Erklärung zur Beherbergungssteuer abgeben
Beherbergungssteuer
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 einen Grundsatzbeschluss zur Erhebung einer Beherbergungssteuer gefasst.
Der Steuersatz soll bei 5 % des Übernachtungsentgeltes liegen. Jugendliche unter 18. Lebensjahren und Teilnehmende von Klassenfahrten oder Schulausflügen sollen einschließlich Begleitpersonen von der Steuer befreit werden.
Mit der Drucksache DS0322/24 entscheidet der Stadtrat am 14.11.2024 über die Einführung einer Beherbergungsteuer in Magdeburg.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung