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Vorbereitungen für den Winterdienst beendet

Anliegerpflichten bei Eis und Schnee

Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Winterdienstvorbereitungen für die neue Wintersaison beendet. Das Streusalz ist eingelagert, die Abstimmung mit den beauftragten Fremdfirmen erfolgt. Die Räum- und Streufahrzeuge sowie die Solefahrzeuge stehen für den Winterdient bereit.

 

Die städtischen Streusalzreserven sind bereits entsprechend der Verkehrssicherungspflicht aufgefüllt worden. Insgesamt stehen 2300 Tonnen Salz für die Straßen und 400 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege zur Verfügung. Je nach Witterungsverhältnissen können bei Bedarf die Reserven auch noch aufgestockt werden.

 

Zuständigkeiten für den Winterdienst

Die Stadt sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten. Bei besonderen Ereignissen oder extremen Wetterbedingungen wird die „Koordinierungsgruppe Winterdienst“ einberufen, die besondere Maßnahmen, zum Beispiel die Schneeabfuhr aus dem Stadtzentrum oder den zusätzlichen Einsatz von kleiner Winterdiensttechnik in Nebenstraßen, festlegt.

 

Insbesondere bei starken Schneefällen und Extremwetterereignissen ist es wichtig, dass auch alle Hauseigentümer und Besitzer von Grundstücken ihre Winterdienstpflichten kennen und diesen nachkommen. Dazu gehört die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg zum Beispiel mit Sand oder Splitt abgestumpft werden, damit ihn Fußgängerinnen und Fußgänger sicher nutzen können. Deshalb sollte jeder Hauseigentümer auch mit Schneeschiebern und Streumitteln ausgestattet sein.

 

Der Winterdienst ist von 7.00 bis 20.00 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20.00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7.00 Uhr zu beseitigen. Immer wieder wird vergessen, dass Fußgänger vom Gehweg auch zur Straße gelangen müssen, um diese zu überqueren. Deshalb muss vor dem Grundstück auch ein Zugang vom geräumten Gehweg zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern gewährleistet sein. Die zuständigen Hausbesitzer werden gebeten, sich dabei dem gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.

 

Auch die Zufahrt zu den Abfallbehältern bei Schnee, Eis und Glätte muss geräumt sein.

 

Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen, wie zum Beispiel in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Winterdienstpflicht.

 

Weitere Regelungen der Stadt sind im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg aufgeführt.