Standesamt Magdeburg
Kontaktdaten Standesamt
Eheregister und Anerkennung ausländischer Scheidungen
ehe@std.magdeburg.de
Tel. 0391 540 4225
Geburten der letzten 3 Jahre und Vaterschaftsanerkennungen
geburtsanmeldung@std.magdeburg.de
Tel. 0391 540 4215
Sterberegister
sterbe@std.magdeburg.de
Tel. 0391 540 4216
Kirchenaustritte und Abforderung von Eheurkunden
ehe@std.Magdeburg.de
Tel. 0391 540 4226 und 4225
Abforderung aus dem Geburtsregister über das Urkundenportal (Zugang siehe unten) oder per Mail
urkundenportal@std.Magdeburg.de
Tel. 0391 540 4223
Aktuelle Meldungen Standesamt
Arbeitsweise im Standesamt
*Stand 07.06.2023
Anzahl Gäste für eine Trauzeremonie
Im Großen Trausaal können neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten 32 Gäste teilnehmen. Bei Eheschließungen im Kleinen Trausaal dürfen neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten 16 Gäste teilnehmen.
Nach der Trauung wird die Hochzeitsgesellschaft über einen separaten Ausgang direkt aus dem Trauzimmer nach Außen gelangen. Das Außengelände ist dann zügig in den nächsten 30 Minuten zu verlassen.
__________________________________________
Benötigen Sie eine Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug, benutzen Sie bitte den Link zum Urkundenportal des Standesamtes der Landeshauptstadt Magdeburg unter dem Balken „Urkunde online“. Dieser Service ist kostenpflichtig. Achtung! Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um Serviceangebote der deutschen Standesämter handelt, sondern um kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern, wodurch weitere Kosten auf Sie zukommen könnten.
Beratungen / Auskünfte und Terminvereinbarungen erfolgen
telefonisch Montag, Dienstag , Donnerstag , Freitag von 9 bis 12 Uhr und Dienstag 14 bis 17.30 Uhr
oder per E-Mail.
Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an, wie Sie telefonisch erreichbar sind. Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgenden E-Mail-Adressen und Telefonnummern:
Eheregister und Anerkennung ausländischer Scheidungen
ehe@std.magdeburg.de Tel. 0391 540 4225
Geburten der letzten 3 Jahre und Vaterschaftsanerkennungen
geburtsanmeldung@std.magdeburg.de Tel. 0391 540 4215
Sterberegister
sterbe@std.magdeburg.de Tel. 0391 540 4216
Kirchenaustritte und Abforderung von Eheurkunden
ehe@std.Magdeburg.de Tel. 0391 540 4226 und 4225
Abforderung aus dem Geburtsregister über das Urkundenportal (Zugang siehe unten) oder per Mail
urkundenportal@std.Magdeburg.de Tel. 0391 540 4223
Eheschließungstermine 2024
Eheschließungstermine 2024
Anmeldung
- frühestens stichtagsgenau 6 Monate vor dem gewünschten Termin der Eheschließung
- unter der Telefonnummer 0391/540 4225 am Montag, Dienstag, Donnerstag sowie Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Dienstag in der Zeit von 14:00 bis 17:30 Uhr
- oder per E-Mail an ehe@std.magdeburg.de (Bitte geben Sie an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.)
Bitte beachten Sie:
- Die Reservierung eines Termins über die 6 Monate hinaus ist nicht möglich.
- Fällt der Anmeldetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so kann erst ab dem nächsten Werktag die Anmeldung telefonisch stichtagsgenau erfolgen.
- Die Termine werden in der Reihenfolge der Anrufe vergeben. Hierbei werden nur die Kontaktdaten (Name der Eheschließenden, Telefonnummer und E-Mail) aufgenommen.
- Eine Terminreservierung/Anmeldung über die o.g. E-Mail-Kontakt-Adresse ist für eine stichtagsgenaue Reservierung insbesondere für die Termine an Freitagen und an Samstagen nicht möglich.
- Für Eheschließungen in externen Trauzimmern fallen zusätzliche Kosten gegenüber dem Objekteigentümer an.
Im Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Humboldtstraße 11) finden Trauungen ab dem 11.01.2023 wie folgt statt:
Nur der offizielle Teil, ohne Musik und Traurede:
Jeden 1. Donnerstag im Monat
11.01.2024; 01.02.2024; 07.03.24; 04.04.24; 02.05.24; 06.06.24; 04.07.24; 01.08.24; 05.09.2024; 10.10.2024; 07.11.24; 05.12.24
- alle 15 Minuten um 10:15 Uhr; 10:30 Uhr; 10:45 Uhr; 11:00 Uhr; 11:15 Uhr; 11:30 Uhr; 11:45 Uhr
Ansonsten finden Trauungen an folgenden Tagen statt:
Großer Trausaal
Montag – Mittwoch keine Trauung - Außer am Mittwoch, den 24.04.2024, sowie am Mittwoch den 24.07.2024 halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr
Donnerstag (außer am ersten Donnerstag im Monat, siehe oben)
- halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr
Freitag
In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember
halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr. 12 Uhr
In den Monaten Mai bis September
alle 45 Minuten um 9:40 Uhr, 10:25 Uhr, 11:10 Uhr, 11:55 Uhr, 12:40 Uhr, sowie 13:25 Uhr
Samstag
Januar – 13.01.2024 sowie 27.01.2024
Februar – 10.02.2024 sowie 24.02.2024
März – 09.03.2024 sowie 23.03.2024
April – 13.04.24 sowie 27.04.2024
Mai – 04.05.2024 sowie 25.05.2024
Juni – 15.06.2024 sowie 29.06.2024
Juli – 13.07.2024 sowie 27.07.2024
August – 10.08.2024 sowie 24.08.2024
September – 14.09.2024 sowie 28.09.2024
Oktober - 12.10.2024 sowie 26.10.2024
November – 09.11.2024 sowie 23.11.2024
Dezember – 07.12.2024 sowie 14.12.2024
um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, 13:45 Uhr
In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember
alle 45 Minuten um 9:15 Uhr; 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr; 12:15 Uhr sowie 13:00 Uhr
In den Monaten Mai bis September
alle 45 Minuten um 9:40 Uhr, 10:25 Uhr, 11:10 Uhr, 11:55 Uhr, 12:40 Uhr, sowie 13:25 Uhr
Kleiner Trausaal
Montag – Donnerstag keine Trauung
Freitag
In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember keine Trauungen
In den Monaten Mai bis September
anjedem Freitag
alle 45 Minuten um 9:15 Uhr; 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr; 12:15 Uhr sowie 13:00 Uhr
Samstag
In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember keine Trauungen
In den Monaten Mai bis September
Mai – 04.05.2024 sowie 25.05.2024
Juni – 15.06.2024 sowie 29.06.2024
Juli – 13.07.2024 sowie 27.07.2024
August – 10.08.2024 sowie 24.08.2024
September – 14.09.2024 sowie 28.09.2024
alle 45 Minuten um 9:15 Uhr; 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr; 12:15 Uhr sowie 13:00 Uhr
Achtung! An folgenden Terminen finden keine Trauungen statt:
Januar: Donnerstag, den 04.01.2024 sowie Freitag, den 05.01.2024
März: Freitag, den 29.03.2024 sowie Samstag, den 30.03.2024 (Ostern)
Mai: Donnerstag, den 09.05.2024, Freitag, den 10.05.2024; Samstag, den 11.05.2024
Oktober: Donnerstag, den 03.10.2024; Freitag, den 04.10.2024; Samstag, den 05.10.2024 sowie Donnerstag, den 31.10.2024
November: Freitag, den 01.11.2024; Samstag, den 02.11.2024
Dezember: ab 23.12.2024
Aus verwaltungsinternen Gründen kann es zu weiteren Streichungen von Terminplanungen kommen.
Außenstellen
Eheschließungen im Gesellschaftshaus, Schinkelsaal
Freitag, den 02.02.2024; 12.07.2024 sowie am 27.09.2024
Samstag, den 25.05.2024
alle 90 Minuten, jeweils um 10:00 Uhr, 11:30 Uhr, 13:00 Uhr und 14:30 Uhr
Eheschließungen im Magdeburger Zoo in der Africambo-Lounge
Freitag, den 12.04.2024 sowie am 26.07.2024
Samstag, den 24.08.2024 sowie am 14.09.2024
jeweils stündlich um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr sowie um 13:00 Uhr
Eheschließungen in der Lukasklause
Donnerstag, den 24.10.2024
Samstag, den 27.04.2024 sowie am 13.07.2024
jeweils stündlich um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr sowie um 13:00 Uhr
Eheschließungen in der Grünen Zitadelle (Hundertwasserhaus)
Donnerstag, den 04.07.2024
Freitag, den 02.02.2024; 22.03.2024 sowie am 24.05.2024
Samstag, den 10.08.2024
jeweils stündlich um 11:00 Uhr, 12:00 Uhr, 13:00 Uhr sowie um 14:00 Uhr
Eheschließungstermine 2023
Eheschließungstermine 2023
Anmeldung
- frühestens stichtagsgenau 6 Monate vor dem gewünschten Termin der Eheschließung
- unter der Telefonnummer 0391/540 4225
- oder per E-Mail an ehe@std.magdeburg.de (Bitte geben Sie an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.)
Bitte beachten Sie:
- Die Reservierung eines Termins über die 6 Monate hinaus ist nicht möglich.
- Fällt der Anmeldetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so kann erst ab dem nächsten Werktag die Anmeldung telefonisch stichtagsgenau erfolgen.
- Die Termine werden in der Reihenfolge der Anrufe vergeben. Hierbei werden nur die Kontaktdaten (Name der Eheschließenden, Telefonnummer und E-Mail) aufgenommen.
- Eine Terminreservierung/Anmeldung über die o.g. E-Mail-Kontakt-Adresse ist für eine stichtagsgenaue Reservierung insbesondere für die Termine an Freitagen und an Samstagen nicht möglich.
- Für Eheschließungen in externen Trauzimmern fallen zusätzliche Kosten gegenüber dem Objekteigentümer an.
Im Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Humboldtstraße 11) finden Trauungen ab dem 10.01.2023 wie folgt statt:
Großer Trausaal
Montag - keine Trauung
Dienstag - halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr, 14:00 Uhr, 14:30 Uhr und 15:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag - halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr
Freitag
In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember
halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, 11:30 Uhr. 12 Uhr
In den Monaten Mai bis September
alle 45 Minuten um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, sowie 13:45 Uhr
Samstag
Januar – 14.01.2023 sowie 28.01.2023
Februar – 11.02.2023 sowie 25.02.2023
März – 11.03.2023 sowie 25.03.2023
April – 22.04.2023
Mai bis September – jeden Samstag
Oktober - 07.10.2023 sowie 21.10.2023
November – 04.11.2023 sowie 18.11.2023
Dezember – 02.12.2023 sowie 16.12.2023
alle 45 Minuten um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, 13:45 Uhr
Kleiner Trausaal
Montag – Mittwoch keine Trauung
Donnerstag
Nur am 23.02.2023; 02.03.2023; 23.03.2023; 06.04.2023 (Gründonnerstag) sowie am 23.11.2023 und am 21.12.2023 jeweils halbstündlich um 10:15 Uhr, 10:45 Uhr, 11:15 Uhr, sowie 11:45 Uhr
Freitag
In den Monaten Januar bis April nur am 03.02.2023, 03.03.2023, 31.03.2023 sowie am 14.04.2023 und am 28.04.2023
halbstündlich um 10:15 Uhr, 10:45 Uhr, 11:15 Uhr, 11:45, 12:15
In den Monaten Mai bis September an jedem Freitag
um 10:20 Uhr, 11:10 Uhr, 11:50 Uhr; 12:40 Uhr, 13:20 Uhr sowie 14:10 Uhr
In den Monaten Oktober bis Dezember nur am 15.12.2023 sowie am 22.12.2023
halbstündlich um 10:15 Uhr, 10:45 Uhr, 11:15 Uhr, 11:45, 12:15
Samstag
In den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember keine Trauungen
In den Monaten Mai bis September
jeden Samstag um 10:20 Uhr, 11:10 Uhr, 11:50 Uhr; 12:40 Uhr, 13:20 Uhr sowie 14:10 Uhr
Achtung! An folgenden Terminen finden keine Trauungen statt:
Freitag, den 07.04.2023; Donnerstag, den 18.05.2023; Dienstag, den 03.10.2023 sowie 31.10.2023; Mittwoch, den 27.12.2023.
Aus verwaltungsinternen Gründen kann es zu weiteren Streichungen von Terminplanungen kommen.
Außenstellen
Eheschließungen im Gesellschaftshaus, Schinkelsaal
Donnerstag, den 23.11.2023
Freitag, den 03.02.2023; 26.05.2023; 07.07.2023; 14.07.2023 sowie 21.07.2023
alle 90 Minuten, jeweils um 10:00 Uhr, 11:30 Uhr, 13:00 Uhr und 14:30 Uhr
Eheschließungen im Magdeburger Zoo in der Africambo-Lounge
Freitag, den 03.03.2023; 26.05.2023; 23.06.2023; sowie am 11.08.2023
Samstag, den 06.05.2023; 08.07.2023 sowie am 09.09.2023
jeweils stündlich um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr sowie um 13:00 Uhr
Eheschließungen in der Lukasklause
Freitag, den 05.05.2023; 23.06.2023; 28.07.2023 sowie am 22.09.2023
Samstag, den 03.06.2023; 15.07.2023; 12.08.2023 sowie am 09.09.2023
jeweils stündlich um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr sowie um 13:00 Uhr
Eheschließungen in der Grünen Zitadelle (Hundertwasserhaus)
Februar – Freitag, den 03.02.2023
März – Donnerstag, den 02.03.2023 sowie Samstag, den 25.03.2023
April – Samstag, den 22.04.2023
Mai – Freitag, den 12.05.2023
Juni – Freitag, den 02.06.2023; Samstag, den 10.06.2023 sowie am Freitag, den 23.06.2023
Juli – Samstag, den 01.07.2023; Freitag, den 07.07.2023 sowie Samstag, den 22.07.2023
August – Freitag, den 04.08.2023 sowie Samstag, den 26.08.2023
September – Freitag, den 15.09.2023
Oktober – Samstag, den 07.10.2023, Freitag den 13.10.2023
November – Samstag, den 18.11.2023
Dezember – Freitag, den 15.12.2023
jeweils stündlich um 11:00 Uhr, 12:00 Uhr, 13:00 Uhr sowie um 14:00 Uhr
Vorbereitung und Durchführung der Eheschließung
Alles zur Eheschließung
Vorbereitung einer Eheschließung
- Zur Vereinbarung von Eheschließungensterminen melden Sie sich bitte telefonisch unter 0391 540 4225 oder per E-Mail unter ehe@std.magdeburg.de
- Anmeldungen von Eheschließungen werden auch schriftlich entgegen genommen. Die nötigen Unterlagen können per Post geschickt werden oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes eingeworfen werden. Die schriftliche Anmeldung muss von beiden Verlobten unterschrieben werden. Die darin enthaltenen Angaben bedürfen keiner Beglaubigung.
- Anmeldungen von Eheschließungen für auswärtige Standesämter werden ebenfalls entgegen genommen. Die Absicherung der Trauung ist mit dem jeweiligen Standesamt eingenverantwortlich zu klären.
- Fehlende Unterlagen für bereits angemeldete Eheschließungen können auf dem postalischen Weg nachgereicht werden. Der Einwurf in den Hausbriefkasten ist möglich.
Hinweise für Bestattungsunternehmen
Hinweise für Bestattungsunternehmen
Bestattungsunternehmen dürfen unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln, zu den Öffnungszeiten Mo. -Die. und Do. -Fr. von 9 bis 12 Uhr sowie Die. 14 bis 17.30 Uhr Ihre Unterlagen im Untergeschoss am Informationsbereich abgeben bzw. abholen:
Ein Betreten des 1. Obergeschosses ist ohne vorheriger gesonderter Aufforderung nicht zulässig.
Die Bezahlung der Urkunden erfolgt am Kassenautomat.
Allgemeine Informationen
Das Standesamt ....
... gibt Auskunft und Hilfestellung zu einzelnen Personenstandsfällen (Geburten, Sterbefällen,
Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften);
... erstellt und führt für seinen Zuständigkeitsbereich Personenstandsregister:
- ein Eheregister (§ 15 PStG),
- ein Lebenspartnerschaftsregister (§ 17 PStG), wenn die Partnerschaft nach § 23 des Lebenspartnerschaftsgesetzes geschlossen wurde,
- ein Geburtenregister (§ 21 PStG) und
- ein Sterberegister (§ 31 PStG)
... erteilt Auskunft aus den Registern, gibt Registereinsicht (§ 62 PStG) und erstellt Urkunden daraus.
... ist zuständig bei namensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des Familienrechts .
... ist auch zuständig für Kirchenaustritte.
Dienstleistungen
Die Aufgaben des Standesamtes im einzelnen sind:
Formulardepot Standesamt
Formulardepot der Landeshauptstadt Magdeburg
An dieser Stelle finden Sie zahlreiche Dokumente zu Dienstleistungen der Verwaltung. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Dokumenten.
Zum Ausfüllen dieser elektronischen Formulare benötigen Sie die folgende Softwarelösung:
Adobe AcrobatReader - hier herunterladen
Urkunden Online mit Bezahlfunktion
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Urkunden Online
Standesamt Online
Urkundenbestellung
Personenstandsurkunden, z. B. Geburts-/Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Auszüge aus den Personenstandsregistern werden durch das hiesige Standesamt erstellt, wenn der Personenstandsfall in Magdeburg beurkundet wurde.
Welche Urkunden können Sie bestellen?
Sie erhalten auf den Tag genau.
- Nachweise über die Geburt der letzten 110 Jahre,
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden der letzten 80 Jahre,
- Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre,
- Erteilung einer Auskunft aus dem Register, z.B. Geburtszeit
Für Auskünfte aus den Zeiten davor, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Anfragen im Zusammenhang mit Ahnenforschung können über dieses Portal nicht bearbeitet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass (Kopie als Datei in pdf- oder jpg-Format; max. 2 MB)
Welche Gebühren fallen an?
- 10,00 € für die erste Urkunde
- 5,00 € für jede weitere Urkunde im gleichen Anforderungsvorgang
- gebührenfrei für Rentenzwecke
Bezahlmöglichkeiten
per Kreditkarte (Die Kreditkartenzahlungen erfolgen im 3-D Secure Verfahren.)
Visacard
Mastercard
PayPal
GiroPay
Wichtiger Hinweis zur Nutzung von Kopien
Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.
Die Kopie wird unverzüglich vernichtet, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
Standesamt Glossar
Standesamt - Glossar, Hinweise, Erläuterungen, Links
Glossar:
- Personenstand
- Personenstandsregister: unterteilt sich ins Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
- Geburtenregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Personenstandsregister: unterteilt sich ins Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
- Urkunden
- Abstammungsurkunde: wurde zum 01.01.2009 mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts abgeschafft - siehe Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister
- Sterbeurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- mehrsprachige Urkunden
- Beglaubigung von Urkunden
- Legalisation
- Apostille
- ausländische Urkunden- Übersetzungen
- Urkundenstelle
- Eheschließung
- Heirat - siehe Eheschließung
- Hochzeit - siehe Eheschließung
- Ehefähigkeitszeugnis
- Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung
- Zusammenschreibung - siehe Eheschließung
- Anmeldung einer Eheschließung
- Zuständigkeit
- Ort der Eheschließung
- Unterlagen
- Scheidung
- Rechtskraft
- Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- Namen
- Familienname
- Ehename
- Vorname
- Namenszusatz
- Vatersname - siehe Namenszusatz
- Eigennamen
- Geburtsname
- Doppelname
- Namensänderung
- Namenserklärung
- Angleichungserklärung
- nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- nach Art. 47 EGBGB
- Lebenspartnerschaft
- Sterbefall
- Tod
- Standesamt
- Geburtenbuch - wurde zum 01.01.2009 mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts abgeschafft - siehe Geburtenregister
- Sterbebuch - wurde zum 01.01.2009 mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts abgeschafft - siehe Sterberegister
- Heiratsbuch - wurde zum 01.01.2009 mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts abgeschafft - siehe Eheregister
- Lebenspartnerschaftsbuch - wurde zum 01.01.2009 mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts abgeschafft - siehe Lebenspartnerschaftsregister
- Familienbuch - wurde zum 01.01.2009 mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts abgeschafft - siehe Eheregister
- hilfreiche Links:
Impressionen aus dem Standesamt
Standesamt
großer Trausaal
kleiner Trausaal
Eheschließungen
Lukasklause
Beurkundungsstelle
Sitten und Bräuche
Standesamt - Sitten und Bräuche
Eheschließungen zu Zeiten der DDR
Besonderer Wert wurde auf den Inhalt der Ansprache gelegt, die der Standesbeamte hielt. Die Räumlichkeiten in den Standesämtern für die Heirat wurden festlich ausgestaltet und mussten geräumig genug sein, um vielen Hochzeitsgästen die Teilnahme zu ermöglichen. Die "Schreibtischtrauung" war vorbei. Dazu kam später noch die Möglichkeit der musikalischen Umrahmung. Wurde anfänglich ein Geiger oder Pianist bestellt, hielt das Standesamt später bestimmte Musikstücke als Schallplatte oder Tonband vor. Heute gibt es einen ganzen Katalog für die Auswahl von Musikstücken.
Durfte anfänglich bei keiner Eheschließung Richard Wagners Brautchor fehlen, hat sich der Geschmack im Laufe der Zeit gewandelt. Es ist nicht selten, dass auch aktuelle moderne Musik die Eheschließung begleitet, weil die Brautleute sich bei diesem Lied kennengelernt hatten.
Zeitweise nahmen Vertreter von Betrieben an der Eheschließung teil. Der Vertreter der Arbeitsstelle hielt neben dem Standesbeamten ebenfalls eine Ansprache. Unter Umständen wurden die Musiker vom Betrieb besorgt. Die ganze Zeremonie lief dann unter dem Begriff "Sozialistische Eheschließung." Auch nach der Wende werden die Eheschließungen auf dem Standesamt in würdiger Form durchgeführt. Musik fehlt selten.
Die Zeremonie dauert auch heute noch ca. 30 Minuten. Natürlich erscheinen die Brautleute und ihre Gäste in festlicher Garderobe. Hochzeitsausstatter sorgen dafür, dass jede Braut "ihr" Kleid findet. Das weiße Brautkleid ist immer noch vorherrschend.
Die Herkunft der Hochzeitsbräuche
Bereits 1544 sah sich der Rat der Stadt deshalb gezwungen, eine Kleiderordnung zu erlassen. "Nachdem ein tydtlanck de Hoffart mit der Kleidung vnde anderer pracht, yn düsser Stadt vnd Gemeine fast (sehr) hoch gestegen vnd öuerhandt genommen, demsüluigen tho schimpe vnd vorderue der gemeinen Bürgerschop, Voruth öuerst Godt dem Heren tho wedder, so nicht lenger thogesehen werden können, So Hefft ein Erbar Rath mit den Schepen, Olden vnd Ouerolden Rade, ock den Hundert Mannen sick einer Ordnung, Wie edt yn einem jglichen Stande schal geholden werden, vorgeliket vnd vordragen, Vnd schal desuluige Ordnung, vp negest krümpftige Pingesten anfangen, Darnach sick ein yeder wert tho schicken weten, Ludet van worden tho worde wo volget."
In dieser Ordnung wurde festgelegt und zwar jeweils nach dem Stand der Brautleute, wieviele Personen eingeladen werden durften, welche Mahlzeiten zu reichen waren, welches Entgelt die Dienstleute zu erhalten hatten. Auch die Kleidung, die Braut und Bräutigam tragen durften, war festgelegt.
Der Schmuck – Gold, Perlen, Edelsteine – sollte nicht über 30 rheinische Goldgulden wert sein. Alle Verstöße gegen diese Ordnung wurden mit Geldstrafen geahndet.
Sehr streng scheinen sich die Bürger an die Vorschriften nicht gehalten zu haben, denn in der Polizeiordnung des Herzogtums Magdeburg von 1688 werden im Kapitel 39 wiederum Ausführungen zu Hochzeiten gemacht.
Brautkleid, -strauß, -schleier und Myrtenkranz, Anstecksträußchen des Bräutigams, Trauringe, blumenstreuende Kinder, paarweise gruppierte Brautführer und Brautjungfern, festliches Essen und Trinken, Tischrede und Tanz sind heute noch bei Hochzeiten aktuell. In Magdeburg fand der Tanz meist in den Gildehäusern statt. Die Herkunft der Hochzeitsbräuche ist unterschiedlich. In ganz frühen Zeiten war man bestrebt, Braut und Bräutigam durch magische Handlungen vor Neid und Übel zu schützen. Hierher gehört das Vermummen der Braut, was sich noch heute im Tragen des Schleiers ausdrückt. Als Rest der ehemaligen Raubehe sind Entführungsbräuche zu deuten. Die Myrte als Hochzeitsschmuck ist auf die Antike zurückzuführen.
Auch der Ring hat Symbolcharakter. In der Antike war es vielfach Sitte, dass nur die Braut einen Ring erhielt. Mit seiner Annahme stellte sie sich unter den Schutz des Mannes. Später bedeutete der Ringwechsel das Einverständnis beider Partner, eine Ehe zu führen.
Volkstümliche Bräuche umrahmten früher eine Hochzeit.
Die Hochzeitsbräuche haben sich im Laufe der Zeit verändert. Heute wird die Hochzeitskutsche nur noch selten benutzt. Es kommt aber auch vor, dass Brautleute mit dem Tandem, hoch zu Ross oder mit einer hochglanzpolierten Harley Davidson zum Standesamt kommen. Kollegen oder Mitglieder von Vereinen finden sich häufig nach der Trauung auf dem Standesamt ein, um dem jungen Paar Glück zu wünschen. Dann bringt der Karnevalclub seine Konfettikanone mit, der ADAC schleppt das Hochzeitsauto ab usw. Der althergebrachte Sägebock fehlt ebenfalls nicht. Neben Blumen wird vielfach Reis gestreut. Reis gilt als Symbol für reichen Kindersegen.
Bei einer Hochzeit soll alles perfekt ablaufen. Alle Beteiligten bereiten sich intensiv darauf vor. Trotzdem lassen sich Pannen nicht verhindern. Manche sind sogar recht lustig. Der Standesbeamte bereitet alles für die Trauung vor und lässt dabei die Ringe fallen, die dann natürlich in die äußerste Ecke rollen. Ein großes Suchen beginnt. Durch brennende Kerzen soll die Zeremonie besonders feierlich sein. Die Brautmutter "fängt dabei Feuer", erleidet aber keinen Schaden.
Dreimal kam es in den Magdeburger Standesämtern vor, dass statt des "Ja" ein "Nein" ertönte. Die Ehen wurden in allen drei Fällen nach einer Bedenkpause dann doch geschlossen.
Nicht immer strahlt die Sonne, wenn ein Paar zum Standesamt schreitet. Regnete es am Hochzeitstag, konnte das Paar mit einem reichen Kindersegen rechnen, so war man früher der Ansicht.
neue Traditonen
Im Jahre 1985 bemühte sich die Stadtverwaltung Magdeburg um die Entwicklung einer neuen Tradition. Am 29. August 1984 beschloss der Rat der Stadt Magdeburg, die Kinder, die ab 1. Januar 1985 in Magdeburg geboren wurden und deren Eltern in Magdeburg wohnten, in das "Buch der jüngsten Bürger" einzutragen unter der Voraussetzung, dass die Eltern den Wunsch dazu hatten. Die Veranstaltung wurde dreimal in der Woche durchgeführt. Damals wurden pro Woche noch 70 bis 90 Kinder geboren, deren Eltern alle eine Einladung zu dieser Veranstaltung erhielten. 1985 machten 61,55% und 1986 71,61% der Eingeladenen davon Gebrauch. Die Einladung erfolgte schriftlich durch den Oberbürgermeister. Die Eintragung fand im Raum 2 des Alten Rathauses statt. Zwei ehrenamtliche Fürsorgerinnen nahmen teil, um bei Notwendigkeit den jungen Müttern mit ihren durchschnittlich fünf Wochen alten Säuglingen behilflich zu sein. Die Eintragung erfolgte umrahmt von festlicher Musik. Natürlich wurde eine Ansprache gehalten. Anschließend erhielten die Eltern eine Urkunde über die erfolgte Eintragung und für das Baby eine Plakette mit der Aufschrift "Bürger der Stadt Magdeburg". Neben den Eltern nahmen insbesondere auch die Großeltern an den Veranstaltungen teil.
Die erste Veranstaltung wurde am 8. Januar 1985 und die letzte am 27. Juli 1990 durchgeführt.
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