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Erklärung zur Beherbergungssteuer abgeben

Beherbergungssteuer

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 einen Grundsatzbeschluss zur Erhebung einer Beherbergungssteuer gefasst. 

Der Steuersatz soll bei 5 % des Übernachtungsentgeltes liegen. Jugendliche unter 18. Lebensjahren und Teilnehmende von Klassenfahrten oder Schulausflügen sollen einschließlich Begleitpersonen von der Steuer befreit werden.

Mit der Drucksache DS0322/24 entscheidet der Stadtrat am 14.11.2024 über die Einführung einer Beherbergungsteuer in Magdeburg.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Satzung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg

Kontakt

Herr Hermes

Fachbereich Finanzservice - Fachdienst Steuern
Teamleiter Gewerbesteuer und Kommunalsteuern

Katzensprung 2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
D-39104 Magdeburg