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Weihnachtsmarkt 2026: Verkehrseinschränkungen ab 2. November notwendig

Im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt und dessen Aufbauarbeiten sind ab dem 2. November umfangreiche Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt notwendig. Die geplanten Sperrungen und Zufahrtsschutzmaßnahmen sind Bestandteil eines behördlich abgestimmten Sicherheitskonzeptes. Der Weihnachtsmarkt hat vom 23. November bis zum 29. Dezember geöffnet.

TEST PLATZHALTER - ChatGPT Weihnachtsmarkt © KI-generiertes Bild , KI-generiert

Vollsperrungen rund um den Alten Markt

Zur Gewährleistung der Sicherheit von Gästen des Weihnachtsmarktes sowie von Anwohnenden und Gewerbetreibenden werden im Umfeld des Veranstaltungsgeländes umfangreiche Verkehrseinschränkungen eingerichtet.

Vom 2. November bis einschließlich 3. Januar sind die Jakobstraße zwischen Johannisbergstraße und Julius-Bremer-Straße, die Hartstraße und die Straße Bei der Hauptwache für den Fahrzeugverkehr und den Radverkehr voll gesperrt. Auch die Parkplätze in den genannten Bereichen stehen nicht zur Verfügung. Außerdem ist im selben Zeitraum der Breite Weg zwischen Ernst-Reuter-Allee und Julius-Bremer-Straße für den Radverkehr voll gesperrt.

Wegen des Auf- und Abbaus müssen am 15. November und 3. Januar jeweils von 8:00 bis 20:00 Uhr die Johannisbergstraße sowie die Jakobstraße zwischen Ernst-Reuter-Allee und Johannisbergstraße voll gesperrt werden. Die Ernst-Reuter-Allee ist in den genannten Zeiträumen ab der Strombrücke in Richtung Innenstadt für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

Weitere Einschränkungen

Die Johannisbergstraße kann vom 2. November bis 3. Januar ausschließlich mit Fahrzeugen von maximal 10 Metern Länge und 7,5 Tonnen befahren werden. In beiden Richtungen steht jeweils nur ein Fahrstreifen zur Verfügung.

Auch auf der Ernst-Reuter-Allee zwischen der Jakobstraße und dem Breitem Weg sowie auf dem kurzen Abschnitt der Jakobstraße zwischen Ernst-Reuter-Allee und Johannisbergstraße wird der Fahrzeugverkehr in beiden Richtungen über jeweils einen Fahrstreifen geleitet.

Umleitungen

Umleitungen werden über die Bundesstraße 1 bzw. Walther-Rathenau-Straße ausgeschildert.

Zufahrtsmöglichkeiten für Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferverkehr

Die Wohnungen und Geschäfte im Veranstaltungsbereich bleiben grundsätzlich erreichbar. Abhängig von der jeweiligen Lage können Zufahrten jedoch zeitweise eingeschränkt sein. Für einzelne Straßen und Gebäude gelten daher gesonderte Zufahrtsregelungen. Dies gilt insbesondere für

  • Jakobstraße 2–18
  • Alter Markt 1–5 sowie 7–14
  • Breiter Weg 19–22
  • Ernst-Reuter-Allee 6–12
  • Hartstraße 1–3

Die Zufahrt zur Jakobstraße 2 bis 18 ist für Anlieger ausschließlich aus Richtung Julius-Bremer-Straße möglich.

Die Zufahrt zum Innenhof Hartstraße/Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg/Alter Markt (1-5) ist für Autos zu jeder Zeit über die Hartstraße mit einem Berechtigungsschein möglich. Allen Haushalten in diesem Carré werden die Berechtigungsscheine ab dem 9. November per Einwurf zugestellt.

Die Kontrollen im Bereich der genannten Zufahrtsschutzmaßnahmen erfolgen sonntags bis donnerstags von 10:00 bis 23:00 Uhr sowie freitags und samstags von 10:00 bis 0:30 Uhr des Folgetages.

Anlieger und Gewerbetreibende an der Nordseite Alter Markt 7-14 sowie in den Straßen Katzensprung und Bei der Hauptwache können zu jeder Zeit aus Richtung Julius-Bremer-Straße einfahren. Für den Lieferverkehr dieses Bereiches und des gesamten Alten Marktes gibt es täglich ein Zeitfenster von 4:00 bis 10:00 Uhr.

Der Parkplatz nördlich der Johanniskirche steht im genannten Zeitraum ausschließlich für Logistik- und Personalfahrzeuge mit entsprechender Berechtigung zur Verfügung. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Jakobstraße aus Richtung Julius-Bremer-Straße. Eine Fahrt unmittelbar vor die Johanniskirche ist nicht möglich.

Kontakt für Rückfragen von Anliegern

Fragen zu den Zufahrtsregelungen, zu Anlieferungen oder zu besonderen Situationen im Zusammenhang mit den Sperrungen können an nachfolgend genannte E-Mail gesendet werden. Die Beantwortung eingehender Fragen innerhalb von 24 ist sichergestellt.

E-Mail: anlieger@weihnachtsmarkt-magdeburg.de 

Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und Veranstaltungsorte

Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg sowie das Ordnungsamt sind während der Sperrzeiten grundsätzlich zu Fuß erreichbar. Bei einer Anfahrt mit dem Fahrzeug müssen öffentliche Parkplätze im weiteren Umfeld genutzt werden. Anlieferungen sollten nach Möglichkeit außerhalb der Sperrzeiten erfolgen.

Empfehlung zur Anreise in die Innenstadt

Gäste der Innenstadt und insbesondere auch des Weihnachtsmarktes wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die umliegenden öffentlichen Parkplätze und Parkhäuser nutzen. Unter anderem stehen folgende Parkmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Parkhaus im Allee-Center
  • Parkhaus im „Mariettablock“
  • Parkhaus im Ratswaagehotel
  • Parkplatz am Galeria-/Karstadt-Kaufhaus

Verwaltungsparkplatz an den Wochenenden geöffnet

Gäste der Innenstadt können an allen Adventswochenenden wieder den Mitarbeiterparkplatz der Stadtverwaltung nutzen. Die Einfahrt ist in diesem Jahr ausschließlich aus der Julius-Bremer-Straße möglich. Die Schranke ist freitags, 17:00 Uhr, bis sonntags, 24:00 Uhr geöffnet. Das Parken ist kostenlos, ein Parkschein wird nicht benötigt. Beachtet werden muss, dass in diesem Jahr nicht die komplette Fläche des Parkplatzes zur Verfügung steht.

Bitte um Verständnis

Die Stadtverwaltung bittet alle Gäste, Anwohnenden, Gewerbetreibenden sowie Lieferanten um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen. Diese sollen einen sicheren Weihnachtsmarktbesuch ermöglichen und zugleich die Erreichbarkeit der umliegenden Gebäude und Einrichtungen im Rahmen der vorgesehenen Regelungen gewährleisten.