Aus dem Beteiligungsverfahren ging der Hinweis hervor, dass die laut Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) notwendigen Abstandsflächen zum östlich gelegenen Nachbargrundstück durch das geplante Gebäude nicht eingehalten werden. Diese Tatsache erfordert eine Anpassung des Entwurfes. Es erfolgt daher eine Betroffenenbeteiligung der unmittelbaren Nachbarn gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 04.05.2021 bis 19.05.2021.

Lage zum B-Plan

Hinweise:

Im Rahmen der Betroffenenbeteiligung wird der 2. Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242-1A “Elbbahnhof“ im Internet veröffentlicht. Die betroffenen Anwohner wurden schriftlich darüber informiert.

Bei Fragen zu den veröffentlichten Unterlagen bitten Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um telefonischen Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394).

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Betroffenenbeteiligung:


Planzeichnung i.d.F. des 2. Entwurfs mit dem Stand April 2021


Begründung zum Bebauungsplan i.d.F. des 2. Entwurfs mit dem Stand April 2021

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Beteiligungsfrist können die benachrichtigten betroffene Personen Stellungnahmen schriftlich bis zum 18.05.2021 an die im Anschreiben angegeben Kontaktdaten per E-Mail oder Brief richten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung B-Plan 103-9.1 "Glindenberger Weg/östl. Am Hansehafen"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 "Glindenberger Weg/östlich Am Hansehafen"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. April 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 "Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen" in der Zeit vom 03. Mai 2021 bis 02. Juni 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 14 vom 23.04.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 15.04.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen“ und die Begründung/Umweltbericht  werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östlich Am Hansehafen“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht

            in der Zeit vom

03.05.2021 bis einschließlich 02.06.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu alle zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2021
Umweltberichtals Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Im Umweltbericht wurden due Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch (mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung)
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt (mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen)
  • Fauna (mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen)
  • Artenschutz (mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung)
  • Luft und Klima (mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung)
  • Landschaft (mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft)
  • Fläche (mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung)
  • Boden (mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen [Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung], anlagebedingten Auswirkungen [Bodenversiegelung])
  • Wasser (mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate)
  • Kultur und sonstige Sachgüter (mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen)


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.06.2020
  • umweltbezogene Stellungnahme der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (Beteiligung durch die Untere Bodenschutzbehörde) vom 28.07.2020
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 16.06.2020
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg / östl. Am Hansehafen“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

April 2021

Auslegung 2. Entwurf B-Plan Nr. 135-1 "Nördl. Umfassungsstraße"

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße" in der Zeit vom 08. April 2021 bis 07. Mai 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 31.03.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18.03.2021 beschlossen:

  1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“ und die Begründung  werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu alle zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand März 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 18.03.2021)

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand März 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 18.03.2021)

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 135-1 „Nördliche Umfassungsstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Auslegung 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal"

Erweiterung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18. März 2021 die Erweiterung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" in der Zeit vom 08. April 2021 bis 07. Mai 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 31.03.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 18.03.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 "Lemsdorf-Klinketal" wird entlang des Eulegrabens um 6 m in Richtung Osten erweitert.
  3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ und die Begründung  sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“ mit der Begründung

            in der Zeit vom

08.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2020

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2020

 
Angaben umweltbezogener Informationen des Umweltamtes vom 13.12.2019

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 343-1 „Lemsdorf-Klinketal“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung., die mit ausliegt.

Februar 2021

Auslegung 5. Änderung zum B-Plan Nr. 431-1A

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten" und Reduzierung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten" sowie die Reduzierung des Geltungsbereiches in der Zeit vom 08. Februar 2021 bis 10. März 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 29.01.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 21.01.2021 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geändert (reduziert). Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden von der nördlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 10274, 1501/2, 7503/1 und 7503/2
    - im Osten von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 7503/2 sowie vom Geltungsbereich des   Bebauungsplans Nr. 431-1A 4. Änderung
    - im Süden von der südlichen Straßenkante der Ottersleber Chaussee bzw. von der um 7m in Richtung Süden verschobenen Straßenkante
    - im Westen von der westlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 1501/4 und 10274.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten“ und der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

            in der Zeit vom

08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.01.2021)

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.01.2021)
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans mit dem Stand Oktober 2020
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende
Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch (mit Aussagen zu Wohnnutzung und Gesundheit, zur gewerbliche Nutzung, zur Erholungsnutzung und Verkehr)
  • Tiere und Pflanzen (mit Aussagen u. a. zum Artenschutz (Feldlerche, Hamster), zum potentiellen Lebensraum des Feldhamsters, zum Vorkommen gefährdeter Arten, zur Strukturvielfalt, zu Regenerationsfähigkeit, zu Standortverhältnissen)
  • Luft und Klima (mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu stadtklimatischen Baubeschränkungsbereichen, zur Luftaustauschbahn)
  • Landschaft (mit Aussagen zu den Flächennutzungen)
  • Fläche (mit Aussagen u. a. zum Entwicklungspotenzial für Landschaft sowie Freizeit und Erholung, zur Standorteignung)
  • Boden (mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Flächen)
  • Wasser (mit Aussagen zu Oberflächenwasser, zu Grundwasser, zu Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung)
  • Kultur und sonstige Sachgüter (mit Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen)

  
Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Ottersleber Chaussee

 
Kartierung zum Vorkommen des Feldhamsters (Büro für Umweltberatung und Naturschutz) mit dem Stand Juni 2017

 
Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse) mit dem Stand 12.02.2017

 
Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Verkehrsuntersuchung) zum Anschluss des B-Plan-Gebiets (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH) mit dem Stand 26.06.2020 (5. Fassung)

 
Fachtechnische Stellungnahme zur Versickerung (IBB Bischof mbH - Ingenieurgesellschaft für Baustoffe und Bautechnik) mit dem Stand 15.10.2015

die der Planung zu Grunde liegenden DIN-Vorschriften (nur zur Einsichtnahme im Stadtplanungsamt)

 
Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 01.06.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.06.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 30.05.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 02.06.2017

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung., die mit ausliegt.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2020

Folgende Auslegungen wurden 2020 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2020

Auslegung 5. Änderung zum B-Plan Nr. 242-1A

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" in einem Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 05. November 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 23.11.2020 bis einschließlich 22.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A „Elbbahnhof" mit dem Stand August 2020, die Begründung mit dem Stand August 2020 sowie die Überschlägige Schallimmissionsprognose mit dem Stand 15.05.2020 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 235-2 "Buttergasse"

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 16.11.2020 bis einschließlich 15.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 „Buttergasse" mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) und die Begründung mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die öffentliche Auslegung des dritten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der dritte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ mit dem Stand Juli 2020, die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand Juli 2020, die faunistischen Untersuchungen zu Brutvögel und Feldhamstern vom 02.10.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"

Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 367-3 „Diesdorf südliche Wendeschleife“ mit dem Stand Juni 2020, die Begründung mit dem Stand Juni 2020, der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit dem Stand 26.03.2020, Artenschutzrechtliche Untersuchungen von 2019, Schalltechnische Untersuchungen mit dem Stand 12.12.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 229-5 "Sternbogen"

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-5 "Sternbogen"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 229-5 "Sternbogen" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“ mit dem Stand August 2020 und die Begründung mit dem Stand August 2020 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

August 2020

Auslegung B-Plan Nr. 431-3 "Dr.-Eisenbart-Ring"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 431-3 "Doctor-Eisenbart-Ring"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 431-3 "Doctor-Eisenbart-Ring" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 24.08.2020 bis 23.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 431-3 „Doctor-Eisenbart-Ring“ mit dem Stand April 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.07.2020), die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand April 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.07.2020), die Baugrundkurzeinschätzung mit Stand vom 16. Oktober 2018, Kartierungen zum Vorkommen der Feldlerche sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan 174-2

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.08.2020 bis 09.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit dem Stand April 2020, die Begründung mit dem Stand April 2020, die faunistischen Untersuchungen vom 27. September 2019 und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan 252-3

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/ Biederitzer Weg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 04. Juni 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/Biederitzer Weg" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.08.2020 bis 09.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 252-3 „Berliner Chaussee/Biederitzer Weg“ mit dem Stand Februar 2020, die Begründung mit dem Stand Februar 2020, der Umweltbericht mit dem Stand 23.07.2020, die Faunistische Kartierung, die Verkehrsuntersuchung zur Verkehrsanbindung mit dem Stand August 2018, die Schalltechnische Untersuchung mit dem Stand 20.07.2020 und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Juni 2020

Auslegung B-Plan Nr. 178-4E "Hansastraße"

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 178-4E "Hansastraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 178-4E "Hansastraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 178-4E „Hansastraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020) und die Begründung mit dem Stand Dezember 2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee"

Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 256-4 „Puppendorf / Berliner Chaussee“ mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), die Begründung mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), Untersuchungen zu möglichen Brutvögelvorkommen mit dem Stand Februar 2018, das Schalltechnische Gutachten mit dem Stand vom 20.08.2019, das Baugrundgutachten mit Stand vom 04.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 07.12.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.12.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.11.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 17.12.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung Bebauungsplan Nr. 471-2 "Alt Fermersleben / Schanzenweg"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 471-2 "Alt Fermersleben / Schanzenweg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 471-2 "Alt Fermersleben / Schanzenweg" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 471-2 „Alt Fermersleben/Schanzenweg“ mit dem Stand März 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), die Begründung mit dem Stand März 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020) sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde von 2020, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.03.2020, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 09.03.2020 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.03.2020 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Mai 2020

erneute Auslegung B-Plan 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße"

Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 die Änderung des Geltungsbereiches, Umbenennung, Verfahrenswechsel und öffentliche Auslegung des einfachen Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des einfachen Entwurfs erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) und die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung neu 1. Änderung B-Plan 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 334-1.2 „Einzelhandelsstandort Bergstraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Begründung mit dem Stand Juli 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Eingriffsbilanz mit dem Stand Juli 2019 und die Schallimmissionsprognose vom 28.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan 333-1 "Spielplatz Bergstraße"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 333-1 "Spielplatz Bergstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 333-1 "Spielplatz Bergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 333-1 „Spielplatz Bergstraße“ mit dem Stand Januar 2020, die Begründung mit dem Stand Dezember 2019 und die Übersicht der Spielplatzstandorte liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

März 2020

Auslegung 1. Änderung B-Plan Bergstraße Nr. 334-1.2

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung erfolgt vom 16.03.2020 bis 17.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 334-1.2 „Einzelhandelsstandort Bergstraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Begründung mit dem Stand Juli 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Eingriffsbilanz mit dem Stand Juli 2019 und die Schallimmissionsprognose vom 28.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung B-Plan Nr. 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße"

Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 die Änderung des Geltungsbereiches, Umbenennung, Verfahrenswechsel und öffentliche Auslegung des einfachen Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 303-1 "Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des einfachen Entwurfs erfolgt vom 02.03.2020 bis 01.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) und die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Februar 2020

Auslegung 2. Entwurf zum B-Plan 410-6.1 "Hopfenbreite 63"

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2020 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt vom 17.02.2020 bis 02.03.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“ mit dem Stand Dezember 2019, die Begründung mit dem Stand Dezember 2019, der Umweltbericht als Teil der Begründung, mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter , der Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Freiflächenplan, das Schalltechnische Gutachten vom 10.07.2018 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.01.2019, der Unteren Wasserbehörde vom 29.01.2019, der Unteren
Naturschutzbehörde vom 07.02.2019 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung 2. Entwurf zum B-Plan 134-8 "Lübecker Str./Alte Diamantbrauerei"

Erweiterung des Geltungsbereiches und  öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 134-8-1 "Lübecker Straße/Alte Diamantbrauerei"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 134-8 "Lübecker Straße / Alte Diamantbrauerei" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt vom 03.02.2020 bis 04.03.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 134-8 „Lübecker Straße/ Alte Diamantbrauerei“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.12.2019 – Änderungsantrag DS0439/19/1), die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.12.2019 – Änderungsantrag DS0439/19/1), die Faunistische Untersuchung vom 18.06.2014, das Baugrundgutachten vom 25.07.2018 und das Schalltechnische Gutachten vom 28.08.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Januar 2020

Auslegung 3. Entwurf zur 4. Änderung B-Plan 223-1

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung erfolgt vom 08.01.2020 bis 07.02.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 Schlachthof“ mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1 des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019, folgende Anlagen der Begründung
Anlage 1:  Ergebnisse der Schalltechnischen Gutachten (Bericht-Nr.: 02017-P-I vom 14.08.2017), der 1. Ergänzung (Bericht-Nr.: 02617-P-I vom 20.09.2017), der 2. Ergänzung (Bericht-Nr.: 00218-P-I vom 16.01.2018) sowie der 3. Ergänzung (Bericht-Nr.: 01619-P-I vom 04.04.2019); Verfasser: Dipl.-Ing. Dipl. Mus. Hagen Rosenheinrich, Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich - ASR; Weimar-Leipzig)
Anlage 2: Gutachterliche Stellungnahme (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung Ludwigsburg vom 22.02.2019) 
Anlage 3: Einzelfallprüfung nach § 3 UVPG (UVP-Vorprüfung) 
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 25.04.2019, der Unteren Wasserbehörde vom 25.04.2019 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 23.04.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Auslegung 2. Entwurf zur 5. Änderung B-Plan Nr. 223-1

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung erfolgt vom 08.01.2020 bis 07.02.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 Schlachthof“ mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0170/19/1 des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019, folgende Anlage der Begründung: 
Anlage 1:  Ergebnisse der Schalltechnischen Gutachten (Bericht-Nr.: 02017-P-I vom 14.08.2017), der 1. Ergänzung (Bericht-Nr.: 02617-P-I vom 20.09.2017), der 2. Ergänzung (Bericht-Nr.: 00218-P-I vom 16.01.2018) sowie der 3. Ergänzung (Bericht-Nr.: 01619-P-I vom 04.04.2019), Stellungnahme (Bericht-Nr.: 05119-P-I vom 21.11.2019); Verfasser: Dipl.-Ing. Dipl. Mus. Hagen Rosenheinrich, Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich - ASR; Weimar-Leipzig)
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.11.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 06.11.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2019

Folgende Auslegungen wurden 2019 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2019

Auslegung 4. Entwurf B-Plan 223-1.3

Öffentliche Auslegung des 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 die verkürzte öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 4. Entwurfs erfolgt vom 02.12.2019 bis 16.12.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223.1.3 "Klaus-Miesner-Platz" mit dem Stand November 2019 (Ergänzung gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1/1 zum Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (Ergänzung gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1/1 zum Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018, die Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz vom 20.05.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.08.2019, der Unteren  Immissionsschutzbehörde vom 12.08.2019 liegen zur Auslegung bereit

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

November 2019

Auslegung 3. Entwurf B-Plan 178-4B "Südlich Hafenstraße"

Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178-4B "Südlich Hafenstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178-4B "Südlich Hafenstraße" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des 3. Entwurfs erfolgt vom 04.11.2019 bis 04.12.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 178-4B „Südlich Hafenstraße“ mit dem Stand Juli 2019, die Begründung mit dem Juli 2019, das Schalltechnische Gutachten vom 18.12.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.10.2016 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.02.2010 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformationen:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

September 2019

Auslegung Entwurf B-Plan Nr. 266-3

Verfahrenswechsel, Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seinen Sitzungen am 26. Januar 2017 und am 22. August 2019 den Verfahrenswechsel, die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.09.2019 bis 29.10.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg" mit dem Stand September 2016, die Begründung mit dem Stand September 2016 und die Schalltechnische Stellungnahme vom 26.08.2016 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Juli 2019

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51" beschlossen.
Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.07.2019 bis 29.08.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51" mit dem Stand April 2019, die Begründung mit dem Stand April 2019, die Baumkartierung und Gehölzbestandsliste mit dem Stand von 2018 als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2017, die Faunistische Untersuchung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 12.12.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 02.01.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Öffentliche Auslegung 3. Entwurf B-Plan 223-1.3

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz" beschlossen.

Lage zum B-Plan 223-1.3

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurf erfolgt vom 19.07.2019 bis 26.08.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1-3 „Klaus-Miesner-Platz“ mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), die Begründung mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.11.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.11.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 05.11.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.11.2018 und die Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz vom 20.05.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Juni 2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4D

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan 178-4D

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurf erfolgt vom 21.06.2019 bis 22.07.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße" mit dem Stand Mai 2019, die Begründung mit dem Stand Mai 2019 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.07.2017, der Bodenschutzbehörde vom 05.07.2017 sowie der Unteren Wasserbehörde vom 11.07.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

April 2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum B-Plan Nr. 124-3

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" und Erweiterung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. März 2019 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" und die Erweiterung des Geltungsbereichs beschlossen.
Lage zum B-Plan 124-3

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 15.04.2019 bis 17.05.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3 „Am Polderdeich 25“ mit dem Stand Dezember 2018, die Begründung mit dem Stand Dezember 2018, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Anlage zur Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 11.09.2017 und 06.11.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2017 und 22.11.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 15.11.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 22.11.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3

Begründung / Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen, Stand 2017

umweltbezogene Stellungnahmen, Stand 2018

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

März 2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 103-1 »August-Bebel-Damm Westseite« im Teilbereich

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite" im Teilbereich beschlossen.

Lage zum B-Plan 103-1

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.03.2019 bis 18.04.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich mit dem Stand November 2018, die Begründung mit dem Stand November 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 25.07.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.07.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.07.2017 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung vom 10.07.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 103-1

Begründung / Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Februar 2019

Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 354-1D »Frankefelde Ostseite« im Teilbereich D

Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 354-1D„Frankefelde Ostseite“ im Teilbereich D

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 die Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 354-1D "Frankefelde Ostseite" im Teilbereich D beschlossen.

Lage zum B-Plan 354-1D

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.02.2019 bis 20.03.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 354-1D „Frankefelde Ostseite“ im Teilbereich D mit dem Stand November 2018, die Begründung mit dem Stand November 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, das Baugrundgutachten mit dem Stand 24.05.2016 als Anlage zur Begründung, die Kartierung zum Feldhamstervorkommen mit dem Stand Juni
2017 als Anlage zur Begründung, die Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Frankefelde als Anlage zur Begründung, die schematische Darstellung der Straßentypen als Anlage zur Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Untere Wasserbehörde vom 06.04.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 04.04.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.03.2017 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.03.2017 liegen zur Auslegung bereit.

unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 354-1D

Begründung / Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Januar 2019

B-Plan 410-6.1 Auslegung Entwurf 01-2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63" beschlossen.

Lage zum B-Plan 410-6.1

ZUR Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 21.01.2019 bis 21.02.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“ mit dem Stand Oktober 2018, die Begründung mit dem Stand Oktober 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, der Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Freiflächenplan als Anlage zur Begründung, die Biotoptypenkartierung vom 17.08.2017 als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.06.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.06.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 25.06.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde liegen zur Auslegung bereit.

unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1

Begründung / Umweltbericht

  Schalltechnische Untersuchung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

B-Plan 302-5.1 Auslegung Entwurf 01-2019

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 "Therapiezentrum Harsdorfer Straße 22"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 "Therapiezentrum Harsdorfer Straße 22" beschlossen.

Lage zum B-Plan 302-5.1

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 21.01.2019 bis 21.02.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 „Therapiezentrum Harsdorfer Straße“ mit dem Stand September 2018, die Begründung mit dem Stand September 2018, der Vorhaben- und Erschließungsplan als Anlage zur Begründung, die Höhenabwicklung und die Broschüren der geplanten Gebäude (Therapiezentrum, Ärztehaus, Demenzzentrum, Pflegeschule, Internat) als Anlage zur Begründung, das Schalltechnische Gutachten vom 14.09.2018, der Geotechnische Bericht vom 05.09.2018, das Baumgutachten Birke vom 23.07.2018, das Baumgutachten Gehölzgruppe vom 13.09.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 23.07.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.07.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 05.07.2018 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.06.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

Geotechnischer Bericht

Baumgutachten Birke

Baumgutachten Gehölzgruppe

umweltbezogene Stellungnahmen

HINweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2018

Folgende Auslegungen wurden 2018 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

November 2018

B-Plan 174-5 Auslegung Entwurf 11-2018

Änderung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 01. November 2018 die Änderung des Geltungsbereichs und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ beschlossen.

Lage zum B-Plan 174-5

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2017, die Faunistische Untersuchung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde und Oberen Naturschutzbehörde vom 13.11.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.10.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.10.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.10.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 01.11.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5

Begründung zum Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Faunistische Untersuchung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“.

B-Plan 428-5.1 1. Änderung Auslegung Entwurf 11-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 "Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 01. November 2018 die öÖffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 "Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung" beschlossen.

Lage zum B-Plan 428-5.1 1. Änderung

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 „Leipziger Chaussee/südlich Karl-Liebknecht-Siedlung“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, Blatt 1 und Blatt 2 des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Luft und Klima; Landschaftsbild; Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter), die Eingriffs- und Bestandsbilanzierung als Anlage U1 zur Begründung, die Darstellungen der geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen als Anlage zur Begründung, die Gehölzliste als Anlage U2 der Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 16.05.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 03.07.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 04.07.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.07.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.08.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 428-5.1

Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1

Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan 223-1.3 Auslegung 2. Entwurf 11-2018

Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen BPlanNr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 die Erweiterung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen BPlanNr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1.3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 06.11.2018 bis 06.12.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“, mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- der Vorhabenplan der Hermann-Gieseler-Halle
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.10.2017, der Unteren
Immissionsschutzbehörde vom 18.09.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 01.09.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.08.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3

Begründung zum 2. Entwurf

Vorprüfung des Einzelfalls

Vorhaben- und Erschließungsplan

Vorhabenplan der Hermann-Gieseler-Halle

Visualisierung final

Visualisierung

Objektplanung Ansichten

Objektplanung Schnitte

Objektplanung Grundriss

Baugrundgutachten Neubau der Grundschule

Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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Oktober 2018

B-Plan 124-3 Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 124-3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3 „Am Polderdeich 25“ mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Anlage zur Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 11.09.2017 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum B-Plan Nr. 124-3

Begründung mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 216-2 5.Entwurf Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 216-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter) und die Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Biomarktes in Magdeburg, Stadtfeld – Ost, Olvenstedter Straße/Maxim-Gorki-Straße der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mbH vom 19.04.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 216-2

Begründung mit Umweltbericht

GMA-Auswirkungsanalyse

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
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B-Plan 223-1 4Ä TB Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1/4Ä/TB

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit dem Stand Juli 2018,  die Begründung mit dem Stand Juli 2018, das Schalltechnische Gutachten vom 14.08.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.05.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 18.05.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 15.05.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 im Teilberich

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 223-1 5Ä TB Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1/5Ä/TB

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit dem Stand Juli 2018,  die Begründung mit dem Stand Juli 2018, das Schalltechnische Gutachten vom 14.08.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.05.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 18.05.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 15.05.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 im Teilberich

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan 301-3.1 Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1 "Nahversorger St.-Josef-Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1 "Nahversorger St.-Josef-Straße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 301-3.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 301-3.1 „Nahversorger St.-Josef-Straße“ mit dem Stand September 2018, die Begründung mit dem Stand September 2018, das naturschutzfachliche Gutachten mit dem Stand November 2017, das schalltechnische Gutachten vom 25.03.2017, das Baugrundgutachten vom 14.03.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.06.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.06.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 28.06.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.06.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1

Begründung zum Entwurf

Naturschutzfachliches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten

Baugrundgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 410-4 Auslegung 10-2018

Änderung des Geltungsbereiches, Namensänderung und öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 410-4 "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 die Änderung des Geltungsbereiches, die Namensänderung und die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 410-4 "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 410-4

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 410-4 „Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich“ mit dem Stand April 2018, die Begründung mit dem Stand April 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter), die Schalltechnische Untersuchung vom 13.11.2017 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 28.10.2009 und 26.02.2013, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.06.2010 und 21.02.2013, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.07.2010 und 04.03.2013, der Unteren Naturschutzbehörde vom 25.06.2010 und 15.02.2013, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. vom 13.06.2010, dem Naturschutzbund (NABU) Kreisverband Magdeburg vom 27.06.2010 und des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2013 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 410-4

Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht

Schalltechnische Untersuchung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 476-1 Auslegung 10-2018

Änderung des Geltungsbereiches, Änderung des Verfahrens und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 476-1 "Mariannenviertel"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 die Änderung des Geltungsbereiches, die Änderung des Verfahrens und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 476-1 "Mariannenviertel" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 476-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 476-1 „Mariannenviertel“ mit dem Stand Mai 2018,  die Begründung mit dem Stand Mai 2018, die Liste der Baumkartierung (Anlage 1 zur Begründung), die Übersichtskarte der Baumkartierung (Anlage 2 zur Begründung), die Übersichtskarte der Biotoptypenkartierung (Anlage 3 zur Begründung), die Vorprüfung des Einzelfalls mit dem Stand Mai 2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 23.03.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.03.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.03.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 29.01.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 02.02.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 476-1

Begründung zum Entwurf mit Anlagen

Vorprüfung des Einzelfalls

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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September 2018

B-Plan_201-2.1_Auslegung_09-2018

Verfahrenswechsel und Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/Stormstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. August 2018 den Verfahrenswechsel und die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/Stormstraße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 201-2.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf mit dem Stand Juni 2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 201-2.1 „Olvenstedter Platz/Stormstraße, die Begründung mit dem Stand Juni 2018 sowie die folgenden Anlagen zur Begründung:

  • Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung auf dem Gebiet der ehemaligen Tankstelle, „Geotechnischer Bericht (Voruntersuchung) und Bewertung der Altlastensituation“ vom 19.06.2015
  • Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017
  • Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018 (mit der Faunistischen Untersuchung, der Baumkartierung/Eingriffsbilanzierung und der Baukartierung /Bestand/Bilanzierung)
  • Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018
  • Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018
  • Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018
  • Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018

liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 201-2.1

Begründung zum Entwurf

Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung vom 19.06.2015

Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017

Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018

Anlage C.1 Faunistische Untersuchung

Anlage C.2 Baumkartierung Eingriffsbilanzierung

Anlage C.3 Baumkartierung Bestandsbilanzierung

 Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018

 Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018

 Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018

 Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan_206-2_Auslegung_09-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 206-2 "Lorenzweg/Steinkuhle"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. August 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 206-2 "Lorenzweg/Steinkuhle" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 206-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 206-2 „Lorenzweg/Steinkuhle“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018 sowie Anlagen der Begründung (Biotoptypenkartierung, Baumkartierung, die Liste des Gehölzbestandes und die Vorprüfung des Einzelfalls) sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 14.05.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.04.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.04.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf Stand August 2018 zum Bebauungsplan Nr. 206-2

Begründung zum Entwurf mit Anlagen

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan_229-3_Auslegung_09-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-3 "Nördlicher Bruno-Taut-Ring"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. August 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-3 "Nördlicher Bruno-Taut-Ring" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 229-3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf mit dem Stand Juni 2018 zum Bebauungsplan Nr. 229-3 „Nördlicher Bruno-Taut-Ring“ , die Begründung mit dem Stand Juni 2018, das Gutachten naturschutzfachlicher Belange vom 25.09.2017, die Schallimmissionsprognose vom 25.05.2016, die Empfehlung für Ersatzpflanzungen (Heimische Baumarten), die Übersicht der nächstgelegenen Spielplätze sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 10.04.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 06.04.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.04.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 14.04.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.03.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 229-3

Begründung zum Entwurf

Gutachten naturschutzfachlicher Belange vom 25.09.2017

Schallimmissionsprognose vom 25.05.2016

Empfehlung für Ersatzpflanzungen

Übersicht der nächstgelegenen Spielplätze

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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Juni 2018

B-Plan_230-3_Auslegung_06-2018

Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum BebauungsplanNr. 230-3 „Virchowstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 230-3 „Virchowstraße“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 230-3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.06.2018 bis 18.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 230-3 „Virchowstraße“ liegen auch die Begründung mit dem Stand Februar 2018, die Übersicht nächstgelegener Spielplätze als Anlage zur Begründung, die Berechnung Mulden/Rigolen auf den privaten Grundstücken nach ATV A-138 und die Berechnung Mulden-Rigolen-Versickerung nach ATV A-138 für die öffentliche Erschließungsstraße als Anlage zur Begründung, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Baumbestandsbilanzierung) als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 19.04.2017, das Baugrundgutachten vom 25.01.2017, die Brutvogelkartierung von 2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 18.05.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 11.05.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.05.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 19.04.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 12.04.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 230-3

Begründung zum Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Baugrundgutachten

Brutvogelkartierung

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_135-1_Auslegung_06-2018

Öffentliche Auslegung  des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan Nr. 135-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße" liegen auch die Begründung, das Schalltechnische Gutachten vom 28.10.2014 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 19.12.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.12.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 23.11.2017 und 11.01.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.12.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 135-1

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_178-7_1_Auslegung_06-2018

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178-7.1 »Elbe-Hafen-Silo«

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Nr. 178-7.1 "Elbe-Hafen-Silo" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 178-7.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178-7.1 "Elbe-Hafen-Silo" liegen auch die Begründung mit dem Stand Februar 2018 inklusive Vorhaben- und
Erschließungsplan, das Schalltechnische Gutachten vom 05.10.2017 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 16.01.2018,
der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.01.2018 und der Landesanstalt für
Altlastenfreistellung vom 23.01.2018 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178-7.1

Begründung zum Entwurf

Schalltechnische Gutachten

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan_339-2_1_Auslegung_06-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 339-2.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Baumkartierung nebst Plan mit dem Stand November 2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1

Begründung zum Entwurf

Vorhaben- und Erschließungsplan

Baumkartierung

Plan zur Baumkartierung

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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Mai 2018

B-Plan_488-1_Auslegung_05-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 488-1 "Saalfelder Straße Südseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 05. April 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 488-1 "Saalfelder Straße Südseite" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 488-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 14.05.2018 bis 15.06.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 488-1 „Saalfelder Straße Südseite“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Brutvogelkartierung als Teil des Umweltberichtes sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 05.12.2016, der Unteren Wasserbehörde vom 29.11.2016, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 25.11.2016 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.11.2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 488-1

Begründung zum Entwurf

Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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April 2018

B-Plan_223-1_3Ä_Auslegung_04-2018

Öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof" im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" im Teilbereich beschlossen.

Lageplan zur 3. Änderung zum B-Plan 223-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.04.2018 bis 09.05.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem 3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“ im
Teilbereich liegen auch die Begründung incl. Erfassung und Bewertung des Baumbestands, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.09.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.10.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.09.2017 und der Unteren Wasserbehörde vom
21.09.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“

Begründung incl. Erfassung und Bewertung des Baumbestands

 Baugrundgutachten

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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März 2018

B-Plan_111-1_2Ä_Auslegung_03-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich beschlossen.

Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung incl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.11.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 08.11.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.11.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 06.11.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

 Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1

Begründung incl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan_178-4_2Ä_Auslegung_03-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 178-4

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4

Begründung zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan_178-4A_1Ä_Auslegung_03-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Lageplan zur 1. Änderung zum B-Plan 178-4A

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A

Begründung zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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Januar 2018

B-Plan_223-1_3_Auslegung_01-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1.3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.01.2018 bis 22.02.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“ liegen auch die Begründung, Begründung, incl. Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anl. 2 BauGB, die Baugrundgutachten vom 28.04.2017 und 10.06.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.08.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 18.09.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 01.09.2017 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.10.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3

Vorhaben- und Erschließungsplan

Baugrundgutachten Schulneubau vom 28.04.2017

Baugrundgutachten POCO-Domäne vom 10.06.2017

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2017

Folgende Auslegungen wurden 2017 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Dezember 2017

B-Plan 241-1 Auslegung 01-2018

Aufstellung der zweiten Änderung und öffentliche Auslegung (03.01.2018 bis 01.02.2018) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 241-1 Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße [PDF: 1,6 MB]

Aufstellung der zweiten Änderung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 241-1 Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße

November 2017

B-Plan_782-2_2Ä_Auslegung_11-2017

Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des 2. Entwurfs zur zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 782-2 »Am Kirschberg Sohlen« [PDF: 936 KB]

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 782-2 »Am Kirschberg Sohlen«

B-Plan_229-6_Auslegung_11-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-6 »Am Sternsee«

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 229-6

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.11.2017 bis 11.12.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und
Pflanzen, Baumbestand, Biotoptypen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser), der Leitungsplan vom 25.10.2016, die Übersicht von nächstgelegenen Spielplätzen vom September 2016, das Baumkataster vom April 2017, die Baumkartierung zum
Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“, die Biotoptypkartierung vom April 2017, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 229-6

Begründung incl. Umweltbericht und Gutachten

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
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B-Plan_264-2_Auslegung_11-2017

Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße« [PDF: 1,1 MB]

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße«

September 2017

B-Plan_216-2_Auslegung_10-2017

Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. September 2017 die Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 216-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem 4. Entwurfs  zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht, die Biotopenkartierung zum Umweltbericht, die Artenerfassung vom November 2012, das Schalltechnische Gutachten vom 31.07.2014 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

4. Entwurf  zum Bebauungsplan Nr. 216-2

Begründung, incl. Umweltbericht und Biotopenkartierung

Artenerfassung vom November 2012

Schalltechnische Gutachten vom 31.07.2014

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
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B-Plan_458-4_1_Auslegung_10-2017

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 458-4.1 "Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. September 2017 die Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 458-4.1 "Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 458-4.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 458-4.1 „Schönebecker
Straße 57-66/Sandbreite 12“ liegen auch die Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan,
Umweltbericht mit Biotoptypenkartierung und der Vorentwurf zur Grünfläche 2, die Erfassung der Brutvögel und der Zauneidechse, die Verkehrstechnische Untersuchung vom 30.06.2016, das Baugrundgutachten vom 02.05.2016, die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) - Nahversorgungsanalyse für den Magdeburger Südosten vom 11.12.2013, die GMAStellungnahme zur Nahversorgung im Stadtgebiet Südost vom 08.06.2015, die ergänzende GMA-Stellungnahme zur geplanten Veränderung der Verkaufsfläche des geplanten Marktes am Standort Schönebecker Straße vom 17.05.2016, die Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Vollsortimenters sowie eines Discounters vom 07.07.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

2.Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 458-4.1

Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und Artenerfassung

Verkehrstechnische Untersuchung

Baugrundgutachten

GMA-Analyse

Stellungnahme zur GMA-Analyse

GMA-Auswirkungsanalyse

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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August 2017

B-Plan_111-1_1Ä_Auslegung_09-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 111-1/1.Ä

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls als Anlage der Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.10.2016 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 04.10.2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1

Begründung mit Vorprüfung des Einzelfalls

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan_223-1_3Ä_Auslegung_09-2017

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1/3.Ä

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem 2. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" liegen auch die Begründung, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.02.2015, der Unteren Wasserbehörde vom 25.02.2015 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.02.2015 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

2. Entwurf der 3. Änderung zum B-Plan Nr. 223-1

Begründung der 3. Änderung zum B-Plan Nr. 223-1

Baugrundgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_242-1A_4Ä_Auslegung_09-2017

Aufstellung und öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des Entwurfs zur vierten Änderung des B-Planes Nr. 242-1A Elbebahnhof [PDF: 983 KB]

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur vierten Änderung des B-Planes Nr. 242-1A Elbebahnhof

B-Plan_451-2_1_Auslegung_09-2017

Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. August 2017 die Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 451-2.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das Baugrundgutachten (geotechnischer Bericht) vom 27.04.2015, das Schallschutzgutachten (Geräusch-Situation) vom 28.09.2015 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.12.2014, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.01.2014, der Unteren Wasserbehörde vom 08.12.2014 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.12.2014 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum B-Plan Nr. 451-2.1

Begründung zum B-Plan Nr. 451-2.1

Vorhaben- und Erschließungsplan

Baugrundgutachten

Schallschutzgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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Juni 2017

B-Plan_256-2_Auslegung_06-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 256-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung mit den Anlagen Schallschutz- und Zauneidechsengutachten zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 256-2

Begründung mit Anlagen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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B-Plan_174-3_1_Auslegung_06-2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 "Agnetenstraße 20/21"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 08. Juni 2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 "Agnetenstraße 20/21" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 174-3.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 174-3.1 „Agnetenstraße“ liegen auch die Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens nach Anlage 2 des UVPG, das Konzept zur Niederschlagswasserentwässerung, die Schallimmissionsprognose vom 26.10.2016 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2016, des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 04.07.2016, der Unteren Immissionsbehörde vom 26.07.2016, der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.07.2016, der Unteren Wasserbehörde vom 14.07.2016 sowie der Unteren Bodenschutzbehörde vom 01.07.2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 174-3.1

Vorhabenplan zum Bebauungsplan 174-3.1

Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens

Schallimmissionsprognose

Konzept zur Niederschlagswasserentwässerung

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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Jahresübersicht zu Flächennutzungsplanänderungen

Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen im Jahr 2024

Folgende Auslegungen wurden in 2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

10.06.2024 bis 31.07.2024, 36. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hammersteinweg Ostseite"

36. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Hammersteinweg Ostseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes"Hammersteinweg Ostseite"  in der Zeit vom 10.06.2024 bis  31.07.2024 beschlossen. Das Verfahren zur 36. Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zum vorhabenen B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite" durchgeführt, welcher gleichzeitig ausliegt. 

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt  Nr. 10/24 ,

sowie im Amtsblatt Nr. 12/24

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Hammersteinweg Ostseite“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sindgemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Trägeröffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 36. Änderung des Flächennutzungsplans „Hammersteinweg Ostseite“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

10.06.2024 bis einschließlich 31.07.2024

im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs zur 36. Änderung des F-Planes

  • Begründung zur 36. Änderung des F-Planes i. d. F. des Entwurfs

  • Umweltbericht zur 36. Änderung des F-Planes

  • Umweltbericht vhbz. B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

 Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
  • Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
  • Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
  • Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
  • Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
  • Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen
  • Begründung vhbz. B-Plan Nr. 242-2.1 "Hammersteinweg Ostseite"

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter  www.magdeburg.de/auslegungen (Link öffnet in neuem Fester) eingestellt und können dort eingesehen werden.

Gutachten

  • Artenschutzfachbeitrag


  • Altlastenuntersuchung

  • Baugrundgutachten Trümmerschutthügel

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift, oder

- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de,        

 vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.


 

 

10.06.2024 bis 10.07.2024, 33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Kümmelsberg Nord"

33. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Kümmelsberg Nord"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  04.04.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes"Kümmelsberg Nord"  in der Zeit vom 10.06.2024  bis  10.07.2024 beschlossen. Das Verfahren zur 33. Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zum vorhabenen B-Plan Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt, welcher gleichzeitig ausliegt. 

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt  Nr. 10/24 (Dokument öffnet in neuem Fenster):

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.03.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Kümmelsberg Nord“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des der 36. Änderung des Flächennutzungsplans „Hammersteinweg Ostseite“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

              in der Zeit vom

10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • Planzeichnung i.d.f. des Entwurfes zur 33. Änderung des F-Planes

  • Begründung zur 33. Änderung des F-Planes i.d.F. des Entwurfes

  • Umweltbericht zur 33. Änderung des F-Planes

  • Umweltbericht B-Plan Nr. 368-1C »Kümmelsberg Westseite«

 Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
  • Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
  • Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
  • Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
  • Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
  • Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen

Angaben umweltbezogener Informationen:

    • umweltbezogene Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom vom 24.10.2023
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.11.2023


  • Begruendung B-Plan Nr. 368-1C »Kümmelsberg Westseite«

Gutachten:

  • Fachgutachten Feldhamster


  • Faunistisches Gutachten


  • Artenschutzfachbeitrag

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift, oder

- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):

- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
poststelle@stadt.magdeburg.de,           

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.


 

 

Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen im Jahr 2023

Folgende Auslegungen wurden 2023 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:


24.07.2023 - 06.09.2023, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße" - Erneute Auslegung

32. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Niendorfer Straße"

  • Übersichtsplan

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  26.06.2023 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße"  in der Zeit vom 24.07.2023 bis  23.08.2023 beschlossen. Das Verfahren zur 32. Änderung wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 355-5 “Niendorfer Straße“ geführt.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 vom 14.07.2023:
sowie
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 28.07.2023: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 beschlossen:

  1. Der Entwurf und die Begründung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg „Niendorfer Straße“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Niendorfer Straße“ und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 06.09.2023 veröffentlicht.
  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • DIN-Vorschriften
  • Anlage 1 Übersichtsplan

  • Anlage 2 Begründung

  • Anlage 3 Plangrundlage

  • Anlage 4 Umweltbericht

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen: 

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Wohnnutzung im Geltungsbereich, zur Erholungsnutzung
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zur notwendigen Artenerfassung (Artenschutzgutachten) im weiteren Verfahren
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum Luftaustauschbereich, zur Kaltluftproduktion, zur Klimaregion, zur bioklimatischen Situation
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu Art der Bebauung, zur Anpassung in das Gebiet
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Ablagerung von von verschiedenen Lockergesteinsschichten, zum Versiegelungsgrad
  • Fläche – mit Aussagen zur Überplanung unbebauter Flächen, zur Reduzierung des Flächenverbrauchs der offenen Landschaft
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zur Auswirkung auf das Oberflächenwasser (Klinke), zu Auswirkungen auf das Grundwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen dazu, dass sich der südwestliche Bereich des Vorhabens im Bereich eines archäoligischen Denkmals befindet

Angaben umweltbezogener Informationen vom 08.09.2022

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

  1. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
    1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
    2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
      • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de oder
      • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
      • Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.
    3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
      Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7  Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie  im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.


Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen im Jahr 2022

Folgende Auslegungen wurden 2022 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

10.01.2022 bis 09.02.2022, 39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Eulenberg"

39. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Eulenberg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  14.12.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Eulenberg"  in der Zeit vom 10.01.2022 bis  09.02.2022 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 49 vom 23.12.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  14.12.2021 beschlossen:

  1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Eulenberg“. Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplandargestellten landwirtschaftlichen Nutzfläche als gewerbliche Baufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 39. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 353-2 „Eulenberg“ erfolgt, wird die im Rahmen der 39. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Eulenberg“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 39. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 39. Änderung sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a (2) BauGB ist die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 39. Änderung des Flächennutzungsplans „Eulenberg“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  Begründung  zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes

             "Eulenberg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021

 

Planzeichung des Entwurfes zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Eulenberg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November2021

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans  Nr. 352-2 „Eulenberg“  (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 39. F-Plan-Änderung „Eulenberg“).

  

  DS0552_21 Anlage 3,  Begründung B-Plan und Umweltbericht ab Seite 24 (geändert gemäß Stadtratsbescchluss vom 14.12.2021)

              Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer  
              Beurteilung unterzogen:

  • Mensch und seine Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter

 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

01.08.2022 - 31.08.2022, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße"

32. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Niendorfer Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.07.2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße"  in der Zeit vom 01.08.2022 bis  31.08.2022 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 24 vom 22.07.2022: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.07.2022 beschlossen:

  1. Für die im Stadtteil Ottersleben südlich der Schrote gelegene Fläche, ehemals Kleingartenanlage Flora 1919, wird der Einleitungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes „Niendorfer Straße“ gefasst. Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Umwandlung von der bislang im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ ausgewiesenen Fläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 355-5 „Niendorfer Straße" durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 32. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 355-5 "Niendorfer Straße" erfolgt, wird die im Rahmen der 32. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Niendorfer Straße“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. DerEinleitungsbeschlusszur 32. ÄnderungsowieOrtundDauerderöffentlichen
    Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 32.  Änderung „Niendorfer Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Niendorfer Straße“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung zur 32. Änderung "Niendorfer Straße"

 

Planentwurf

Begründung zum Entwurf des B-Planes 355-5 "Niendorfer Straße"

              Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer  
              Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zur Nutzung des Raums durch Menschen, u. a.
    Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Erholungsnutzung und Verkehr
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Vegetation, zum Vorkommen
    von Vögeln, Fledermäusen, Lurchen, Insekten; zur Entnahme von Gehölzen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu klima- und
    immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet, zur Frisch- und
    Kaltluftproduktion 
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Landschaftsbild
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zur Bebauung der Fläche
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Sicherung und Erhaltung des Bodens, zur
    Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Beeinträchtigungen, zur
    Versiegelung des Bodens
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächengewässer, Grundwasser, zur
    Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber
    Verschmutzung 
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Funden
    und Befunden

 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 32 . Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 


Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen im Jahr 2021

Folgende Auslegungen wurden 2021 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

03.05.2021 bis 02.06.2021, 35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glindenberger Weg"

35. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Glindenberger Weg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  15.04.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Glindenberger Weg"  in der Zeit vom 03. Mai  2021 bis  02. Juni März  2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 14 vom 23.04 .2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  15.04.2021beschlossen:

  1. Für das im Stadtteil Gewerbegebiet Nord gelegene Areal südlich des Glindenberger Weges, wird der Einleitungsbeschluss für   die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes „Glindenberger Weg“ gefasst. Das Gebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Umwandlung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hafen“ in gewerbliche Baufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen“durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 35. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/Östlich Am Hansehafen“erfolgt, wird die im Rahmen der 35. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Glindenberger Weg“werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 35. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum F-Plan und die Begründung der 35. Änderung „Glindenberger Weg“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß §3 Abs. 2Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegungzu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a Abs. 2BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2BauGB durchgeführt.

Hinweise:

1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Glindenberger Weg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

03.05.2021 bis einschließlich 02.06.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs, Stand Oktober 2020

- Begründung zum Flächennutzungsplan i. d. F. des Entwurfs, Stand Oktober 2020

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 103-9.1 „Glindenberger Weg/östlich Am Hansehafen“ mit dem Stand Januar 2021 (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 35. F-Plan-Änderung „Glindenberger Weg“).

 

Begründung  zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Glindenberger  Weg"

 

Planzeichung des Entwurfes zur 35. Änderung desFlächennutzungsplanes
             "Glindenberger  Weg" , Stand Oktober 2020

 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 103-9.1 Stand_Entwurf_Januar_2021

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen zu nächstgelegenen Wohnbebauungen, baubedingten Geräuschentwicklungen, optischen Effekten, elektrischen und magnetischen Strahlung, Erholungsnutzung
  • Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt – mit Aussagen zu potentiell natürlichen Vegetationen, Biotop- und Nutzungstypen, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Fauna – mit Aussagen zu der Bestandsaufnahme von Säugetieren, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Laufkäfer, baubedingten sowie anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
  • Artenschutz – mit Aussagen zu dem Gebietsschutz, Wirkfaktoren, Verbotstatbestände, artenschutzrechtlicher Maßnahmenplanung
  • Luft und Klima – mit Aussagen zu lokalklimatischen Veränderungen, Luftaustausch mit der Umgebung
  • Landschaft – mit Aussagen zur Auffälligkeit in der Landschaft
  • Fläche – mit Aussagen zum Flächenverbrauch, Versiegelung
  • Boden – mit Aussagen zu der Bestimmung des Bodens, baubedingten Auswirkungen (Teilversiegelung des Bodens/Bodenverdichtung), anlagebedingten Auswirkungen (Bodenversiegelung)
  • Wasser – mit Aussagen zu Belastungssituationen des Grundwassers, Versickerung des Wassers, Grundwasserneubildungsrate
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu archäologischen Denkmalen und Baudenkmalen

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum                 Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während               der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

08.02.2021 - 10.03.2021, 22. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"

22. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"  in der Zeit vom 08. Februar 2021 bis 10. März 2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 29.01.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21.01.2021beschlossen:

  1. Für das im Stadtteil Hopfengarten gelegene Areal zwischen Ottersleber Chaussee und EIsenbahnstrasse Magdeburg-Halberstadt“, wird der Einleitungsbeschluss für die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ gefasst. Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des ÄnderungZsverfahrens ist die Umwandlung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in Wohnbaufläche. Die ausgewiesenen Grunflächen sollen neu geordnet werden und dabei mit dem städtischen Grünsystemen verknüpft werden. Das Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 22. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 431-1A, 5. Änderung „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ erfolgt, wird die im Rahmen der 22. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 22.  Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 22. Änderung „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hinweise:

1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hopfengarten/ Ottersleber Chaussee“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung zum Bauleitplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September  
              2020

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2020


 Umweltbericht als Bestandteil der Begründung der 5. Änderung des
            Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ mit 
            demStand Oktober 2020 (Aufstellung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3
            BauGB zur22. F-Plan-Änderung „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“)

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende
Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
  • Mensch – mit Aussagen zu Wohnnutzung und Gesundheit, zur gewerbliche Nutzung, zur Erholungsnutzung und Verkehr
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zum Artenschutz (Feldlerche, Hamster), zum potentiellen Lebensraum des Feldhamsters, zum Vorkommen gefährdeter Arten, zur Strukturvielfalt, zu Regenerationsfähigkeit, zu Standortverhältnissen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu stadtklimatischen Baubeschränkungsbereichen, zur Luftaustauschbahn
  • Landschaft – mit Aussagen zu den Flächennutzungen
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zum Entwicklungspotenzial für Landschaft sowie Freizeit und Erholung, zur Standorteignung
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Flächen
  • Wasser – mit Aussagen zu Oberflächenwasser, zu Grundwasser, zu Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen

Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Ottersleber Chaussee

  Kartierung zum Vorkommen des Feldhamsters (Büro für Umweltberatung und
              Naturschutz) mit dem Stand Juni 2017

  Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umwelt-
             analyse) mit dem Stand 12.02.2017

Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Verkehrsuntersuchung) zum Anschluss des
            B-Plan-Gebiets (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH) mit dem Stand
            26.06.2020 (5. Fassung)

Stellungnahme zur Versickerung, aus B-Plan, Anlage 8

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum                 Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während               der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

01.11.2021 bis 30.11.2021, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dehmbergstraße / Eisnerstraße"

38. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Dehmbergstraße / Eisnerstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dehmbergstraße / Eisnerstraße"  in der Zeit vom 01.11.2021  bis  30.11.2021   2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 beschlossen:

  1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“. Das Plangebiet ist im beiliegenden Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Darstellung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünfläche mit Kleingartennutzung als Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 38. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, erfolgt, wird die im Rahmen der 38. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 38. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 38. Änderung Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“, sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dehmbergstraße / Eisnerstraße“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung  zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Dehmbergstraße /Eisnerstraße" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

 

Planzeichung des Entwurfes zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Dehmbergstraße /Eisnerstraße" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 312-2, 1. Änderung „Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“  (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 38. F-Plan-Änderung „Dehmbergstraße /Eisnerstraße“).

     DS0179 /21 Anlage 3, Begründung B-Plan  Nr. 312-2, 1. Änderung „Große
                Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße“mit Umweltbericht (ab Seite 32)  


         Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer 
         Beurteilung unterzogen:  

  • Mensch/Erholung/Gesundheit/Bevölkerung – mit Aussagen u. a. zur Arbeits- und Wohn- und Wohnumfeldfunktion, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zur ressourcenabhängige Umweltnutzung
  • Tiere und Pflanzen Schutzgebiete, biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zu Biotop- und Nutzungstypen, zum Vorkommen von streng geschützten Arten
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zur bioklimatischen Bedeutung, zur klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion
  • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zu landschaftsbildprägenden Elementen, zum Erholungswert der Landschaft, zu Landschafsbildeinheiten
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu den Bodenschichten, zur Lebensraumfunktion, zur Bodenversiegelung, zur Pufferungsmöglichkeit
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächenwasser und zum Grundwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerken, Ensembles, Bodendenkmäler

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

01.11.2021 bis 30.11.2021, 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buchenweg"

29. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Buchenweg"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buchenweg"  in der Zeit vom 01.11. 2021 bis  30.11.2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am  07.10.2021 beschlossen:

  1. Für den im Stadtteil Hopfengarten zwischen Buchenweg und Lärchenstraße gelegenen Bereich wird der Einleitungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buchenweg“ gefasst. Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ als Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 430 - 1 „Buchenweg" durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 29. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 430 - 1 „Buchenweg" erfolgt, wird die im Rahmen der 29. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Buchenweg“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 29. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 29. Änderung „Buchenweg“ sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 29. Änderung des Flächennutzungsplans „Buchenweg“ mit der Begründung

              in der Zeit vom

01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  Begründung  zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes

             "Buchenweg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

 

Planzeichung des Entwurfes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
             "Buchenweg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans  Nr. 430 - 1 „Buchenweg"  (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 29. F-Plan-Änderung „Buchenweg“).

  

  DS0127_21 Anlage 4, Umweltbericht mit Baumkartierung 
                zum Bebauungsplan Nr. 430 - 1 „Buchenweg"    

              Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer  
              Beurteilung unterzogen:

  • Mensch und seine Gesundheit – mit Aussagen zu Schallimmissionen, zur Naherholung, zum Landschaftsbild
  • Flora und Fauna – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Vogelarten, zu Biotopstrukturen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zu Überwärmungsbereichen
  • Landschaft und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zur Erholungsfunktion/Landschaftserleben, zur biologischen Vielfalt
  • Boden – mit Aussagen u. a. zum Relief, zu Bodenbelastungen/Schutz des Grundwassers
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zu Oberflächengewässer, Grundwasser/hydrologischen Verhältnissen/Grundwassergeschütztheit

 Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.


 

 

Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen im Jahr 2020

Folgende Auslegungen wurden 2020 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Auslegung vom 02.11.2020 bis 01.12.2020

28. Änderung des Flächennutzungsplanes"Diesdorf südlich Wendeschleife" Amtsblatt Nr. 46 vom 26.11.2021

28.  Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Diesdorf südlich Wendeschleife"

Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfäche zu Wohnbaufäche  und Grünfläche im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife".


Stand des Verfahrens:

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) 07.05.2019
Einleitungs-und Auslegungsbeschluss 08.10.2020

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB

02.11. - 01.12.2020
Amtsblatt Nr. 26 vom 23.10.2020

Behandlung der Stellungnahmen
Feststellungsbeschluss
10.06.2021

Genehmigung

Amtsblatt Nr. 46
vom 26.11.2021


  • Genehmigung 28. Änderung


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Auslegung vom 02.11.2020 bis 01.12.2020

31. Änderung des Flächennutzungsplanes "Logistikcenter August-Bebel-Damm"

31. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Logistikcenter August-Bebel-Damm"

  • DS0364/20 Entwurf

Bei dem zu überplanenden Gelände im Stadtteil Gewerbegebiet Nord handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, für die bereits Baurecht besteht.
Es besteht die Absicht, die Fläche gewerblich zu entwickeln. Hierzu erfolgte in der Stadtratssitzung vom 05.04.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite", 3. Änderung (Satzungsverfahren).
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt im betroffenen Bereich Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Güterverkehrszentrum“ sowie Fläche für Bahnanlagen, Grün- und Wasserfläche dar.
Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Um dem o. g. Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzung als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.

Stand des Verfahrens:
 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

 19.10.2019
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss  08.10.2020

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB

02.11. - 01.12.2020
Amtsblatt Nr. 26 vom 23.10.2020

Hinweise zur Auslegeung:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

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Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen im Jahr 2018

Folgende Auslegungen wurden 2018 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Auslegung vom 22.10.2018 bis 23.11.2018

14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich", Amtsblatt Nr. 19 vom 17.07.2020

14. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich",
Leipziger Straße



Auf den ehemaligen Flächen des SKET-Nordareals und auf dem Gelände des ehemaligen Güter­bahnhofes Freie Straße wurde Baurecht für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrie­betriebe geschaffen. Da der wirksame Flächen­nutzungs­plan den angedachten Planungs­zielen nicht entsprach, musste dieser geändert werden. Die 14. Änderung des Flächen­nutzungs­planes erfolgte gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallel­verfahren dem  Bebauungs­plan Nr. 410-4 „Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich“.

Stand des Verfahrens:

Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB 05.07.2012
Amtsblatt Nr. 30/12
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB 29.03.2012
Öffentliche Auslegung § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (2) BauGB

08.02. – 13.03.2013
Amtsblatt Nr. 05/13


Zwischenbawägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen 20.09.2018
Öffentliche Auslegung gemäß § 4 a (§) Satz 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (2) BauGB

22.10-23.11.2018 Amtsblatt Nr. 25/18

Feststellungsbeschluss 11.04.2019
Genehmigung 17.07.2020
Amtsblatt Nr. 19/20


  • Genehmigung 14. Änderung

Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen im Jahr 2017

Folgende Auslegungen wurden 2017 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

Auslegung vom 17.03.2017 bis 18.04.2017

25. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönebecker Straße/Sandbreite" Amtsblatt Nr. 3 vom 08.02.2019

25. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Schönebecker Straße/Sandbreite", Buckau

Umwandlung von gewerblicher Baufläche in Sondergebiet mit Zweckbestimmung "Einzelhandel" im Parallelverfahren  mit dem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 458-4.1 „Schönebecker Straße 57 - 66/Sandbreite 12“.

Verfahren:

Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB

23.02.2017  
Amtsblatt Nr. 07/17

Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1)  BauGB

30.08.2016

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB

17.03. - 18.04.2017

Behandlung der Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

05.04.2018

Genehmigung

08.02.2019
Amtsblatt Nr.03/19

  • Genehmigung 25. Änderung

 

Öffentliche Auslegung des ersten Entwurfs zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt

Öffentliche Auslegung des ersten Entwurfs zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt

Bek. des MID vom 10. Januar 2024

1. Anlass und Zweck

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 8. März 2022 die Einleitung des  Verfahrens zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen.  Die allgemeine Planungsabsicht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen- Anhalt erfolgte mit Bekanntmachung vom 9. März 2022 (MBl. LSA S. 116).
Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des  Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit,  der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß §  9  Abs.  2  des  Raumordnungsgesetzes vom  22.  Dezember  2008  (BGBl.  I  S.  2986),  zuletzt  geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), in Verbindung  mit § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 23. April  2015 (GVBl. LSA S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (GVBl. LSA  S. 203), freigegeben.

2. Planunterlagen

Der erste Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst:  a) den Textteil und die Begründung,
b) die Hauptkarte,
c) die Festlegungskarte Raumstruktur,
d) die Festlegungskarte Mittelbereiche,
e) die Festlegungskarte Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,
f) die Erläuterungskarte Schwerpunktraum für die Landwirtschaft und
g) den Umweltbericht.

3. Öffentliche Auslegung und Beteiligung

Der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten  öffentlichen Stellen werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 des  Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt Gelegenheit gegeben, zum ersten Entwurf zur  Neuaufstellung  des  Landesentwicklungsplans  Sachsen-Anhalt,  zu  seiner  Begründung  und  zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.

Die  in  Nummer  2 genannten Planunterlagen  stehen  in  der  Zeit  vom  29. Januar 2024 bis  einschließlich  12.  April  2024 unter  der  Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung.

Die  in  Nummer  2 genannten Planunterlagen  liegen im  angegebenen  Zeitraum zudem in  folgenden öffentlichen Einrichtungen zur Einsichtnahme aus:

a) Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, 39114 Magdeburg, Turmschanzenstraße 30, 1. Obergeschoss, Neubau, Raum 106

Montag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: Freitag: 9 bis 12 Uhr

b) Stadt Dessau-Roßlau, Technisches Rathaus, Amt für Wirtschaft und Stadtplanung, 06862 Dessau-Roßlau, Stadtteil Roßlau, Gustav-Bergt-Straße 3, Foyer

Montag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 17.30 Uhr 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag:  Freitag: 8 bis 11.30 Uhr

c) Stadt Halle (Saale), Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt, 06122 Halle, (Saale), Neustädter Passage 18, Foyer

Montag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: Freitag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr

d) Landeshauptstadt Magdeburg, Baudezernat, 39128 Magdeburg, An der Steinkuhle 6, Foyer (Hauptkarte) und 6. Obergeschoss, Zimmer 609 (Textteil)

Montag: nicht
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr

Es wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 0391 540 5385  gebeten.

e) Altmarkkreis Salzwedel, Bauordnungsamt, 29410 Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, Zimmer 404

Montag: nicht
Dienstag: 8.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Freitag: nicht

f) Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Bürgeramt Köthen, 06366 Köthen (Anhalt), Marktplatz 2,

Montag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Freitag:8 bis 13 Uhr

g) Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt, 39387 Oschersleben (Bode), Triftstraße 9-10

Montag: nicht
Dienstag: 9 bis 15 Uhr
Mittwoch: 9 bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Freitag: nicht

h) Burgenlandkreis, Landratsamt Außenstelle Weißenfels, Umweltamt, 06667 Weißenfels, Am Stadtpark 6, Zimmer 119

Montag: nicht
Dienstag: 8.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr

i) Landkreis Harz, Kreisverwaltung Harz, 38820 Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, Haus V, Zimmer 205/206

Montag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Mittwoch:  8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag:  8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

j) Landkreis Jerichower Land, Pressestelle, 39288 Burg, Bahnhofstraße 9, Zimmer 28

Montag: 9 bis 15 Uhr
Dienstag: 9 bis 15 Uhr
Mittwoch:9 bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr

k) Landkreis Mansfeld-Südharz, Amt für Kreisplanung/ ÖPNV, 06526 Sangerhausen, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, Haus 2, Zimmer 1.04

Montag: 8.30 bis 15 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag:  8.30 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

l) Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, Sachgebiet Städtebau und Raumordnung, 06217 Merseburg, Domplatz 9 (Zwischengeschoss)

Montag: nicht
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag:  9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: nicht

sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03461 402 464 oder 03461 402 462


m) Salzlandkreis, Kreishaus 1 Aschersleben, Fachdienst Kreis- und Wirtschaftsentwicklung und Tourismus, 06449 Aschersleben, Ermslebener Straße 77, Zimmer 320

Montag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag:  9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr

Es wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 03471 684 1800  gebeten.

n) Landkreis Stendal, Bauordnungsamt/Kreisplanung, 39576 Hansestadt Stendal, Arnimer Straße 1 - 4, 1. Obergeschoss, Raum 125

Montag: nicht
Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag:  9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Freitag: nicht

o) Landkreis Wittenberg, Fachdienst Raumordnung/Regionalentwicklung, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Fabrikstraße 1 (Außenstelle)

Montag: nicht
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Mittwoch: nicht
Donnerstag:  8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag: nicht
Es wird um telefonische oder um Voranmeldung per E-Mail gebeten:
Tel. 03491 806 2704 oder 03491 806 2703, E-Mail: raumordnung@landkreis- wittenberg.de

In begründeten Fällen können die Planunterlagen als Papierexemplar beim  Ministerium für  Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt angefordert werden.

Die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf zur Neuaufstellung des  Landesentwicklungsplans übermitteln Sie bitte bis zum 12. April 2024 vorzugsweise über das Beteiligungsportal unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de.

Darüber hinaus kann die Stellungnahme mit dem Stichwort „1. Entwurf LEP “ unter anderem auch

a) per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de,

b) postalisch an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 26, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg oder

c) zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg zu den oben genannten Zeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 des  Raumordnungsgesetzes  und  §  21  Abs.  4  Satz  1  des  Gesetzes über  die  Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl.  I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr.  88), unberücksichtigt.

Informationen  zum  Datenschutz  sind  unter  der  Adresse  https://mid.sachsen- anhalt.de/datenschutz  zu finden.

Ergänzende Informationen Bürgerinfoportal (Ratsinfo)

Öffentliche Drucksache Beschlussvorlage DS0375/23

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 353-2 "Eulenberg" im vereinf. Verfahren und öffentl. Auslegung einschl. der ersatzweisen Planung n. § 37 Abs. 3 StrG LSA zur Aufweitung der L50 "Baustellenzufahrt"

Im Rahmen der Information zur öffentlichen Drucksache DS0375/23 können die Unterlagen zur Anlage 4 der ersatzweisen Planung zur Aufweitung der L50 ergänzend zu den Dateien im Bürgerinfoportal (Ratsinfo) hiermit eingesehen werden.

Unter folgendem Link sind die übrigen Dateien zur Drucksache DS0375/23 im Bürgerinfoportal einzusehen: https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=241528

ergänzende Unterlagen zur Drucksache

Liste der Unterlagen zur Anlage 4: