Stadtrat entscheidet über neue Straßenreinigungsgebühren
Stadtrat entscheidet am 3. Dezember
Die planmäßige Neukalkulation für die kommenden 2 Jahre wurde notwendig, weil die derzeit gültige Straßenreinigungsgebührensatzung nach 2 Jahren zum Dezember 2026 ausläuft. Gründe, die zur geplanten Erhöhung der Fahrbahnreinigungsgebühr in allen Reinigungsklassen führen, sind beispielsweise gestiegene Personalkosten und allgemeine Preissteigerungen. Allein die Kosten für Kraftstoffe sind um etwa 44 Prozent gestiegen.
Geplante Gebührenerhöhung
- Fahrbahnreinigung
- von 1,59 Euro auf 1,80 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklassen I, Ia, Ib und II (Reinigung dreimal wöchentlich)
- von 3,72 Euro auf 4,19 Euro für die Reinigungsklasse I c (Reinigung siebenmal wöchentlich)
- von 1,06 Euro auf 1,20 Euro für die Reinigungsklasse III (Reinigung zweimal wöchentlich)
- von 0,53 Euro auf 0,60 Euro für die Reinigungsklasse IV (Reinigung einmal wöchentlich)
- von 0,27 Euro auf 0,30 Euro für die Reinigungsklasse VI (Reinigung 14-täglich)
- von 0,12 Euro auf 0,14 Euro für die Reinigungsklasse VII (Reinigung einmal monatlich)
Bei Straßen der Reinigungsklasse V sind weiterhin die Anlieger verantwortlich.
- Gehwegreinigung
- von 2,64 Euro auf 2,69 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklasse I (Reinigung dreimal wöchentlich)
- von 3,49 Euro auf 3,57 Euro für die Reinigungsklasse Ia (Reinigung fünfmal wöchentlich)
- von 4,64 Euro auf 4,73 Euro für die Reinigungsklassen Ib und Ic (Reinigung siebenmal wöchentlich)
- Reinigung der Durchgangsstraßen
- von 1,06 Euro auf 1,20 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklassen ID, IaD, IbD (Reinigung dreimal wöchentlich)
- von 1,59 auf 1,80 Euro für die Reinigungsklasse IcD (Reinigung siebenmal wöchentlich)
- von 1,33 Euro auf 1,50 Euro für die Reinigungsklasse IID (Reinigung dreimal wöchentlich)
- von 0,80 auf 0,90 Euro für die Reinigungsklasse IIID (Reinigung zweimal wöchentlich)
- von 0,41 Euro auf 0,46 Euro für die Reinigungsklasse IVD (Reinigung einmal wöchentlich)
Grundsätzlich trägt der Anlieger bei der Straßenreinigung nicht die gesamten Kosten der Straßenreinigungsgebühr, weil die Reinigung auch dem Interesse der Allgemeinheit dient. Demzufolge übernimmt die Stadt anteilig Kosten der Straßenreinigung für Fahrbahnen und Gehwege sowie 100 Prozent der Fahrbahnwinterdienstkosten. Letztere können nicht dem Gebührenzahler übertragen werden. Der kommunale Eigenanteil (Allgemeininteresse, Durchgangsverkehr) sollte in der Regel insgesamt 25 Prozent der gebührenfähigen Kosten betragen.